Neufassung der Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zur beabsichtigten Neufassung der Beurteilungsrichtlinie
Vielmehr wird die Beurteilungskompetenz auf noch weniger und weiter von den zu Beurteilenden entfernte Vorgesetzte beschränkt. Die Rechte der zu Beurteilenden wurde gegenüber der gegenwärtigen Beurteilungsrichtlinie eingeschränkt.
Die Ausführungen zu Ziel und Bedeutungen als auch die Ausführungen zum Leitprinzip der Gleichstellung der Geschlechter bzw. Berücksichtigung der Belange von Schwerbehinderten sind aktuell angepasste leere Worthülsen und Illusionen, nur damit sie geschrieben stehen und die Richtlinie die aktuellen gesellschaftspolitischen Thesen und Anforderungen erfüllt.
Tatsächlich ist in der Praxis ein solches Gedankengut kaum anzutreffen und bei einer Quotierung für 80 % der Noten von 1 bis 3 auch nicht wirklich relevant.
Das Ziel der neuen Richtlinie ist es, von den alten inflationären Beurteilungsnoten wieder runter zu kommen. Das Grundproblem der inflationären Beurteilungsnoten, die mangelnde finanzielle Ausstattung für Beförderungen, wird nicht beseitigt. Im Zusammenhang mit dem neuen Besoldungsgesetz in Sachsen–Anhalt wirkt sich das Beurteilungsergebnis somit zusätzlich auf die Einstufung in den Erfahrungsstufen aus. Dieses Grundproblem wird auch in Zukunft mit der neuen Beurteilungsrichtlinie zu inflationären Beurteilungsnoten führen.
Die vollständige Stellungnahme hier zum downloaden: