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"Polizei 21 - Vertrauen in starke Teams"

4. GdP - Sicherheitskonferenz in Magdeburg

DNA-Analyse als ein Spezialfall der erkennungsdienstlichen Behandlung

Magdeburg.

In der kriminalistischen Ermittlungstätigkeit hat das Instrument der DNA-Analyse, volkstümlich gern "genetischer Fingerabdruck" genannt, in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und ist durch spektakuläre Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung in Sachsen-Anhalt noch weiter in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt.

Deshalb hat die GdP am 22. April 2005 auf der 4. Sicherheitskonferenz der GdP mit Kolleginnen und Kollegen der Polizei, Herrn Prof. Dr. Dieter Krause vom Institut für Rechtsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität, Mitgliedern der Fraktionen von CDU, FDP und SPD, Vertretern des Innenministeriums und der Behörden und Einrichtungen der Polizei sowie dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg umfassend über die zukünftige Anwendung der DNA-Analyse im Land Sachsen-Anhalt diskutiert.
Die GdP stellt fest:
Die bisherige Regelung ist ein Ermittlungshemmnis, da bei einer Vielzahl von Straftaten kein DNA-Identifizierungsmuster in die DNA-Analyse-Datei (DAD) eingestellt werden und der Richtervorbehalt eine zeitliche Verzögerung bei der Einstellung des DNA-Identifizierungsmusters zur Folge hat.
Aus fachlicher Sicht ist die DNA-Analyse als ein Spezialfall der erkennungsdienstlichen Behandlung zu betrachten. Da lediglich der uncodierte Bereich untersucht wird, ist der Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht größer, als bei der Abnahme von Fingerabdrücken oder dem Fertigen von Lichtbildern eines Tatverdächtigen.
Folgerichtig sollten die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen so modifiziert werden, dass die DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme unter den Voraussetzungen, die auch für die anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gelten, durchgeführt werden kann.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert aus den genannten Gründen, die politische Kräfte, die gegen eine Ausweitung von DNA-Analysen sind, auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und den Kampf gegen die Kriminalität nicht unnötig zu erschweren.
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