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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Mai 2004 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698



Kürzungen gefährden die Innere Sicherheit!

Magdeburg. Auf einer Pressekonferenz am 10. März 2004 informierten Vertreter der GdP die Öffentlichkeit über permanente Kürzungen der personellen und materiellen Ressourcen der Polizei, für die der Ministerpräsidenten und der Finanzminister Sachsen-Anhalts verantwortlich sind.

Innenminister lud GdP zum Gespräch

Magdeburg. Auf Einladung des Innenministers trafen sich am 25. März 2004 Karsten Schmidt und Thomas Friedrich als Vertreter der GdP Sachsen-Anhalt mit der Hausspitze des Innenministeriums.

3. Landesfrauenkonferenz - Keine Polizei ohne starke Frauen!

Magdeburg. Am 2. April 2004 fand in Halberstadt die 3. Landesfrauenkonferenz statt. Diese Konferenz zeichnete sich durch eine hohe Teilnahme der Mandatsdelegierten aus.

Bürgerlicher Ungehorsam gegen Beamtenpensionen?

Der nachstehende Artikel erschien am 20. März 2004 in der „Voksstimme“, Magdeburg. Darin drückt der ehemalige Haushaltsexperte von B 90/Die Grünen, Oswald Metzger, seine Meinung zur Beamtenversorgung aus.

Hilfe, die Juristen spinnen!

Was ist denn heut` bei den Juristen los? Interessante Urteile mit ihren unterschiedlichsten Auswirkungen. Von „endlich“ und „Gott sei Dank“, bis „Hilfe die Juristen spinnen!“

Aufmerksame Leser in der Staatskanzlei

Magdeburg. Auch außerhalb der GdP und der Polizei wird offensichtlich das Landesjournal der „Deutschen Polizei“ aufmerksam gelesen. Dies führt unter Umständen z.B. zu nachfolgend beschriebener Reaktion.

Leserbrief - Totale Sparmaßnahmen treffen die Bürger

Über einen Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11. März 2004 machen sich die Leser in unserem Lande so ihre Gedanken. Kann man mit diesem Sparkurs der schwarz-gelben Regierung eigentlich noch die Sicherheit unserer Menschen gewährleisten?

Offener Brief - Angehörige melden sich zu Wort

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten öfters über die desolate Motivationslage in der Polizei des Landes berichtet. Neben unseren Kolleginnen und Kollegen wollen nun auch deren Angehörige sich zu Wort melden.

Magdeburg. Auf einer Pressekonferenz am 10. März 2004 informierten Vertreter der GdP die Öffentlichkeit über permanente Kürzungen der personellen und materiellen Ressourcen der Polizei, für die der Ministerpräsidenten und der Finanzminister Sachsen-Anhalts verantwortlich sind.

Die Gewerkschafter befürchten, dass damit die bisherigen guten Leistungen der Polizei in Sachsen- Anhalt nicht weiter erbracht werden können und die Innere Sicherheit gefährdet wird.

Kürzungen gefährden die Innere Sicherheit!

Magdeburg. Auf einer Pressekonferenz am 10. März 2004 informierten Vertreter der GdP die Öffentlichkeit über permanente Kürzungen der personellen und materiellen Ressourcen der Polizei, für die der Ministerpräsidenten und der Finanzminister Sachsen-Anhalts verantwortlich sind.

Die Gewerkschafter befürchten, dass damit die bisherigen guten Leistungen der Polizei in Sachsen- Anhalt nicht weiter erbracht werden können und die Innere Sicherheit gefährdet wird.

Erneut rote Karte für Ministerpräsidenten

Der stellvertretende Landesvorsitzende Thomas Friedrich sowie die Mitglieder des Landesvorstandes Gerhard Joppe und Uwe Petermann legten vor der Presse dar, wie ständige Einschnitte in Besoldung und Vergütung für zunehmenden Unmut bei den Polizeibeschäftigen sorgen. „Was da gegenwärtig passiert, verdient die rote Karte“, sagte Thomas Friedrich und zeigte den Journalisten die schon bekannte GdP-Protestkarte mit dem Konterfei des Ministerpräsidenten. „Wie soll die Arbeit in der Polizei von Lust und Kreativität geprägt sein, wenn z.B. jeder Polizeibeamte einen Berg von durchschnittlich 150 Überstunden vor sich herschiebt oder wenn die Kollegen auf über fünf Jahre alten Computern arbeiten müssen.“

Die GdP forderte die Landesregierung auf, der Polizei die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen mindestens auf dem Niveau 2002 zur Verfügung zu stellen und keine weiteren Verschlechterungen zu beschließen.

