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Fußball und Gewalt

GdP begrüßt Urteil des Landgerichts Osnabrück

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das Urteil im Osnabrücker Prozess gegen Juri C. Der Anhänger des Fußball-Drittligisten Preußen Münster wurde am 23. März vom Landgericht Osnabrück zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er am 10. September 2011 während des Spiels beim VfL Osnabrück einen Sprengkörper geworfen hatte, der 33 Menschen zum Teil schwer verletzte. Darunter befanden sich 17 Polizeibeamte, die teilweise noch heute stark unter den Folgen der Explosion leiden.

Das Gericht ging mit dem Urteil sogar sechs Monate über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß hinaus. Der Verurteilte muss neben den Kosten des Verfahrens auch Schmerzensgeld in Höhe von 47.000 Euro an die Opfer zahlen.
Endlich mal ein Urteil, dass einem „Schuldspruch“ gerecht wird. Die GdP hatte in der Vergangenheit des Öfteren die zu milden Strafen gegen Fußballrowdys beklagt und von einer Schieflage des Strafsystems gesprochen. Die Strafen waren oft nicht schuldangemessen.

„Aus Sicht der GdP handelt es sich im Sinne unserer schwer verletzten Kollegen um ein sehr begrüßenswertes Urteil. Gewalt rund um den Fußball im Allgemeinen, aber ganz besonders in diesem dramatischen Ausmaß, kann nicht toleriert werden“, so der niedersächsische GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. „Neben dieser klaren Linie gegen Gewalttäter darf die Prävention im Bereich der Fußball-Anhänger aber nicht vernachlässigt werden. Gerade der Ausbau und die Intensivierung von Fanprojekten benötigen die Unterstützung aller Beteiligten, damit der Fußball gemeinsam und fair gestaltet werden kann“, betont der GdP-Landesvorsitzende.


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