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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Oktober 2005 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
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Was macht eigentlich der Hauptpersonalrat?

Das ist nun wirklich kein Geheimnis, vom Grunde her auch nicht besonders interessant. Viele Kolleginnen und Kollegen haben bei der Personalratswahl ihre Stimme den GdP-Mitgliedern gegeben und wollen mehr über die Arbeit des höchsten Gremiums der Polizeipersonalräte erfahren

PHPR- Aktuell

Equipmentsystem wird eingeführt

Seit mehreren Jahren läuft das Bestreben, die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten im Streifeneinzeldienst mit einem Equipmentsystem auszustatten, welches ihnen ermöglicht, im Dienst am Körper mitzuführende Einsatzmittel anwendungsfreundlich, zweckmäßig und komfortabel angeordnet zu tragen.

Kontenklärung ist wichtig!

Ohne Kontenklärung hat man finanzielle Nachteile beim Ruhegehalt. Oft habe ich darüber geschrieben, geredet, gemahnt und gepredigt. Alle Kolleginnen und Kollegen, die DDR-Arbeitsjahre haben, müssen ihre Rentenansprüche für diese Zeit klären.

Bezirksgruppe Heide- Altmark, nach offenem Brief offenes und aufklärendes Gespräch

Ein kurzer Rückblick. Auf seiner letzten Sitzung hatte der Bezirksgruppenvorstand der Bezirksgruppe Heide– Altmark beschlossen, einen Offenen Brief an den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Stendal, Herrn Wilfried Pabst zu übersenden.

GdP-Sommerpreisausschreiben - Gewinner stehen fest

Magdeburg. Es war offenbar nicht leicht. Augenscheinlich ganz einfache Fragen waren in den Augen der Teilnehmer doch ganz schön knifflig.

Glosse - Mann, de Jurisdn...

4. Israel-Seminar

Vom 19.bis 26. März 2006 bietet die Evangelische Polizeiseelsorge Sachsen-Anhalt wieder eine Bildungsreise für Polizeibeamte und- bedienstete nach Israel an.

GdP-Sommerpreisausschreiben - Gewinner stehen fest

Magdeburg. Es war offenbar nicht leicht. Augenscheinlich ganz einfache Fragen waren in den Augen der Teilnehmer doch ganz schön knifflig.

Glosse - Mann, de Jurisdn...

4. Israel-Seminar

Was macht eigentlich der Hauptpersonalrat?

Das ist nun wirklich kein Geheimnis, vom Grunde her auch nicht besonders interessant. Viele Kolleginnen und Kollegen haben bei der Personalratswahl ihre Stimme den GdP-Mitgliedern gegeben und wollen mehr über die Arbeit des höchsten Gremiums der Polizeipersonalräte erfahren

Der Polizeihauptpersonalrat ist die höchste Stufenvertretung in dem Geschäftsbereich der Polizei des Landes. Dieses Gremium ist aber den vielen Stufen und örtlichen Personalräten in der Polizei nicht weisungsberechtigt übergeordnet. Er kann und hat über die Arbeit der örtlichen Personalräte nicht zu bestimmen.

Seine Aufgaben

• Der Polizeihauptpersonalrat ist für alle personellen, innerdienstlichen und sozialen Maßnahmen zuständig, für die das Ministerium des Innern in seiner Eigenschaft als vorgesetzte Dienststelle aller Polizeibehörden und Einrichtungen zuständig ist.

Es handelt sich dabei immer um Maßnahmen, die in ihrer Wirkung über den Bereich einer einzelnen Dienststelle hinausgehen, andernfalls also wenn etwas nur für die oberste Dienstbehörde selbst zu regeln sein sollte, wäre der dortige örtliche Personalrat (oder der so genannte Hauspersonalrat) zu beteiligen.

• Manchmal wird der Hauptpersonalrat aber auch zuständig, wenn eine Entscheidung zu treffen ist, die nur eine einzige Dienststelle betrifft. Zum Beispiel immer dann, wenn sich das Innenministerium eine Entscheidung selbst vorbehält oder an sich zieht und nicht mehr der Behörde selbst überlässt oder bei Grobstrukturänderungen, z.B. wenn eine PD ein Polizeirevier auflösen will.

• Der Hauptpersonalrat ist weiterhin ggf. im Zuge des Stufenverfahrens nach einer Zustimmungsverweigerung zu beteiligen.

