Besoldungs- und Tarifübersichten ab 1.1.2008
Die bereits durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 fest vereinbarte Ost-West-Angleichung auf 100 Prozent wird für die unteren Besoldungsgruppen bis A9 zum 1. Januar 2008 und für die übrigen Besoldungsgruppen bis zum 1. Januar 2010 erfolgen. Auf Zwischenschritte bei der Ost-West-Angleichung wird verzichtet.
Bei den Bezirksgruppen bzw. im Landesbüro sind die Übersichten vorhanden.