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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei AUGUST 2005 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698




Fünf Fragen an Karsten Schmidt

Wenn ich mit meiner Beurteilung nicht einverstanden bin

Bezirksgruppe LKA - Kritisch und kontrovers diskutiert

Bezirksgruppe SDL - Offener Brief an den Polizeipräsidenten

Seniorengruppe „Es reicht!!“

9. Sachsen-Anhalt-Tag - Wir waren dabei

Termine

Kurz berichtet




Fünf Fragen an Karsten Schmidt

Magdeburg. Viele Kolleginnen und Kollegen bewegen in diesen Tagen Fragen, die mit ihrer persönlichen Entwicklung, mit der Entwicklung in ihrer Polizei, in der sie ihren Lebensberuf gewählt haben und mit der Entwicklung unseres Landes zusammenhängen. Einige dieser Fragen hat die „Deutsche Polizei“, Landesjournal Sachsen-Anhalt dem GdP-Landesvorsitzenden Karsten Schmidt gestellt.
DP: Der GdP-Landesvorstand hat Anfang Mai auf seiner Sitzung in Brehna den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und das Strukturreformgesetz diskutiert. Welche Herausforderungen und Aufgaben ergeben sich daraus für unseren Landesbezirk?
Karsten Schmidt: Sowohl zum neuen Tarifwerk im öffentlichen Dienst als auch zum Dienstsrechtsrechformgesetz der Bundesregierung besteht noch ausreichend Diskussionsbedarf mit den politisch Verantwortlichen. Wir erwarten von unserer Landesregierung, dass sie sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für eine rasche Einführung des TVöD einsetzt, um die jährlichen Angleichungsschritte bei den Löhnen und Gehältern an das Westniveau, wie z.B. bei den kommunalen Arbeitgebern vereinbart, auch für die Landesbediensteten einzuführen.
Im Hinblick auf die geplanten Veränderungen durch das Dienstrechtsreformgesetz ist eine weitere Diskussion nur in einer Richtung möglich. Das Beamtengesetz muss in seinen wesentlichen Bestandteilen erhalten bleiben. Insbesondere wird von uns die leistungsbezogene Bezahlung von Bediensteten in der Polizei auf Kosten der übrigen Beschäftigten abgelehnt. Es muss sichergestellt werden, dass unsere Kolleginnen und Kollegen durch ein neues Gesetz weder sofort, noch in Zukunft schlechter gestellt werden.
Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen und die damit verbundene eventuelle Verschiebung der Einführung haben wir als GdP auch die Möglichkeit, weitere Gespräche mit den Initiatoren im Bundesinnenministerium und den anderen Gewerkschaften (ver.di und dbb) zu führen, um unsere Forderungen stärker einzubringen.
DP: Die Beförderungen im Mai 2005 in den Behörden und Einrichtungen der Polizei Sachsen-Anhalts führten oft nicht dazu, den Beförderungsstau aufzulösen. Besonders im Eingangsamt des gehobenen Dienstes gibt es erheblichen Nachholbedarf. Wie kann die GdP Sachsen-Anhalt dazu beitragen, diese Situation zu verbessern?
Karsten Schmidt: Hierzu wurden bereits erste Gespräche mit den Verantwortlichen im Innenministerium geführt. Es geht in erster Linie um Stellenhebungskonzepte, welche auch für die Zukunft Beförderungen aus den Eingangsämtern ermöglichen. Es ist eine unerträgliche Situation, dass Kolleginnen und Kollegen zum Teil mehr als 10 Jahre in den Eingangsämtern verharren, ohne überhaupt eine Perspektive für eine Beförderung in Aussicht zu haben. Die Gewerkschaft der Polizei fordert deshalb nicht nur ein Personalentwicklungskonzept, sondern auch ein Beförderungskonzept, welches mit kontinuierlichen und verlässlichen Zahlen unterlegt ist. Es muss für jeden Polizeibeamten - egal in welcher Laufbahn - ersichtlich sein, wann er mit den entsprechenden Leistungen befördert werden kann.
Aus Sicht der GdP darf die Verweildauer in den Eingangsämtern bei Bewährung nicht länger als 3 Jahre betragen. In der derzeitigen Praxis handelt es sich bei diesen Ämtern nicht um Eingangs- sondern um Verweilämter. Diesen Zustand können und wollen wir nicht länger hinnehmen.
DP: Bei den Personalratswahlen in diesem Jahr haben zwei konkurrierende Berufsvertretungen mit unfairen Mitteln Wahlkampf gegen die GdP geführt. Wird die GdP Sachsen-Anhalt hier ihre Position neu bestimmen müssen, wird es auch in Zukunft gemeinsame Aktionen geben?
Karsten Schmidt: Ich würde nicht unbedingt von unfairem Wahlkampf sprechen. Jeder kämpft mit den Mitteln, die er besitzt und auf der Höhe, auf der er sich befindet.
Es tat uns sicherlich weh, die GdP–Erfolge, in verdrehter Form auf den Wahlplakaten von konkurrierenden Gewerkschaften und Berufsverbänden zu lesen. Besonders erwähnenswert sind dahingehend die nicht nachvollziehbaren Aussagen über das Zustandekommen der Tarifverträge zur sozialen Absicherung in Sachsen-Anhalt. Jedoch zeigt es uns, dass wir in Zukunft den Kolleginnen und Kollegen unsere Erfolge noch klarer darstellen müssen.
Die GdP hat es bisher unterlassen, sich mit Flugblättern konkurrierender Verbände über längere Zeit auseinander zu setzen. Vielmehr sollte auch zukünftig die gewerkschaftliche Arbeit für die Beschäftigten im Mittelpunkt stehen, um deren Interessen durchzusetzen.
Für eine optimale Interessenvertretung der Beschäftigten wird die GdP auch weiterhin mit allen zusammenarbeiten, die die gleichen Ziele verfolgen wie wir, egal welcher Partei oder Gewerkschaft sie angehören.
DP: Seitdem über Neuwahlen geredet wird, hat sich auch in Sachsen-Anhalt die politische Diskussion verändert und man wird vom möglichen Bundestagswahlkampf direkt in den Landtagswahlkampf 2006 übergehen. Lässt sich heute schon sagen, welche Forderungen die GdP an die politischen Parteien in unserem Land stellt?
Karsten Schmidt: Die Grundforderungen an die politisch Verantwortlichen werden sich weitestgehend an einer Frage festmachen: Wie hoch schätzen und würdigen die Parteien die polizeiliche Arbeit und welchen Preis sind sie bereit, dafür zu zahlen? Es geht in erster Linie um eine vernünftige personelle und materielle Ausstattung der Polizei sowie eine gerechte Bezahlung aller Beschäftigten. Einen konkreten Forderungskatalog an die Parteien wird der Landesvorstand auf seiner Sitzung im September erstellen.
DP: Immer wieder wird über weitere Änderungen der Polizeistruktur als Folge der Kommunalreform geredet. Wird die GdP Sachsen-Anhalt dazu eigene Vorstellungen entwickeln?
Karsten Schmidt: Wir werden als GdP derzeit keinen eigenen Vorschlag zu einer möglichen neuen Polizeistruktur veröffentlichen, um nicht zusätzlichen politischen Zündstoff zu liefern. Es sollte abgewartet werden, wann, ob und in welcher Weise die Kommunalreform abgeschlossen wird. Erst danach sollte darüber gesprochen werden, wie eine mögliche neue Polizeistruktur aussehen könnte. Für die GdP wird in erster Linie darauf zu achten sein, dass es für unsere Beschäftigten keine unzumutbaren Nachteile gibt.
DP: Karsten, vielen Dank für die die klaren und fundierten Antworten. Die Leser der „Deutschen Polizei“ in Sachsen-Anhalt wünschen dir weiterhin viel Erfolg bei deiner verantwortungsvollen Aufgabe.