Zum Beispiel dann, wenn die PD XY den Beamten Mustermann wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen will, aber der zuständige örtliche Personalrat gegen diese Entscheidung ist und seine Zustimmung verweigert. Will der Behördenleiter trotzdem an seiner Entscheidung festhalten, muss er das Stufenverfahren einleiten und das Innenministerium beteiligen. Einigen sich dann das Ministerium und der Hauptpersonalrat auch nicht, wird die Einigungsstelle bestellt.

Grundsätzlich verteilt sich aber die Zuständigkeit zwischen Hauptpersonalrat, Stufenpersonalrat und örtlichen Personalräten nach der durch das Ministerium vorgenommenen Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Dienststellenleitungen (Zuständigkeitserlass). Also bei entsprechenden Entscheidungen der PD Merseburg z.B. wird nicht der Hauptpersonalrat sondern der dort zuständige Personalrat einbezogen.

Womit hat sich der Hauptpersonalrat also in den letzten Monaten beschäftigt?

Mitarbeiter unserer Werkstätten sind verunsichert!

Zu einem sehr großen Teil waren Gespräche, Verhandlungen, Sitzungen zu führen und Entscheidungen zu treffen speziell zum Thema Errichtung einer zentralen Kfz-Werkstatt.

Hier geht es um Existenzen unserer Kollegen und der Hauptpersonalrat wird neben den örtlichen Personalräten natürlich mit Argusaugen darüber wachen, was mit den Kollegen passiert.

Das Ziel der jetzigen Landesregierung, die Polizei- Kfz- Werkstätten irgendwann zu privatisieren, kann der Hauptpersonalrat nicht verhindern. Das haben die alten „fachkundigen“ Männer sprich Regierung lange beschlossen. (Wird aber hoffentlich durch Neuwahlen erledigt) Anstehende Entscheidungen zur Stellenbesetzung werden und wurden bisher ordentlich behandelt.

Schade, dass der Hauptpersonalrat diese „Menschen“ nicht zur Rechenschaft ziehen kann, die zum Beispiel in der Hochphase der Urlaubszeit Juli solche extrem und existenziell wichtigen Stellenausschreibungen zur Besetzung der zentralen Kfz-Werkstatt in Magdeburg und den Pflegestützpunkten mit einer Bewerbungsfrist bis zum 25.07. „rausgebombt“ haben und dabei wahrscheinlich hofften, dass viele Mitarbeiter der Kfz-Werkstätten im Land im Urlaub sind und sich nicht bewerben können.

Ich kann ein solches unfaires und übereiltes Verhalten nicht verstehen. Vor allem, bis zu diesen Geistesblitzen ist alles ruhig und relativ koordiniert gelaufen. Die Entscheidung, dass eine solche Werkstatt überhaupt errichtet wird, wurde mehrmals verschoben. Termine und Ziele waren, na ja Ziele eben. Dann muss man nicht die beunruhigten Kollegen in der Urlaubszeit dermaßen überfallen! Wer hat hier eigentlich was zu sagen?

Um so wichtiger war es dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter der Werkstätten im Land, die noch nicht über die Altersteilzeit abgesichert sind, gleichberechtigt Zugangschancen zu den Stellen haben und bei der Personalauswahl fair berücksichtigt werden, soweit sie es denn wollten. Der Hauptpersonalrat hat sich nicht nur aus gegebener Veranlassung in die Entscheidungen zur Personsauswahl aktiv eingemischt. Der Vorsitzende persönlich hat gemeinsam mit dem endlich neuen Personalrat des TPA über die Rechte der Berechtigten gewacht und hat an den Auswahlgesprächen teilgenommen.

Wann wirklich die Zentrale Kfz-Werkstatt errichtet und eröffnet wird?

Man sprach vom 1.8.2005 und zwischenzeitlich vom 1.9. nunmehr ist der 1. November im Gespräch. So wie das halt ist mit den Terminen. Deshalb wird das Unverständnis über die überstürzte Urlaubsauswahlaktion um so deutlicher.

Nicht nur Wert auf juristische Kompetenzen legen...

Der PHPR hat in seinen letzten Sitzungen im Juli/ Anfang August z.B. über die Einstellung von drei bzw. dann fünf ausgebildeten Juristen in den höheren Polizeidienst beraten. Ziel des Innenministeriums ist es, dass diese Bewerber ein Praktikum und anschließend eine Weiterbildung an der Polizeiführungsakademie absolvieren und schließlich ca. zwei Jahre später die Leitung z.B. eines Polizeireviers im Land übernehmen.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat der PHPR die Einstellung abgelehnt, weil die Auswirkung und eventuelle Nachteile für die beschäftigten Beamtinnen und Beamten im derzeitigen höheren Polizeidienst und auch auf die sieben Kolleginnen und Kollegen, die sich jetzt in der Ausbildung für den h.D. befinden, nicht eingeschätzt werden konnten.

Es muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter im h.D. keine zusätzlichen Nachteile erfahren und auch für die Beamten in der Aufstiegsausbildung entsprechende amtsangemessene Dienstposten zur Verfügung stehen. Der Personalrat erhielt dann einen erneuten Antrag und weitere Unterlagen zur Überprüfung. Er konnte sich anschließend in einem Erörterungsgespräch von der Notwendigkeit der Einstellungen überzeugen. In den Jahren 2005/06 und 2007 gehen allein schon insgesamt 25 Kollegen aus dem höheren Dienst in den Ruhestand. Selbst unter Berücksichtigung von Veränderungen und Aufstiegskonzepten bliebe man noch unter dem Bedarf und Soll.

Trotz anschließender Zustimmung zugunsten der fünf jungen Bewerber, kritisierte der Hauptpersonalrat, dass auch die Mitarbeiter im h.D. wenig Aufstiegs- bzw. Beförderungsperspektiven haben und mahnt an, dass durch Einstellungen die Perspektiven sich nicht noch verschlechtern dürfen.

Wir empfehlen, dass das Innenministerium hier zukünftig mehr Schwerpunkte auf die soziale Kompetenz und die Führungskompetenz, als auf die juristische Kompetenz legen muss. Bei einem angeblichen Überhang im Polizeidienst sind zusätzliche Einstellungen von Juristen nicht unbedingt nachvollziehbar, sondern nur die verstärkte Rekrutierung aus dem Mitarbeiterbestand (Nichtjuristen) bzw. hier Aufstiegsausbildung von Polizeibeamten mit Berufserfahrung in den höheren Dienst.

Maßnahmen überprüfen

Es erfolgt zu wenig Werbung und Förderung geeigneter Kolleginnen und Kollegen zur Aufstiegsausbildung in den höheren Dienst. Hier muss eindeutig mehr getan werden. Insbesondere werden wir dafür sorgen, dass eine überprüfende Bewertung zur Einstellung und dem Einsatz der Juristen im Polizeivollzugsdienst erfolgen wird, die uns über Sinn und Unsinn solcher Personalmaßnahmen aufklären wird.

Eigenverantwortliche Schwestern?

Weiterhin hat sich der PHPR mit dem Thema Arbeitszeit in der Abrechnungsstelle der Heilfürsorge und dem Polizeiärztlichen Zentrum beschäftigt. Nach jahrelangen erfolglosen Versuchen, den Mitarbeitern der Abrechnungsstelle der Heilfürsorge, hauptsächlich Frauen, endlich flexiblere, also hier die gleitende Arbeitszeit, zu ermöglichen, will nun das Innenministerium, als in der Fachaufsicht zuständige Behörde mit einem entsprechenden Erlass die gleitende Arbeitszeit in der Abrechnungsstelle ermöglichen. Die Arbeitszeit in den Polizeiärztlichen Untersuchungsstellen soll neu geregelt werden. Der Polizeihauptpersonalrat wurde um Zustimmung zum Erlassentwurf gebeten und begrüßte das Ziel der Maßnahme, die lange fällig und nötig war.

Trotz grundsätzlicher Befürwortung konnte man sich hier noch nicht einigen. Denn der Hauptpersonalrat erwartet eine größere Liberalisierung der Arbeitszeit im ärztlichen Dienst, mindestens mit einer Öffnungs- oder Experimentierklausel zur gleitenden Arbeitszeit. Man kann doch wohl durchaus davon ausgehen, dass unsere Ärzte und Schwestern erwachsene Leute sind, die sehr verantwortungsbewusst mit ihrer Arbeit, ihrer Arbeitszeit und mit der flexibleren Arbeitszeitregelung umgehen und dass trotz flexibler oder gleitender Arbeitszeit die Polizeibeamten ordentlich behandelt bzw. betreut werden.

