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Die GdP informiert

Gespräch mit dem Finanzminister zu Regelungen im Beamtenrecht

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Gestern informierte der Finanzminister die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und dbb) über seine Absicht in einem Artikelgesetz verschiedene Regelungen im Beamtenrecht auf den Weg zu bringen.

In diesem Gesetz wird:
  • die Anhebung der Lebensarbeitszeit, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, vorgeschlagen. Das bedeutet, die Anhebung (in Schritten zu je zwei Monaten)für alle Beamten auf 67 Lebensjahre. Die Ausnahme bilden u.a. die Polizeivollzugsbeamten. Hier wird die Lebensarbeitszeit bis A 11 auf 61 (in Monatsschritten), ab A 12 (in Schritten zu je zwei Monaten) auf 62 Jahre angehoben. So der Vorschlag der Landesregierung.
  • auch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten geregelt. Hier machte der Minister klar, dass es bei der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme bleibt. Allerdings wies er darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren mit Sicherheit über die Sommerpause gehen wird.
  • ebenfalls die Sonderzahlung in Höhe von 600 € (bis A 8) und von 400 € ab A 9 in das Besoldungsgesetz aufgenommen. Für Anwärter und Versorgungsempfänger soll es 200 € geben.

Auf Vorschlag der GdP wird jetzt ebenfalls die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen der Polizeivollzugsbeamten/innen durch den Dienstherrn geregelt.

Außerdem wird es ein Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) als Vollregelung geben.

Erste Stellungnahme der GdP:

Neben unserer grundsätzlichen Ablehnung der Verlängerung der Lebensarbeitszeit werden wir die Anerkennung von besonders belastenden Dienstzeiten, wie „Dienst zu wechselnden Zeiten“, in der Landesbereitschaftspolizei, den Spezialeinheiten oder dem KDD fordern.

Außerdem muss es eine adäquate Umsetzung der „Rente mit 63“ geben. Einige unserer Kolleginnen und Kollegen kommen in ihrer Erwerbsbiografie auf über 45 Erwerbsjahre.

Die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Übernahme des Tarifergebnisses im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt erfolgen kann.

Wenn uns der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir die Diskussion fortführen.

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