Wenn ich mit meiner Beurteilung nicht einverstanden bin

Beurteilungsrichtlinien RdErl. des MI vom 29.04.2005 – 15.23-03002.117 für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten, sind zum Stichtag 1. Mai 2005 nicht nur die Verwaltungsbeamten sondern auch die Angestellten neu zu beurteilen.
Die Polizeibeamten werden zum Stichtag 1. Juni 2005 neu beurteilt. Der Beurteilungszeitraum beträgt für alle Betroffenen 3 Jahre.
Eine Ausnahme gilt für die Verwaltungsbeamten und Angestellten in diesem Jahr!
Zur Vermeidung von Beurteilungslücken infolge der Aufhebung der bisherigen Beurteilungsrichtlinien und entsprechender Beurteilungen (so Erlasslage) umfassen die Beurteilungen ausnahmsweise den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis zum
30. April. 2005.
Die alte, 2003 gefertigte Beurteilung, ist als Beurteilungsentwurf oder Beitrag zum neuen Stichtag 1. Mai heranzuziehen und unter Beachtung des neuen zusätzlichen Zeitraumes und der neuen Richtlinien entsprechend zu würdigen.
Weiterhin sind eventuelle Beurteilungsbeiträge zum Stichtag 30.Juni 2003 als Anlage zu den Beurteilungen zum Stichtag 1. Mai 2005 kenntlich zu machen und zur Personalakte zu nehmen. Wie gesagt, nur bei den Angestellten und Verwaltungsbeamten in diesem Jahr. Die neue Richtlinie für diese Mitarbeiter wurde nötig, weil nach einer Klage die entsprechenden prozentualen Richtwerte (Quotierung)verändert werden mussten. Die beiden Beurteilungsrichtlinien ähneln sich zum Teil.
In der folgenden Erläuterung werde ich wegen der Mehrzahl der Betroffenen von der Richtlinie für Polizeibeamte ausgehen und werde ggf. auf Unterschiede und unterschiedliche Behandlung bzw. Regelung bei Verwaltungsbeamten und Angestellten eingehen bzw. sie hervorheben.
Neu bei den Polizeibeamten ab diesem Jahr ist, dass auch die Beamten beurteilt werden, die innerhalb des letzten Jahres vor dem Regelbeurteilungsstichtag beurteilt worden sind.
Wozu dient eine Beurteilung und was mache ich, wenn ich mit meiner nicht einverstanden bin?
• Die Beurteilung bildet die Grundlage für personelle Maßnahmen.
• Sie ist ein Mittel für die Führung und den Einsatz der Mitarbeiter.
• Sie ist eine ständige und die vornehmste Aufgabe der Vorgesetzten.
Sie erfordert ein hohes Maß an Gewissenhaftigkeit und Objektivität.
Die Beurteilung soll zutreffend und gerecht sein.
Sie soll dem Beschäftigten Informationen geben, über
• die Qualität seiner geleisteten Arbeit
• über seine Fähigkeiten und Fertigkeiten
• über seine aufgabenbezogenen Kenntnisse
• und Mängel
Die Beurteilung ist ein Akt wertender Erkenntnis mit einem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum. Sie ist ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil.
Sie ist also eine Wertung ohne dass eine Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung erfolgt. Die Verwaltungsgerichte betrachten die Beurteilung als behördeninterne Maßnahme.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt aber sehr deutlich z.B. zur inhaltlichen Gestaltung von Beurteilungsbeiträgen und zum Mangel des Beurteilungsbeitrages eines Vorgesetzten: (Siehe Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht 2. Senat vom 26.02.2004 AZ: 2 B 41/03)
„Beurteilungsbeiträge unterliegen im Rahmen ihrer Funktion als Erkenntnisquelle innerhalb der Gesamtbeurteilung im Grundsatz denselben Anforderungen wie die Beurteilung selbst. Ihr Verfasser darf nicht
• den Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegt, verkennen,
• von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen,
• allgemein gültige Wertmaßstäbe missachten,
• sachfremde Erwägung anstellen oder
• gegen Verfahrensvorschriften verstoßen.
Er hat vielmehr von einem
• zutreffend ermittelten und- im Rahmen des von dem Beurteilungsbeitrag abzudeckenden Feldes- vollständigen Sachverhaltes auszugehen,
• Wertungen müssen sich auf nachvollziehbare Feststellungen gründen.
