Freiwillige Teilzeitarbeit für Angestellte und Beamte im Landesdienst
- Kabinett macht Weg für eine individuelle Arbeits- und Freizeitgestaltung frei -
Staatssekretär Geue wies darauf hin, dass die Angestellten, die auch künftig von dem Angebot der Teilzeitarbeit Gebrauch machen möchten, ihre Anträge bis Ende März des nächsten Jahres einreichen sollten. Innerhalb dieser Frist würden die allermeisten Anträge positiv entschieden. Zu den ganz wenigen Ausnahmen zählten Arbeitnehmer mit Spezialaufgaben. Anträgen, die nach dem 31. März 2012 eingereicht werden, werde nur dann entsprochen, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegen stehen. Dies gelte auch für Beamte, die ab 1. Januar 2012 erstmals von diesen Teilzeitmöglichkeiten Gebrauch machen wollten. Dr. Geue begründete das mit der notwendigen Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.
Der Kabinettsbeschluss zur Teilzeitarbeit wurde ohne die Tarifpartner gefasst. „Wir haben damit den Weg frei gemacht für eine individuelle Arbeits- und Freizeitgestaltung und damit eine individuelle Lebensplanung der Beschäftigten im Landesdienst“, kommentierte der Finanz-Staatssekretär.
Der Tarifvertrag des Landes Sachsen-Anhalt 2010 tritt Ende des Jahres außer Kraft. Das Ministerium der Finanzen als Verhandlungsführer des Landes hat sich mit den Gewerkschaften über ein „Demografie-Paket“ geeinigt, zu dem beide Seiten eine Erklärungsfrist bis zum 31. Januar 2012 vereinbarten. Zu den wichtigsten Punkten zählen neben der freiwilligen Teilzeitarbeit der Wiedereinstieg in die Altersteilzeitarbeit sowie die Ausbildung junger Nachwuchskräfte.
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