Es ist übrigens sehr interessant, wenn man sich die misstrauischen Personen mit den stärksten und lautesten Gegenargumenten zur gleitenden Arbeitszeit oder der ja stärkeren Eigenverantwortung der Mitarbeiter mal näher ansieht. Es sind meistens Mitarbeiter oder Vorgesetzte, die in Bezug auf ihre eigene Arbeitszeit absolut großzügige Rechte haben oder sich selbige herausnehmen und die sich selten was vorschreiben lassen. „...was ich selber denk und tu, trau ich gern dem ...“

In einer der nächsten Sitzungen kann der Hauptpersonalrat sicher schnell einer geänderten Vorlage zur Regelung der Arbeitszeit im Polizeiärztlichen Zentrum im Interesse der dortigen Mitarbeiter zustimmen

Familienfreundliche Arbeitszeiten fördern.

Die GdP hat im Hauptpersonalrat die Überprüfung der Arbeitszeitregelungen im Land auf Familienfreundlichkeit angeregt. Wir wollen, dass die Behörden und Einrichtungen der Polizei zusammen mit den Personalräten die örtlichen Arbeitszeitregelungen überprüfen und dass sie gegebenenfalls die Familienfreundlichkeit durch geeignete Regelungen in den Dienststellen erhöhen.

Zu denken ist da nicht nur an Familien oder Alleinerziehende, sondern auch an unsere geschiedenen Vatis, die wenigstens zum Teil zuverlässige Dienstzeitregelungen brauchen, damit sie einen ordentlichen, zuverlässigen wirklichen Kontakt zu ihren Kindern pflegen können. Viele geschiedene Frauen lassen sich BSE–Polizeiarbeitszeitwahnsinn und wiederholten Terminabsagen, wegen des kurzfristigen geänderten oder zusätzlichen Dienstes, bestimmt nicht lange bieten und die Kleinen werden es nicht verstehen.

Anregungen erbeten

Sicher kann ich in meinem Bericht über die Arbeit im Hauptpersonalrat, unter Beachtung der vertrauensvollen Zusammenarbeit und Einhaltung der Schweigepflicht, nicht auf jedes Detail und jede Absprache eingehen oder darf nicht über persönliche Dinge von Betroffenen schreiben. Aber Probleme, Themen und Entscheidungen, die eh offenkundig sind oder werden, die viele Mitarbeiter betreffen, gehören ordentlich in die regelmäßige Information der Beschäftigten.

Es soll nicht nur Information für euch sondern gleichzeitig Anregung zur Diskussion und Teilhabe vieler Kolleginnen und Kollegen an der Meinungsbildung sein.

Über eure Vorschläge und Hinweise freuen wir uns.

Sybille Staliwe

PHPR- Aktuell

Kurz nach Redaktionsschluss wurde bekannt, dass der Polizeihauptpersonalrat der neuen Arbeitszeitvorlage für alle Beschäftigten des Polizeiärztlichen Dienstes zustimmen konnte.

(Siehe auch Leitartikel auf Seite 1.)

Die Einzelheiten der neuen Regelung können aus Platzgründen leider erst in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden.

Sybille Staliwe

Equipmentsystem wird eingeführt

Seit mehreren Jahren läuft das Bestreben, die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten im Streifeneinzeldienst mit einem Equipmentsystem auszustatten, welches ihnen ermöglicht, im Dienst am Körper mitzuführende Einsatzmittel anwendungsfreundlich, zweckmäßig und komfortabel angeordnet zu tragen.

Außerdem sollte ein Pistolenholster mit Sicherungsmechanismus zu beschafft werden, welches die schnelle Handhabung der Waffe garantiert, aber die Wegnahme durch andere Personen erschwert oder gar verhindert.

Weiterhin wurde ein wirkungsvolles Einsatzmittel neben dem Pfefferspray gesucht, dass zum einen den Einsatz der Schusswaffe verhindert oder die Beamtinnen und Beamten in Situationen bei denen der Gebrauch der Schusswaffe zum Zwecke der Selbstverteidigung nicht mehr möglich ist, also auf Nahdistanz von 0 bis 1,5 Meter, hilft, sich aus derartigen Situationen effektiv zu befreien. Nach einer zeitaufwändigen Marktanalyse konnte dann vor ca. zwei Jahren ein entsprechender Trageversuch durchgeführt werden, der durchweg gute Ergebnisse erzielte. Aufgrund der geringen Haushaltsmittel wurde noch im Jahr 2003 entschieden, als ersten Schritt die Sekundärsicherungsholster in das Beschaffungsprogramm mit aufzunehmen und diese als Ersatz für die bisherigen Pendelstegholster im Rahmen der Ersatzbeschaffungen einzuführen. Aber meistens kommt es anders. Die damals als zweckmäßig eingeschätzten Holster mussten kurzfristig wieder aus dem Programm genommen werden, da sie auf Grund ihrer konstruktiv bedingten Länge und der benötigten Steifheit des Materials, die Sitzbezüge der Funkstreifenwagen beschädigten. Mittlerweile sind wir dem gewünschtem Ziel ein großes Stück entgegen geeilt. So wurde ein anderes zweckmäßiges Pistolenholster gefunden, welches auch in diesem Jahr erstmalig als Ersatzbeschaffung geliefert wird.