Leidet der Beurteilungsbeitrag insoweit an Mängeln und macht sich der Erstbeurteiler den Beurteilungsbeitrag ohne eigene Nachprüfung zu Eigen, so ist auch die Beurteilung selbst fehlerhaft.“
Kein Widerspruch direkt gegen die Beurteilung möglich.
Die Beurteilung ist Bestandteil der Personalakte. Sie ist eine einseitige Äußerung des Beurteilers. Sie ist ohne Regelungsinhalt, also kein Verwaltungsakt. Deswegen ist ein Widerspruch zur Beurteilung nicht unmittelbar möglich. Erst ein ergangener Bescheid, auf einen Antrag wegen Änderung oder Aufhebung der Beurteilung, ist widerspruchsfähig.
Fristen ?
Es müssen keine bestimmten Fristen beachtet werden. Aber du solltest mit deiner Reaktion auf die Beurteilung schon im zeitlichen Zusammenhang, aber nach ausreichender Zeit eigener gedanklicher Auseinandersetzung mit den erläuterten Fakten und nach dem Abklingen der Emotionen, entweder mit der Gegendarstellung oder einem Antrag auf Änderung der Beurteilung, nicht über ewige Wochen hinweg warten.
Du solltest aber immer erst das Erörterungsgespräch nutzen, „verdauen“ und auswerten.
Denn die Fakten und die Sachlichkeit, die du vom Beurteiler erwartest, solltest du ebenfalls an den Tag legen und mit ganz konkreten Argumenten Fehler in der Bewertung aufzeigen und auf Berichtigung drängen.
Ich würde relativ zeitig anzeigen, dass ich mit der Beurteilung nicht einverstanden bin, aber mindestens 14 Tage oder 3 Wochen mit meiner schriftlichen Reaktion warten. Vorher sollte man sich mal in Ruhe mit einem Personalratsmitglied zusammen setzen und den Antrag oder die Fragen besprechen.
Welche Bedeutung haben frühere Beurteilungen?
Die fachliche Leistung und die Befähigung sind grundsätzlich für jeden Beurteilungszeitraum, unabhängig von früheren Beurteilungen, zu beurteilen. Eine umfassende Bezugnahme auf eine frühere Beurteilung ist nur dann rechtlich bedenkenfrei, wenn der Mitarbeiter seitdem
1. sein statusrechtliches Amt und
2. seinen konkreten Dienstposten unverändert inne hat,
3. wenn kein Beurteilerwechsel eingetreten ist und
4. wenn hinsichtlich der Bewertung der Einzelmerkmale, noch hinsichtlich der Gesamturteile wesentlich neue Erkenntnisse oder Änderungen zu verzeichnen sind.
Ob gegenüber der letzten Beurteilung ein Leistungsabfall eingetreten ist, ist nicht mehr so ausschlaggebend. Der Erstbeurteiler soll während des Beurteilungszeitraumes zwar zumindest ein Mitarbeitergespräch geführt und darüber eine kurze Notiz gefertigt haben. Weitere Beurteilungsnotizen muss er aber nur gefertigt haben, wenn Einzelmerkmale schlechter als durchschnittlich bewertet werden. Diese Beurteilungsnotizen sind vom Grunde her ein Jahr lang (nach der Erörterung) aufzubewahren. Außer wenn ein Rechtsstreit anhängig, bzw. zu erwarten ist, werden die Notizen erst nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Wenn du also die Richtlinien, sowie Nr. 1-4 nicht beachtest, und du eine Änderung deiner Beurteilung forderst, nur weil du in der alten Beurteilung mehr Punkte hattest, wird dein Antrag kaum nützen und erfolglos bleiben.
Merke: Erfolgreich gegen eine Beurteilung vorzugehen, bedeutet, sich auch mit den einzelnen Kriterien auseinander zu setzen und Fehler in der Beurteilung wie z.B.,
o falsche Werturteile,
o Feststellung von Minderleistungen ohne dass der Mitarbeiter in Mitarbeitergesprächen darauf hingewiesen wurde,
o Nichtbeachtung von relevanten Aspekten während des Beurteilungszeitraumes,
o Überbewertung eines einmaligen Fehltrittes,
o sachfremde Erwägungen, z.B. Quotierung, deutlich heraus arbeiten und ansprechen.
Welche Bedeutung haben die Bekanntgabe und die Besprechung/Erörterung der Beurteilung?
Hinweis! Es genügt nicht, wenn dem Beamten die Beurteilung zum Lesen überlassen wird. Die Aushändigung einer Beurteilungskopie hat bei der Bekanntgabe automatisch zu erfolgen.
