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Mehr Sicherheit durch personengebundene Schutzweste

Die GdP begrüßt die Umsetzung des Beschaffungsprogramms

Magdeburg.

Ein seit Jahren durch die GdP gefordertes „Muss“, die Ausstattung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten mit einer personengebundenen ballistischen Schutzweste, die im vollen Umfang durch das Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, ist nun Realität geworden.

Die GdP begrüßt die Umsetzung des Beschaffungsprogramms. Damit wird in spätestens drei Jahren jeder operativ tätige Beamte im Streifen- bzw. Verkehrsdienst, Kriminaldauerdienst und in ausgewählte Fachkommissariaten mit einer persönlichen Schutzweste ausgestattet.
Für die GdP steht die Sicherheit der KollegInnen an erste Stelle, dass rechtfertigt auch das Gesamtvolumen von ca. 3,4 Mio. € für die Beschaffung.

Im November 2005 hatte der Landesvorsitzende, Karsten Schmidt, den Innenminister eindringlich gebeten, den Weg für die vollständige Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten freizumachen und dafür zu sorgen, dass alle Polizeibeamten, den notwendigen Schutz endlich erhalten. Auslöser damals, war ein Ereignis auf der BAB 2, wo Kollegen aus einem Fahrzeug beschossen wurden.

siehe auch die News vom 3.11.2005 und die dpo 01 2006

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