Die Medien Sachsen-Anhalts berichteten in großer Aufmachung über die GdP-Pressekonferenz und stellten die Forderungen der GdP an die Landesregierung heraus.

Verhandlungen positiv beeinflusst erste Ergebnisse

Am 25. März 2004 lud der Innenminister die GdP zu einem Gespräch, da wir in der Landespressekonferenz vom 11.03.04 heftige Kritik an der Sparpolitik des Landes übten. (Siehe Bericht in diesder ausgabe.) In dem zweieinhalbstündigen Gespräch wurde die aus unserer Sicht katastrophale Haushaltslage der Polizei erörtert.

Dabei konnte festgestellt werden, dass die Verhandlungen des Innenministeriums mit dem Finanzministeriums durch unsere Öffentlichkeitsarbeit positiv beeinflusst wurden. Die geplanten Haushaltsmittel für die Infrastruktur des IT-Netzes der Polizei wurden vom Finanzministerium freigegeben.

Beim Dauerthema Beförderung ist immer noch kein Lichtschimmer zu erkennen. Wir haben den Innenminister aufgefordert, in diesem Punkt Druck zu machen. Die Motivation der Kolleginnen und Kollegen sinkt gegen Null (wenn das nicht schon der Fall ist). Dieser Zustand ist nicht mehr länger zu ertragen!

In puncto Ausstattung (Kfz, Regenbekleidung, Sachmittel, bauliche Zustände, demografische Entwicklung in der Polizei, u.a.) gibt es zum Teil Besserung. Es wurden für Montag, 29.März.2004 weitere ins Detail gehende Arbeitsgespräche vereinbart.

Dem möglicherweise vorgesehenen Tausch des Innenstaats-sekretärs wurde durch uns eine Klare Absage erteilt. Wir brauchen Fachkompetenz im Innenministerium, die durch den möglichen Weggang des Staatssekretärs Söker aus unserer Sicht eher schlechter zu werden droht. (Dieser Tausch wurde kurze Zeit später dennoch vollzogen.-Die Red.)

Der aus unserer Sicht unhaltbare Zustand, dass die Absolventen der Polizeifachhochschule Aschersleben zwei Wochen vor dem Dienstbeginn in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr zukünftiger Dienstort in der Bereitschaftspolizei des Landes in Magdeburg ist, aber keine Unterkunft gestellt werden kann, stieß auch beim Innenminister auf Unverständnis. Es wurde sofortige Prüfung und mögliche Abhilfe zugesagt.

Für die Liegenschaft der Landesbereitschaftspolizei in Magdeburg wurden die Mittel für die Sanierung des Unterkunftshauses 3 am Montag, 22. März 2004, freigegeben. Es soll zügig mit den Baumaßnahmen begonnen werden, um zum Jahresende die Unterkunftsbedingungen erheblich zu verbessern und die Liegenschaft an Standort Halle der Bereitschaftspolizei aufgeben zu können.

Lothar Jeschke (Nach Informationen des GLBV)

Innenminister lud GdP zum Gespräch

Magdeburg. Auf Einladung des Innenministers trafen sich am 25. März 2004 Karsten Schmidt und Thomas Friedrich als Vertreter der GdP Sachsen-Anhalt mit der Hausspitze des Innenministeriums.

Neben Innenminister Klaus-Jürgen Jeziorsky nahmen der Abteilungsleiter 2 Jörg-Michael Martell und der Finanzreferent Herr Hofmann (Ref.22) an dem Gespräch teil. In dem mehrstündigen Meinungsaustausch wurde die aus Sicht der GdP mehr als desolate Haushaltssituation in der Polizei diskutiert.