Zwischen der Bekanntgabe und der Erörterung sollte ausreichend Zeit liegen, damit sich der Beamte eingehend mit dem Inhalt der Beurteilung befassen kann. Auf Wunsch des Beamten müssen zwischen Bekanntgabe und Erörterung zwei Tage liegen (siehe Beurteilungsrichtlinien Polizei). Achtung Unterschied:
Bei Abgestellten und Verwaltungsbeamten muss zwischen Eröffnung und Erörterung der Beurteilung nur ein Arbeitstag liegen.
Eine Erörterung setzt voraus, dass die Beurteilung auch Gegenstand des Gespräches ist und nicht nur die Richtlinien. Der Beurteiler muss dem Beamten einzelne Werturteile und ihre Grundlagen erläutern, damit der Beamte die Gründe und Argumente erfährt, die zu diesem Urteil geführt haben. Formelhafte Behauptungen reichen nicht aus.
Grundsatz: Dem Beamten sind die Anforderungen zu verdeutlichen oder Mängel aufzuzeigen, damit er sich zukünftig ändert bzw. einsichtig wird.
Versäumt es der Beurteiler, die Beurteilung mit dem Beamten auf dessen Verlangen hinlänglich zu besprechen und ihm die Werturteile plausibel und nachvollziehbar zu machen, führt das allein nicht zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung, kann aber andere Rechtsfolgen haben. Wenn der Beurteiler infolgedessen die Erörterung im Widerspruchs- oder Klageverfahren nachholen muss, kann dies zumindest kostenrechtliche Auswirkungen haben.
Welche Ansprüche habe ich bei fehlerhafter Beurteilung?
• Eine ersatzlose Aufhebung der Regelbeurteilung kommt in Betracht, wenn der Mitarbeiter nicht mehr periodisch beurteilt werden durfte. (z.B. bei Beamten mit Endamt und Endstufe).
• Eine Neubeurteilung ist ratsam z.B. wenn ein voreingenommener Vorgesetzter beurteilt hat.
• Eine Berichtigung der dienstlichen Beurteilung, kann der Mitarbeiter beanspruchen, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthält.
Wie gehe ich richtig vor?
1. das förmliche Verfahren
Wenn du mit deiner Beurteilung nicht einverstanden bist, prüfe erst ob Fehler oder sonstige wie z.B. die erläuterten Aspekte vorliegen und bereite dich auf das Erörterungsgespräch vor.
Wenn das verlangte Gespräch nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und auch nicht überzeugt hat, dann muss ein Antrag auf Änderung bzw. Berichtigung oder Aufhebung der Beurteilung an das Personaldezernat gestellt werden.
- In dem Antrag sollte das Erörterungsgespräch ausgewertet, genaue Fehler der Beurteilung bezeichnet und das Ziel des Antragstellers zu erkennen sein.
- Reagiert die Dienststelle negativ und lehnt den Antrag ab, kann ich gegen diesen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und notfalls klagen. (Nach dem Widerspruchsbescheid sind erst die Fristen zu beachten!)
2. das nicht förmliche Verfahren
Wenn keine gravierenden Fehler vorhanden sind oder du glaubst, dass keine Änderung der Beurteilung erreichbar ist, aber du mit dieser Beurteilung trotzdem nicht einverstanden bist, dann formuliere deine Argumente in einer Gegendarstellung und übersende diese der Personalstelle. Diese Gegendarstellung ist dann zur Beurteilung in die Personalakte aufzunehmen.
Hinweis! Beamtengesetz LSA § 90b „Anhörung des Beamten bei Aufnahme nachteiliger Sachverhalte“ Der Beamte ist zu Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, die für ihn ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, vor deren Aufnahme in die Personalakte zu hören, soweit die Anhörung nicht nach anderen Rechtsvorschriften erfolgt. Die Äußerung des Beamten ist zur Personalakte zu nehmen."
Personalrat
Der Personalrat verfügt zwar nicht über rechtliche Möglichkeiten zur Abhilfe und Änderung der Beurteilung, er kann dich dabei aber beraten und unterstützen.
Also nicht vergessen!
Kontakt zum Personalrat aufnehmen und dessen Hilfe in Anspruch nehmen.
Mehr zum Thema; rechtliche Aspekte der Beurteilung, wer beurteilt wird und wer nicht mehr, Beurteilungsbeiträge und Beurteilungsnotizen, Mitarbeitergespräche, Auslassen von Einzelmerkmalen usw. in der nächsten Ausgabe.
Sybille Staliwe

