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GdP in den Personalräten

Die Gewerkschaft der Polizei stellt in vielen Personalräten die klare Mehrheit. Natürlich nicht von ungefähr.

Denn die GdP-Mitglieder in den Personalräten setzen sich für die Interessen der Polizeibeschäftigten ein – und sie können dabei überzeugende Erfolge vorweisen.
Die GdP hat das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen – und pflegt es. Ihre starke Stellung in den Personalräten verdankt sie dem Mandat der Polizeibeschäftigten - dank erfolgreicher Arbeit.

Bei den Wahlen zu den Personalräten 2015 in der Polizei gab es eine klare Mehrheit für GdP-Personalräte, im Polizeihauptpersonalrat ist die GdP mit 7 von 11 Mitgliedern vertreten.

In der Mehrzahl der Stufen- bzw. örtlichen Personalräten der Behörden und Einrichtungen der Polizei haben die GdP-Vertreter ebenfalls die klare Stimmenmehrheit gewonnen.

Dafür ein herzliches Dankeschön an die Wählerinnen und Wähler der Listen der GdP. Die GdP hat auch weiterhin das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen - und wird es weiter vertiefen.

Ihre starke Stellung in den Personalräten verdankt sie dem Mandat der Polizeibeschäftigten - dank erfolgreicher Arbeit. Dies ist ein klarer Auftrag, die Ziele der GdP zu verfolgen und weiter für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu streiten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Vertreter der GdP ihren Wählerauftrag wahrnehmen und sich für die Interessen der Polizeibeschäftigten stark machen.

Die gewählten Personalräte der GdP übernehmen die Aufgabe, den Sozialabbau im Lande, besonders bei Beamten und Angestellten der Landespolizei, zu stoppen und die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen zu verbessern.

Die bundesweit einmalige Einführung der Rüstzeit gehört für uns zu den größten Erfolgen der letzten Legislatur, auch wenn es kaum einem wirklich richtig bewusst ist, welche positiven Auswirkungen dies für die Kollegen jetzt und in der Zukunft hat. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr bewirken diese 15 Minuten 6,25 Tage zusätzliches Dienstfrei.

Für die nächsten fünf Jahre haben wir uns wieder unter anderem nachfolgende Aufgaben gestellt:

1. Abbau des Beförderungsstaus, Stellenausgleichszahlung für Arbeit auf höherwertigen Dienstposten

2. deutliche Personalaufstockung der Landespolizei und Polizeiverwaltung, wir fordern mindestens 7000 Stellen im Polizeivollzug, davon 1800 Stellen für die Kriminalpolizei und 1250 Stellen in der Verwaltung als Mindeststärke

3. Beendigung der Zerstörung der Polizei durch die Politik, durch Umorganisationen und Sparzwang

4. Erhöhung der Attraktivität der Berufe in der Polizei,

- Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für die Polizei (Beamte und Arbeitnehmer)
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
- deutliche Erhöhung der Schichtzulagen;
- zuverlässigere Schichtpläne bzw. Arbeitszeitplanungen in allen Bereichen
- Altersteilzeit für Wechseldienstleistende nach mindestens 25 Jahren,

5. wir machen uns für eine starke Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Landespolizei stark

Übrigens stand hier auch die Einführung eines § 115 StGB (neu) „tätlicher Angriff auf einen Vollzugsbeamten“ auf dem Programm. Das ist 2017 erledigt worden.

Siehe auch www.auchmensch.de.

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