Thema Motivation der Kolleginnen und Kollegen

Da der Innenminister zur Sicherheitskonferenz der GdP im Januar des Jahres von einem „Beförderungskorridor“ sprach, wollten wir wissen, wann und in welchem Umfang in diesem Jahr Beförderungen stattfinden können. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Freien Heilfürsorge, des gekürzten Weihnachtsgeldes, dem gestrichenem Urlaubsgeldes ab diesem Jahr und keiner Beförderung im vergangenen Jahr, ist die Motivation aller Kolleginnen und Kollegen auf dem Tiefpunkt null. Der Innenminister verwies auf die Haushaltslage des Landes und sagte, dass er mit dem Finanzminister in Verhandlungen stehe. Er gehe aber davon aus, dass wenn, nur in sehr geringem Umfang Handlungsspielraum bestehe, da die Personalkosten-einsparungen nur zögerlich voran gingen und auch nicht im vollen Umfang in den Personalhaushalt zurück fließen. Seinerseits gab es Zustimmung, dass ein Polizeibeamter nicht als Meister in Pension gehen darf. Dazu muss durch unseren Minister aber mehr getan werden als bisher erkennbar ist. Wir haben uns darauf verständigt, die Verhandlungen zwischen Innen-und Finanzministerium nicht zu stören, aber mit unseren Möglichkeiten Einfluss zu nehmen, um für unsere Kolleginnen und Kollegen Beförderungen zu ermöglichen.

Haushaltsansatz reicht aus!

Weitere Themen waren die Sachausstattung in der Polizei. Herr Hofmann sieht wohl einige Schwierigkeiten, ist sich aber sicher, dass der Haushaltsansatz für 2004 ausreicht und die Polizei keine „Leistungen“ kürzen müsse. So wird sich durch die Lieferung von 40 neuen Dienstfahrzeugen in den nächsten Tagen die Lage des Fuhrparks entspannen, werden im IT-Bereich Verbesserungen in diesem Jahr zu verzeichnen sein, wird die Sanierung des Unterkunftsobjektes in der Bereitschaftspolizei vorangetrieben.

Die dramatische Entwicklung der Altersstruktur in der Polizei bleibt weiterhin ein Streitthema, das weiter auf unserer Tagesordnung bleibt.

Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen aufrufen, weitere bzw. konkrete Probleme bzw. Engpässe mitzuteilen. Es erleichtert uns in weiteren Gesprächen und Verhandlungen mit konkreten Fakten auch den entsprechend notwendigen Druck machen zu können.

Thomas Friedrich

3. Landesfrauenkonferenz - Keine Polizei ohne starke Frauen!

Magdeburg. Am 2. April 2004 fand in Halberstadt die 3. Landesfrauenkonferenz statt. Diese Konferenz zeichnete sich durch eine hohe Teilnahme der Mandatsdelegierten aus.

Als Gäste nahmen teil: der Landesbezirksvorsitzende Karsten Schmidt, die Beauftragte für Frauenpolitik und Gleichstellungsbeauftragte des Innenministerium, Frau Sinz-Günzel sowie die Hauptschwerbehindertenvertreterin der Polizei, Frau Inge Jänsch. Die BG Stendal wurde durch den Kollegen Heiko Krause vertreten.

Am Tagungsort im Bildungs- und Gesundheitszentrum Halberstadt wurde am gleichen Tag ein neuer Landesfrauenvorstand gewählt:

- Neue Vorsitzende: Viola Wölfer BG PD Halberstadt

- Stellvertreterinnen: Marion Herrmann BG PD Magdeburg,

- Cornelia Schiergott BG PD Magdeburg,

- Martina Bader BG Landesbereitschaftspolizei,

- Monika Spatzek BG PD Stendal,

- Elke Bader BG PD Merseburg

Hier einige Auszüge aus dem Rechenschaftsbericht der bisherigen Vorsitzenden der Landesfrauengruppe der GdP, Cornelia Schiergott:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schwer einen Zeitraum von vier Jahren mit Worten zu erfassen und das ganz besonders für unsere gewerkschaftliche Arbeit, die sich nicht im luftleeren Raum bewegt, sondern von den sich schnell vollziehenden gesellschaftlichen Veränderungen geprägt wird. Weil gerade wir Frauen von diesem Wandel besonders betroffen sind. Die Veränderungen haben natürlich noch nicht dazu geführt hat, dass Frauen den gleichen Lohn erhalten wie ihre männlichen Kollegen oder gar die Familienplanung bejaht wird.