Bezirksgruppe LKA - Kritisch und kontrovers diskutiert

Magdeburg. Der Verlauf der Personalratswahlen und die Beförderungspraxis in der eigenen Behörde waren die wichtigsten Themen der Mitgliederversammlung der GdP-Bezirksgruppe Landeskriminalamt, die am 6. Juli 2005 stattfand.
Der Bezirksgruppenvorsitzende Günther Jänsch analysierte die Personalratswahlen und ging auf die Zusammensetzung des neu gewählten Personalrates ein. Auch der Wahlkampf zu den Personalratswahlen, die Plakatierung und die E-Mail-Aktionen wurden bewertet und diskutiert. Die GdP-Mitglieder zogen die Schlussfolgerung, in Zukunft Personalratswahlen auch organisatorisch langfristig vorzubereiten und nach neuen Wegen zu suchen, um alle Wahlberechtigten, gerade auch mit den in der GdP behandelten kriminalpolizeilichen Themen, zu erreichen und anzusprechen.
Kritisch und kontrovers diskutierten die Mitglieder das Thema Beförderungen. Bemängelt wurde nicht nur, dass auch im LKA hinter den Kulissen und in großer Hektik Beförderungslisten zusammengestellt wurden, die nicht nachvollziehbar sind. Noch größeren Unmut äußerten die mit 40 Lebensjahren auch nicht mehr als jung zu bezeichnenden Kollegen darüber, dass sie sich zehn Jahre und länger im Eingangsamt des gehobenen Dienstes befinden. Die angeführten Begründungen, dass wegen fehlender Stellenzuteilung keine Beförderungen durchgeführt werden konnten, akzeptierten die Kollegen nicht. Wenig hilfreich erschienen da Argumente, aus denen Verständnis für die Belange des öffentlichen Arbeitgebers herauszuhören waren. Die Mitglieder beauftragten den Vorstand der Bezirksgruppe, die Missstände zu thematisieren und entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Gespräche mit der Behördenleitung, vorzubereiten.
In diesem Jahr bereiten sich die GdP-Kolleginnen und Kollegen im LKA auch auf einige Termine mit kulturellem Hintergrund vor. So soll wieder ein Skat-und Rommé-Abend und die schon traditionelle Kinderweihnachtsfeier stattfinden. Für beide Veranstaltungen stehen die Termine noch nicht fest. Im September werden sich die Freunde der rollenden Kugeln zum Endausscheid des GdP-Bowlingturniers treffen. Ein Termin ist schon gebucht: Weihnachtsbaumschlagen am 14.12.2005. Die nächste Mitgliederversammlung ist für den 23.11.2005 geplant.
Lothar Jeschke

