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GdP-Mitgliedschaft zahlt sich aus!

Altersdiskriminierende Besoldung der Beamten

Magdeburg.

Am 19.06.2014 hatte der EuGH entschieden, dass die frühere Einstufung nach Altersstufen eine ungerechtfertigte Diskriminierung dargestellt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Nachgang entschieden, dass deshalb jüngere Beamte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 100 € pro Monat haben.
Der EuGH und das BVerwG sehen allerdings keine Diskriminierung in dem seit dem 01.04.2011 bei uns geltenden Systems der Erfahrungsstufen und deren Überleitung.

Während eines Gespräches des Landevorsitzenden, Koll. Uwe Petermann und seines Stellvertreters Uwe Spallek mit dem AL 1 des MF, Herrn Schlotter, informierte dieser über die grundsätzlichen Anerkennung unseres Widerspruchs und der Zahlung einer Entschädigung für die Betroffenen.

Außerdem wurden weitere notwendige Formalitäten besprochen.

Über die weitere Verfahrensweise werden wir die betroffenen GdP-Mitglieder in Kürze schriftlich informieren.


Siehe GdP-Info vom 06.01.2015


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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