Beschaffungsauftrag für die LEO

Im Juni dieses Jahres wurde vom Innenministerium ein Beschaffungsauftrag an des Technische Polizeiamt erteilt, nach dem alle Beamtinnen und Beamte der Landeseinsatzorganisation (LEO) in den Polizeidirektionen mit einer Ober- Untergürtel- Variante, einem Einsatzmehrzweckstock „leicht“ (EMS-Nonletal) mit Holster und einem Umbaustück für die vorhandenen Handfesseln „Hiats“ mit Holster auszustatten sind. Eine Beschaffung darüber hinaus zur Ausstattung aller im Streifeneinzeldienst beschäftigten Beamten ist möglich, wird aber nicht zentral erfolgen und muss somit von den Behörden eigenständig im Rahmen ihrer Budgets realisiert werden. Die Ausbildung an dem neuen Equipment erfolgt im Rahmen der handlungsorientierten Fortbildung durch Multiplikatoren.

Abschließend noch einige Bemerkungen zum neuen Einsatzmehrzweckstock „Leicht“.

Die Anforderungen an Einsatzmehrzweckstöcke (EMS) für die Polizei definieren sich durch die Tragbarkeit, schnelle Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit sowie durch eine einfache Bedienung. Nur wenn der EMS komfortabel ständig zu tragen und im Einsatzalltag nicht hinderlich ist, wird er dem Anwender im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Ein Ausrüstungsstück, das als störend empfunden wird, bleibt schnell im Schrank oder im Einsatzfahrzeug liegen. Der ideale EMS steht sofort mit einer einzigen schnellen Bewegung zur Durchführung von Abwehrtechniken zur Verfügung. Ist der Anwender in Bedrängnis, muss er den Stock in jeder Körperhaltung und–position, selbst im Liegen, schnell und sicher ziehen können.

Der Stock muss so robust und mechanisch unkompliziert sein, dass er unter keinen Umständen versagt oder unbrauchbar wird. Einsatzstöcke mit beweglichen Einzelteilen können im Einsatz nachgeben, sich verklemmen oder ungewollt zusammenfahren.

Sowohl defensive als auch offensive Techniken müssen in wenigen Ausbildungsstunden erlernbar sein und den Anwender mit einem vollständigen, unter Realbedingungen funktionalen System ausstatten. Dabei dürfen körperliche Unterschiede keinen entscheidenden Einfluss auf die Anwendbarkeit haben.

Als Konsequenz aus diesen Erfordernissen wird in der Landespolizei der Einsatzmehrzweckstock leicht (EMS-Leicht) eingeführt. Der EMS-Leicht ermöglicht durch seine einzigartige Bauweise den Einsatz auf engstem Raum und ist nicht so ausbildungsintensiv wie z.B. der EMS „Monadnock“. Er besteht aus glasfaserverstärktem Polyamid mit einem Messingabschluss zur Beschwerung. Ein Kernstück des EMS-Systems ist sein Sicherheits- Holster mit der zunächst ungewöhnlichen Trageweise. Es bietet aber eine ganze Reihe von Vorteilen gegenüber allen anderen auf dem Markt befindlichen Tragesystemen für EMS.

Die Trageweise auf dem Rücken sorgt dafür, dass der EMS-Leicht nie im Weg ist, gegen die Beine schlägt oder beim Laufen behindert. Auch Sitzen, sogar im Auto, ist ohne Probleme möglich. Der Fremdzugriff ist extrem erschwert, während der Anwender den EMS-Leicht blitzartig ziehen kann. Der EMS-Leicht ist selbst unter widrigsten Bedingungen erreichbar, auch in Bodenlage oder Umklammerungen. Der Anwender verdeckt mit seinem Körper die Sicht seines Gegenübers auf den EMS-Leicht, so dass dieser nicht durch den Anblick des Stockes provoziert wird.