Bezirksgruppe SDL - Offener Brief an den Polizeipräsidenten

Sehr geehrter Herr Papst,
die Mitglieder des Bezirksgruppenvorstandes der Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Heide-Altmark, möchten sich mittels eines offenen Briefes an Sie wenden. Dieser offene Brief wird auf Beschluss des Bezirksgruppenvorstandes in allen Dienstellen unseres Zuständigkeitsbereiches mit folgendem Wortlaut veröffentlicht.
Sehr geehrter Herr Pabst,
im Monat Mai konnten insgesamt 105 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Polizeivollzuges und des Verwaltungsdienstes unserer Behörde im mittleren und gehobenen Dienst befördert werden. Eine sehr erfreuliche und lang erwartete Maßnahme, welche bei den Kolleginnen und Kollegen, zumindest bei den beförderten Kollegen, sehr gut angekommen ist.
Anderseits haben viele Kolleginnen und Kollegen ihren Unmut zum Ausdruck gebracht und uns mitgeteilt, dass es sich bei dieser Maßnahme aus ihrer Sicht, zum wiederholten Male, um eine „Nacht-und Nebelaktion“ gehandelt hat. Die in diesem Zusammenhang angekündigte Haushaltssperre und der damit terminlich vorhandene Druck auf die Personalvertreter bleibt bis heute nicht nachvollziehbar. Unverständlich war es auch, dass die Regelbeurteilungen aus dem Jahr 2002 eine Anwendung gefunden haben. Aus Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen anderer Dienststellen unseres Landes wurde bekannt, dass hier unterschiedlich verfahren wurde. So ist zum Beispiel bekannt, dass in der Landesbereitschaftspolizei in Magdeburg Anlassbeurteilungen zum Zweck der Beförderungsmaßnahme angefertigt worden sind.
Ein weiterer Kritikpunkt unserer Mitglieder spiegelte sich darin wieder, dass der Informationsweg, gemeint ist damit die Transparenz, zu wünschen übrig ließ. Im Zuge der Beförderungen der Kolleginnen und Kollegen des höheren Dienstes wurde eine andere Informationspolitik betrieben. Eine derartige Ungleichbehandlung von Kolleginnen und Kollegen des mittleren und gehobenen Dienstes gegenüber dem höheren Dienst ist nicht nachvollziehbar.
Der Unmut unserer Mitglieder spiegelt sich letztendlich im Rechtsschutzbegehren wieder. Dieser als letztes Mittel gewählte Weg, scheint einigen die letzte Möglichkeit zu sein, um zu ihrem Recht zu gelangen. Diese Handlungen scheinen aus unserer Sicht vermeidbar gewesen zu sein. Weit im Vorfeld der Beförderungsmaßnahmen, hätte ein klärendes Gespräch aus dienstlicher Sicht, hier der Leiter der Dienststellen und Organisationseinheiten mit den Personalvertretern und den Kolleginnen und Kollegen geholfen, diese jetzt vorherrschende schlechte Stimmung innerhalb der Kolleginnen und Kollegen, auch unserer Mitglieder, zu beseitigen.
Aus den Gesprächen mit den Personalvertretern unserer Gewerkschaft wurde auch deutlich gemacht, dass diese Maßnahme nicht sehr einfach zu gestalten war. Trotzdem haben wir als Bezirksgruppenvorstand der Bezirksgruppe Heide-Altmark auch im Nachgang noch genügend Fragen, welche sich aus den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen, vor allem mit unseren Mitgliedern, ergaben.
Da wir als Bezirksgruppenvorstand ebenso um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Leitern der Behörden und Einrichtungen bemüht sind, möchten wir Sie bitten, nach terminlicher Absprache mit Ihnen, dass Sie als Behördenleiter der Polizeidirektion Stendal, zu dem Thema „Beförderungen in der Polizeidirektion Stendal“ mit uns als Gewerkschafter ins Gespräch kommen und wir uns in einer offenen und sachlichen Atmosphäre über das o. g. Thema unterhalten. Dazu haben wir vorgesehen, dass wir Sie zu einer unserer nächsten Sitzung, am 18.August 2005, 16.00. Uhr, im Schloss Schönfeld, einladen.
Als Bezirksgruppenvorstand würden wir uns sehr freuen, wenn Sie den o. g. Termin wahrnehmen und bei der Sitzung erscheinen könnten. In Vorbereitung der Sitzung würden wir Ihnen die uns bewegenden Fragen mitteilen und ihnen die Möglichkeit einräumen, sich entsprechend vorzubereiten.
Im weiteren Werdegang haben wir vorgesehen, nach unserem gemeinsamen Gespräch, dessen Inhalt in unserer Gewerkschaftszeitung „Deutsche Polizei“, Ausgabe September, wiederzugeben. Die Mitglieder unserer Gewerkschaft zeigen zu diesem Thema ein berechtigtes Interesse. Anderseits zeigen wir als Gewerkschafter, dass wir zusammen mit dem Behördenleiter unserer Behörde auch solche heiklen Themen sach- und fachgerecht besprechen können.
Viele ihrer Mitarbeiter des Polizeivollzuges und des Verwaltungsdienstes sind gewerkschaftlich in unserer Berufsvertretung organisiert und erwarten von uns zu diesem Thema eine Reaktion. Unserer Auffassung nach werden wir gemeinsam mit Ihnen, Herr Pabst, auch dieses Thema besprechen können und für die Zukunft eine bessere Gestaltungsart finden.
Für die Entscheidung zur Teilnahme an unserer Bezirksgruppenvorstandssitzung im Monat August, sehr geehrter Herr Pabst, möchten wir uns schon jetzt bei Ihnen recht herzlich bedanken.
Bitten teilen Sie uns ihre Entscheidung zur Teilnahme bis zum 05.08.05 mit.
Mit kollegialem Gruß Bezirksgruppenvorstand der Bezirksgruppe Heide-Altmark

