Zum Inhalt wechseln

Information für BeamtInnen

Kostendämpfungspauschale

Magdeburg.

Nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2014 und das Haushaltsbegleitgesetzes (Drs. 6/2652) sind die Auswirkungen für die Kolleginnen und Kollegen derzeit spürbar.

In der Beihilfe kommen durch die Kostendämpfungspauschale Kürzungen zwischen 80 und 560 Euro einmalig im Jahr auf die Beihilfeberechtigten zu:
Das Schreiben der Bezügestelle an alle Beamtinnen und Beamten in der Gehaltsmitteilung vom Dezember 2013 sorgt derzeit für Verwirrung.
    1. Dieses Schreiben betrifft nur die Beihilfeberechtigten. Es ist ausreichend, wenn das ausgefüllte Schreiben mit dem ersten Beihilfenantrag 2014 übersandt wird.
    2. Ausnahmen (z.B. amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) werden im Schreiben dargestellt.
    3. Heilfürsorgeberechtigte, mit beihilfeberechtigten Angehörigen (Kinder oder Ehepartner) werden ebenfalls mit der Kostendämpfungspauschale für ihre Besoldungsgruppe belastet.

Informationen, über die Arbeit der GdP zur Verhinderung der Kostendämpfungspauschale findet ihr auf den Webseiten der GdP unter der Stichwort „Haushalt trotz GdP-Protest beschlossen“.

Der Landesbezirk prüft derzeit ob und welche rechtlichen Schritte gegen die Kostendämpfungspauschale unternommen werden können. Dazu berichten wir weiter.


Hier gibt es die GdP-Info als PDF-Datei zum Ausdrucken.

Hier findet ihr das Haushaltsbegleitgesetz 2014 auf den Seiten des Landtages.

This link is for the Robots and should not be seen.