Ich meine das mit der Einführung des Equipmentsystems den Polizeivollzugsbeamtinnen und– beamten ein weiteres Stück mehr Sicherheit bereitgestellt wird, welches zugleich auch durch die Ober- und Untergürtelkonstruktion ein gewisses Mehr an Komfort in sich beinhaltet.

Jan Steuer

Kontenklärung ist wichtig!

Ohne Kontenklärung hat man finanzielle Nachteile beim Ruhegehalt. Oft habe ich darüber geschrieben, geredet, gemahnt und gepredigt. Alle Kolleginnen und Kollegen, die DDR-Arbeitsjahre haben, müssen ihre Rentenansprüche für diese Zeit klären.

Sprich, sie müssen endlich ihre Kontenklärung beantragen. Manche Betriebe von früher gibt es nicht mehr oder sie müssen die alten Unterlagen nur noch bis Ende 2006 aufheben.

Für Versicherte, die früher in der Deutschen Demokratischen Republik gearbeitet haben, geht es zum Teil um viel Geld. Aber immer wieder erlebe ich, dass einige Polizeibeamte mit 60 Jahren oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen, die ihre Kontenklärung noch nicht fertig haben. Sie können nur deswegen die Erhöhung des Ruhegehaltes nicht erhalten. Das macht zwischen 300 bis 500 Euro Ruhegehalt weniger aus. „Is ja nicht schlümm“ ...wir haben es ja... Natürlich bekommt man das Geld dann irgendwann nachgezahlt, wenn man die Kontenklärung vorlegt und die Erhöhung vorher nach § 14 a beantragt hat. Bis dahin heißt das aber mit einem Brutto von ca. 1170 Euro und nach Abzug der privaten Krankenversicherung mit ca. 1000 Euro Netto auszukommen.

„Liebe ist auch ... für einander zu sorgen“,

denn Hinterbliebene sind durch die fehlende Kontenklärung noch schlimmer betroffen.

Wenn Frauen oder Männer das Schlimmste, was ihnen passieren kann, verkraften müssen, den Verlust ihres langjährigen Partners, dann ist es zumindest beruhigend, wenn sie relativ ungestört trauern und mit Hilfe von Freunden und Kollegen nebenbei die Bürokratie für alle notwendigen Formalitäten erledigen können. Wenn sie aber neben den vielen Unsicherheiten auch noch mit schlimmen finanziellen Problemen zu kämpfen haben, und weil sie sich erst einmal um die Rentenunterlagen und die Kontenklärung kümmern müssen, dann finde ich das nicht nur sehr schlimm und belastend, sondern von Polizisten ziemlich rücksichtslos. Denn, erst wenn sämtliche Dinge geklärt sind(das kann Monate lang dauern), bekommen die Hinterbliebenen die ihnen zustehende Rente. Es ist eben auch Liebe, wenn ich schon als junger Polizist, mit einem ja nicht ungefährlichen Beruf, an meinen Partner denke und für den Fall, dass mir was passiert, meine Familie aufkläre, durch sämtliche notwendigen Maßnahmen und Unterlagen absichere und ihnen diese Last abnehme. Ich kann euch versichern, weil ich das nun schon oft erlebt habe, wenn man erst mal krank ist, dann hat man dafür erst recht keine Kraft und Nerven. Ein bisschen Arbeit nur für die Kontenklärung, die aber eine große finanzielle Wirkung nicht nur für Hinterbliebene sondern auch für Polizisten im Ruhestand hat.

Also: Bei der BfA einen Termin zur Kontenklärung machen, Unterlagen nehmen und hingehen. Fertig. In Halle ist das die Telefonnummer der Beratungsstelle im Ritterhaus, Leipziger Straße (0345) 29250.

Auch die Rentenversicherungsträger informieren darüber immer wieder. Hier ein Auszug aus einer Meldung der letzten Tage:

„Für Versicherte, die früher in der Deutschen Demokratischen Republik gearbeitet haben, geht es um viel Geld. Alle über 30-Jährigen sollten so schnell wie möglich ihre Versicherungszeiten vor 1992 überprüfen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ruft Versicherte aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf, ihre Rentenversicherungskonten klären zu lassen, indem sie die bereits zugeschickten Formulare ausfüllen und ihre Sozialversicherungsnachweise einreichen. Das ist jetzt besonders wichtig, weil Ende 2006 die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen volkseigenen und Treuhand-Betrieben auslaufen", sagte der stellvertretende Pressesprecher der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Ulrich Theil, in Berlin. Danach werde die Rekonstruktion der Versicherungszeiten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wenn man sie dann nicht nachweisen kann, wesentlich schwieriger. Dass die Aufbewahrungspflicht für die Geschäftsunterlagen aller Jahre vor der Wiedervereinigung auf einen Schlag im Jahr 2006 endet, wurde im Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland geregelt.

