"Gut, dass es uns gibt!"
Verhandeln statt verordnen
Initiative der DGB- Gewerkschaften
Anlass des Gesprächs war die Umsetzung der Forderung des DGB nach einer Verbesserung des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens. Mit der Umsetzung der Föderalismusreform zum 1.9.2006 hat das Land die abschließenden Zuständigkeiten für die Besoldung, Versorgung und das Laufbahnrecht erhalten. Bundeseinheitliche Vorgaben existieren nicht mehr.
Die Gesprächspartner einigten sich darauf, jetzt zügig die Vereinbarung abzuschließen.
Danach sollen die Gewerkschaften in einem echten Verhandlungsverfahren beteiligt werden, bevor Änderungen durch Gesetz, Verordnung oder Erlass in Kraft gesetzt werden.
Bisher sieht der § 94 Beamtengesetz lediglich vor, dass die Spitzenorganisationen angehört werden müssen.
Die Gesprächspartner einigten sich darauf, jetzt zügig die Vereinbarung abzuschließen.
Danach sollen die Gewerkschaften in einem echten Verhandlungsverfahren beteiligt werden, bevor Änderungen durch Gesetz, Verordnung oder Erlass in Kraft gesetzt werden.
Bisher sieht der § 94 Beamtengesetz lediglich vor, dass die Spitzenorganisationen angehört werden müssen.