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Altersteilzeitarbeit und betriebsbedingte Kündigungen

Befürchtung der Beschäftigten bei Abschluss von Altersteilzeitverträgen

Magdeburg.

Befürchtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abschluss von Altersteilzeitverträgen eher betriebsbedingt gekündigt zu werden, ist nach einem Schreiben der Staatskanzlei unbegründet.

In einer Beratung mit dem Finanzministerium und der Staatskanzlei ist durch uns dargestellt worden, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Beschäftigten einen Altersteilzeitvertrag nur deswegen nicht abschließen, weil die betroffenen Arbeitnehmer die Auffassung vertreten, danach umso eher einer betriebsbedingten Kündigung ausgesetzt zu sein.
Entsprechend einem Schreiben der Staatskanzlei, ist die angesprochene Befürchtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter danach unbegründet.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Es wäre daher mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar, wenn Mitarbeiter, die sich für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit entschieden haben, deswegen während der Altersteilzeit Nachteile kündigungsrechtlicher Art ausgesetzt wären.

Die Staatskanzlei verweist in dem Schreiben darauf, dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt bestrebt ist, den Abschluss von Altersteilzeitverträgen zu fördern.

Über in diesem Zusammenhang auftretende Schwierigkeiten setz euch mit euren zuständigen Personalvertretungen in Verbindung.

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