Seniorengruppe „Es reicht!!“

Von Jahr zu Jahr nimmt der Sozialabbau zu, der sich auch im Rentenniveau immer stärker bemerkbar macht.
Nullrunde folgt auf Nullrunde, Besteuerung der Renten, Verzögerung der Rentenwerte Ost - West und nun eine dreiste Rentenkürzung. Ja, anders kann man doch den zusätzlichen Versicherungsbeitrag von 0.9 Prozent nicht bezeichnen. Dieser zusätzliche Beitrag ist die Gegenfinanzierung zu den Beitragsausfällen, die durch die gesetzliche Beitragssenkung gemäß dem Beschluss des Bundestages vom 1.10.2004 entstehen.
Da bei dem zusätzlichen Versicherungsbeitrag für die Arbeitgeber und die Rentenversicherungsträger die Pflicht zur hälftigen Finanzierung entfällt und so die Gegenfinanzierung nur den Versicherungsnehmern aufgebürdet wird, kann man von einer Lohn-und Rentenkürzung sprechen. Die gesetzliche Beitragssenkung und gleichzeitige Festlegung eines zusätzlichen Beitrages war ein raffinierter Täuschungstrick um zu verschleiern, dass erneut die Kosten zur Stabilisierung des Sozialsystems nur auf die Rentner und die unteren Einkommensgruppen verteilt werden. Die einseitige Beitragspflicht führt auch zu einer enormen zusätzlichen Belastung der Kommunen.
Wenn wir uns jetzt nicht energisch zur Wehr setzen, dann wird man künftig unsere Renten noch stärker beschneiden.
Es wird höchste Zeit, dass jeder Einzelne aktiv wird und nicht nur Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegt, sondern sich auch mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages wendet. Wir sollten auch unseren Bekannten- und Verwandtenkreis zu dieser Handlung animieren, denn nur mit einer Unmenge von Petitionen können wir verdeutlichen, dass die Senioren dem zunehmenden Sozialabbau energisch entgegentreten und nicht gewillt sind, weitere Einschnitte in das Rentenniveau hinzunehmen. Wer jetzt schweigt, der ermutigt jeden Politiker, die Renten weiter zu beschneiden.
Peter Lembke

9. Sachsen-Anhalt-Tag - Wir waren dabei

Magdeburg. „Mittendrin, statt nur dabei“, das war auch das Motto der GdP Sachsen-Anhalt und unseres Fördervereins auf dem 9. Sachsen-Anhalt-Tag vom 1. bis zum 3. Juli in der Landeshauptstadt.
Deshalb befand sich der GdP-Pavillon auch nicht irgendwo, sondern direkt auf dem Ausstellungsgelände der Polizei am Petriförder in der Nähe des Elbufers.
Trotz mitunter tropischer Temperaturen hielten alle Standbetreuer unter der Leitung von Vera Ruppricht und Thomas Friedrich durch.
Ein ausführlicher Bericht folgt in der nächsten Ausgabe.

Termine

5. bis 7. September 2005
Aufbauseminar PersVG LSA
12. bis 14. September 2005
Einführungsseminar PersVG LSA
4. bis 6. Oktober 2005
Aufbauseminar PersVG LSA
10. bis 12.Oktober 2005
Beamtenrecht für Personalräte
Anmeldungen für diese Seminare bitte über die Kollegin Stegelitz, verdi-Bildungswerk Magdeburg, Tel. 0391/ 28 888 848
(Nach einer Information des GdP-Landesbüros)

Kurz berichtet

Dresden. Einen Vorschlag, welcher Stellenabbau welche Konsequenzen in der Polizei hat, will der sächsische Innenminister Thomas de Maziére der Landesregierung machen. Die Entscheidung darüber müsse das Kabinett dann gemeinsam treffen. Im öffentlichen Dienst des Freistaates sollen ca. 6500 Stellen abgebaut werden.
(Aus DP, Landesjournal Sachsen 6/2005)

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