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Magdeburg. 19.02.2012

Stellungnahme der der GdP

Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle

Der Landtag von Sachsen-Anhalt will am kommenden Donnerstag die Einführung der elektronischen Fußfessel in Sachsen-Anhalt beschließen. Die Gewerkschaft der Polizei nimmt dazu wie folgt Stellung:


Stellungnahme der der GdP zur Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will am kommenden Donnerstag die Einführung der elektronischen Fußfessel in Sachsen-Anhalt beschließen.

Die Gewerkschaft der Polizei nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Gesetzentwurf der Landeregierung zielt darauf ab, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung umzusetzen. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen wurden durch den Bundesgesetzgeber bereits geschaffen.

Allerdings bleibt anzumerken, dass damit keineswegs „der Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Straftätern … weiter verbessert“ wird, wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung aufgeführt ist. Die Hoffnung, dass während der Echtzeitüberwachung effektive Maßnahmen ergriffen werden können, ist trügerisch. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung könnte nur dann helfen, wenn z.B. der Annäherung eines entlassenen Straftäters an einen kritischen Ort, wie einem Kinderspielplatz sofort mit Einsatzkräften begegnet wird.

Genau das ist aber schon jetzt personell nicht machbar. Die Reaktionszeiten des Einsatzdienstes auf Sofortlagen sind schon heute viel zu lang. Durch den anhaltenden Personalabbau wird dies zukünftig noch weiter potenziert.

Die elektronische Fußfessel wird keinen Straftäter von neuerlichen Taten abhalten. Sexualstraftäter sind triebgesteuert. Elektronische Fußfesseln bieten potentiellen Opfern keinen Schutz.

Auch wenn der Wille, die Bevölkerung mittels dieser Maßnahme zu schützen begrüßenswert ist und die Länder mit dem Staatsvertrag öffentlich einräumen, dass das Problem nur in enger Abstimmung gelöst werden kann, die Umsetzung lässt zu wünschen übrig.

Aus Sicht der GdP sind Sexualstraftäter krank und müssen auch nach Verbüßung der Haftstrafe in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden.

Statt die Bürgerinnen und Bürger mittels Einführung der elektronischen Fußfessel in Sicherheit zu wiegen, sollten sich die Länder ihrer Verantwortung stellen und Therapieeinrichtungen für entlassene Sexualstraftäter aufbauen.


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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