In den neuen Bundesländern werden, ebenso wie in den alten, für die spätere Rentenberechnung alle Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelte und andere rentenrechtlichen Zeiten zu Grunde gelegt. Dort erfolgt eine maschinelle Datenübermittlung jedoch erst für Zeiten ab Januar 1992. Zeiten bis Dezember 1991 liegen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte daher oft nicht oder nur teilweise vor. Um diese Lücken zu schließen, sollten alle Versicherten mit einer Kontenklärung überprüfen lassen, ob alle entsprechenden Daten vorliegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sei bei über 800.000 Versicherten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte der Jahrgänge 1943 bis 1974 aus den fünf neuen Ländern noch keine Kontenklärung durchgeführt worden, sagte der Sprecher. Gleiches gilt übrigens auch für die Versicherten der Landesversicherungsanstalten, die damals in der Deutschen Demokratischen Republik gearbeitet haben.“

Sybille Staliwe

Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

Bezirksgruppe Stendal - nach offenem Brief offenes und aufklärendes Gespräch

Stendal. Ein kurzer Rückblick. Auf seiner letzten Sitzung hatte der Bezirksgruppenvorstand der Bezirksgruppe Heide– Altmark beschlossen, einen Offenen Brief an den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Stendal, Herrn Wilfried Pabst zu übersenden. Der Inhalt bezog sich auf die letzte Beförderungsmaßnahme in der PD Stendal und die daraus resultierenden Fragen unserer Mitglieder. Dieser offene Brief wurde in der „Deutschen Polizei“, Ausgabe August 2005, abgedruckt und war somit landesweit zu lesen.

Herr Pabst erhielt den offenen Brief über die Post. Eine Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. In einem Gespräch mit dem Bezirksgruppenvorsitzenden, Kollegen Krause, wurden erste Gedanken ausgetauscht und der weitere Werdegang besprochen.

Ein Vorschlag des Behördenleiters war, dass zum Thema Beförderungen alle drei Berufsvertretungen gemeinsam geladen werden sollten. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt. Weiterhin wurde die Terminabsprache durchgeführt.

Dem Gespräch folgte dann die schriftliche Antwort des Behördenleiters. Es konnte daraufhin der Termin für das offene Gespräch festgehalten werden. Der Termin war nun auf den 24.08.05 in der Polizeidirektion Stendal festgelegt. Herr Pabst machte in seinem Anschreiben auch aus seiner Sicht als Behördenleiter ein berechtigtes Interesse deutlich. Eine erste wichtige Hürde war damit genommen.

„Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Personalräte mit dem Behördenleiter ist ein wichtiger und bedeutender Schritt, um auch als Gewerkschafter gute Arbeit leisten zu können.“ Das möchten wir als Ergebnis des Gespräches gleich an den Anfang stellen. Wichtig ist es aber auch, dass die Zusammenhänge aus der Sicht der Personalplanung, Stellenbewirtschaftung und der personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten jedem Personalvertreter bekannt sein müssen. Wenn diese Kenntnisse so transparent wie möglich dargestellt werden, weit im Vorfeld den Personalvertretern bekannt sind, ist so manche Entscheidung besser nachvollziehbar.

Am 24.08.05 nahmen die Vertreter der Vorstände der drei Berufsvertretungen auf Bezirksebene, Herr Pabst als Behördenleiter der PD Stendal, Herr Polizeidirektor Romanowsky als Vertreter des Abteilungsleiters der Polizei, Frau Oberregierungsrätin Massing, als Dezernatsleiterin Personal sowie der Erste Polizeihauptkommissar Herr Wykarius, Sachbearbeiter Personal, teil.

Herr Pabst eröffnete die Gesprächsrunde und teilte den anwesenden Kolleginnen und Kollegen den Hintergrund des Gespräches mit. Danach schilderte er ausführlich und detailliert, angefangen vom Kassenanschlag 2005, der Entscheidung des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt Beförderungen durchzuführen bis hin zur Behördenentscheidung, den Werdegang der Beförderungsmaßnahme in der Polizeidirektion Stendal.

