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„Gut, dass es uns gibt!“

Entschädigung für Polizeibeamte vor Gericht geregelt

Magdeburg/ Naumburg.

In Fragen an die GdP tauchte immer wieder eine Rechtauffassung von Gerichten in Sachsen-Anhalt auf, die gegen eine Entschädigung von Polizeibeamten sprachen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Naumburg, die Auffassung der GdP, dass einem in seiner Freizeit vor Gericht als Zeuge vernommenen Polizeibeamten, der im Schichtdienst tätig ist, eine Entschädigung zusteht, bestätigt.

In einem Schreiben an die Präsidenten der Land- und Amtsgerichte vom 7.1.2009 werden diese gebeten, die bereits vorhandenen Urteile anzuwenden.
Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

„Auf eine Anfrage der Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt habe ich eine Umfrage bei den Bezirksrevisoren veranlasst und dabei festgestellt, dass im Hinblick auf die Entschädigung für Zeitversäumnis gemäß § 20 JVEG bei der Vernehmung eines im Schichtdienst tätigen Polizeibeamten in der dienstfreien Zeit als Zeuge im Strafverfahren unterschiedlich verfahren wird.

Nach den Entscheidungen des


    OLG Düsseldorf vom 27.12.2005 - III-4 Ws 572/05 –,

    OLG Karlsruhe vom 12.06.2007 - 2 Ws 116/07 – und des

    OLG Frankfurt vom 23.04.2008 - 2 Ws 14/08 -


steht einem Polizeibeamten, der in seiner Freizeit als Zeuge vor Gericht aussagen muss, auch dann eine Entschädigung für Zeitversäumnis gemäß § 20 JVEG zu, wenn ihm dieser Zeitaufwand durch den Dienstherrn nachträglich als Arbeitszeit anerkannt wird.

Weitere Entscheidungen zu diesem Thema konnte ich -mit Ausnahme einer älteren Entscheidung des Amtsgerichtes Bückeburg vom 30.03.1984 (Rechtspfleger 1984 S. 335) in der eine andere Auffassung vertreten wird- auch nach einer Recherche in Juris und Beck-online nicht feststellen.

Ich bitte, die Bezirksrevisoren und die zuständigen Anweisungsbeamten zu informieren und die o.g. Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Eine Überprüfung der Entscheidungen der Anweisungsbeamten wäre ggf. nach § 4 JVEG durch das Gericht vorzunehmen.“

Siehe auch im Landesteil der Deutschen Polizei Januar 2008

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