In der nachfolgenden Diskussionsrunde waren, nach den Ausführungen des Behördenleiters der Polizeidirektion Stendal, nur wenige Fragen offen. Auch diese beantwortete Herr Pabst ausführlich und mit großem Sachverstand.

Anschließend sei angemerkt, dass sich in der Polizeidirektion Stendal doch in Zukunft einiges ändern wird, um die Beförderungspraxis für unsere Kolleginnen und Kollegen so transparent wie möglich zu gestalten. Grundlage bilden für uns als Personalvertreter die vertrauensvollen und rechtzeitigen Gespräche mit dem Behördenleiter und den Leitern der Dienststellen und Organisationseinheiten, also auf der Ebene des Stufenpersonalrates und der Örtlichen Personalräte in den Polizeirevieren und im Haus PD Stendal.

Seitens der Behördenleitung und der anwesenden Personalvertreter und Gewerkschafter wurde dazu beiderseitiges intensives Interesse bekundet.

An dieser Stelle sei den Vorständen der drei Berufsvertretungen sowie dem Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Stendal, Herrn Pabst, recht herzlich für die Gesprächsbereitschaft und die konstruktive Zusammenarbeit mit uns als Gewerkschafter gedankt.

Heiko Krause, Vorsitzender der BG Heide-Altmark

GdP-Sommerpreisausschreiben - Gewinner stehen fest

Magdeburg. Es war offenbar nicht leicht. Augenscheinlich ganz einfache Fragen waren in den Augen der Teilnehmer doch ganz schön knifflig.

Trotzdem hat es genügend Kolleginnen und Kollegen gegeben, die fast alles richtig hatten. Deshalb ist es uns auch nicht leicht gefallen, unter den richtigen Einsendungen die drei Gewinner im Losverfahren zu ermitteln. Der erste Preis ging an den Kollegen Wolfgang Conradi aus Magdeburg, der sich über einen Gutschein im Wert von 300 Euro für ein Mountain-Bike freuen darf (Foto). Den zweiten Preis, ein Gutschein über eine Stereo-Anlage im Wert von 200 Euro erhält Kollege Hartmut Mansfeld aus Köthen. Der dritte Preis, ein Gutschein über einen Fernseher im Wert von 100 Euro geht an Kollegin Rita Jaeger aus Ballenstedt.

Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch!

Frank Schröder, GdP-Landesbüro

Glosse - Mann, de Jurisdn...

Frei nachm alden Goedhe...

Habe nun, ach auch Juristerey, durchaus studiert, mit heißem Bemühn.

Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor,

Jurist zu sein, erscheint mir fad, deshalb bewerbe ich mich grad, bei der Polizey...

Mensch, Leide, Dinger bassiern, die globdr nich, wennr se nich mid echenen Oochen seehn dud.

Mei neier Cheff ist Jurisd, iss nich schlimm, menschlich issr ja schwer in Ordnung. Awr als Schutzmann? Nee, bis der zu Stuhle gommt, iss dr Dieb zweemal durch de Gaufhalle. Und das stärkste, mir haddr erzählt, dasr sich schon zweemal bei dr Bolizei beworben hadde. Zweemal hamsn nich genommen, wedr im mittlrn Dienst noch bei de Jehobenen.

Unn eechendlich frache ich mich, wozu brauchr mr den Juristen in der Polizei. E baar sinn ja nich schlecht, awr glei so ville, ich wees nich...

Ja dett soll widder reechen for heide, nu mal schön weider dienen un de Modiwation hoch halden, fleicht gommr widdr ausm Geller damid.

Eier Bolizeier aus Machdeborch

4. Israel-Seminar

Vom 19.bis 26. März 2006 bietet die Evangelische Polizeiseelsorge Sachsen-Anhalt wieder eine Bildungsreise für Polizeibeamte und- bedienstete nach Israel an.

Die Anerkennung des Seminars als politische Bildungsreise mit Gewährung von Sonderurlaub ist wiederum im Innenministerium beantragt. Die 8-Tage-Reise kostet 1100 Euro pro Person. Anmeldeschluss für das Seminar ist der 30. Oktober 2005.

Die bisherigen drei Israel-Seminare in den Jahren 2000 bis 2005 haben bei allen Reiseteilnehmern eine sehr positive Resonanz gefunden.

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Seminar bei:

Polizeipfarrer Uwe Koch

Freiherr-v.-Stein-Str. 45

39108 Magdeburg

Tel.: 0173-2073726

Fax: 0391/7362557

E-Mail: Seelsorge-md@gmx.de

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