Politischer Wille prägt die Arbeit

Unsere Gesellschaft besteht immer mehr aus alleinstehenden und alleinerziehenden Frauen und Männern. Gerade dieser zunehmenden Thematik müssen wir uns auch in der Polizei in der täglichen Arbeit stellen (Wech-selschichtdienst, Mobbing und evtl. auch sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz) und was auch ganz wichtig ist, ausstehende Beförderungen, ausstehende Höhergruppierungen sowie BSM tragen nicht zur Motivierung unserer Kolleginnen und Kollegen bei.

Der politische Wille gibt unserer Arbeit in der Polizei immer mehr das Gepräge und nicht die Arbeit selbst, die sich ja unbestritten in den letzten Jahren vielfach gewandelt hat. Zunehmend müssen wir feststellen, dass das erkämpfte Tarifrecht, die Beamtenversorgung immer mehr den Haushaltszwängen untergeordnet werden und somit werden immer mehr gewerkschaftliche Ziele abgebaut und wir müssen mit Einschnitten leben.

Unsere Arbeit wird in der Öffentlichkeit, wie ihr ja den Medien und sonstigen journalistischen Ergüssen entnehmen könnt, immer mehr auf den Prüfstand gestellt. So ist es seit gestern Fakt, dass der Tarifvertrag zur Arbeitszeit West gekündigt wurde und öffentlich über die Abschaffung des Artikels 33 GG gesprochen wird sowie weitere Kürzungen bzw. Wegfall des Urlaubsgeldes, Weihnachtsgeldes und sonstiger Zulagen geplant ist. Auch hinnehmen mussten wir solche Aussagen, wie die des Landesrechnungshofes, dass der Reifenwechsel in den Kfz-Werkstatt der Polizei zwei Stunden dauert.

Wo ist unser Selbstbewusstsein geblieben?

Damit gewerkschaftliches Handeln zu den vielen Fragen auf das Reagieren und nicht auf das Agieren ausgerichtet wird, kommt es auf die Ge-schlossenheit aller Kolleginnen und Kollegen an.

In den zurückliegenden vier Jahren haben wir deshalb in unserer Frauenarbeit auf Informationen und Schulungen Wert gelegt. So entstanden unsere Workshops unter dem Motto:

- „Nicht Sehen, nicht Hören, nicht Sprechen–wir nicht!“,

- „Polizeikonzept und Personalabbau“

- „Veränderungen im betrieblichen Ablauf, was muss ich arbeitsrechtlich beachten?“

- „Vorsorge –Altersrente 2002“ und

- „Wandlung der VBL zur Betriebsrente“

Zum letztgenannten Workshop haben wir das Mitglied der großen Tarifkommission Alberdina Körner begrüßen können, die weitaus mehr inhaltliche Aussagen zu der Tarifproblematik und der tariflichen Absicherung machen konnte.

Zu den Höhepunkten der Frauenarbeit entwickelte sich das Thema „Häusliche Gewalt“. Mittlerweile hat dies die Landespolitik erreicht und wurde im SOG eingearbeitet. Ein weiterer Höhepunkt war der Bundesfrauenkongress am 16. und 17. März 2002 in Potsdam, auf dem neue wegweisende Aufgaben für die Frauenarbeit in der Gewerkschaft gefasst wurden.

Der Abschluss des neuen Tarifvertrages, nach Auslaufen des „Bündnisses für Arbeit in der Polizei“, hat sich auch in unserem Land zu einem Höhepunkt gestaltet. Auf Einzelheiten dieses Vertrages muss ich nicht mehr näher eingehen, da ich denke, dass ihr alle die Auswirkungen in den einzelnen Behörden und Einrichtungen kennt.

Genau die Themen, die vor vier Jahren im Mittelpunkt unserer Arbeit standen, sind heute aktueller denn je, denn wie wichtig die Rechtssicherheit in der Umsetzung des Tarifrechts für den Einzelnen ist, zeigt sich in Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen, die nicht wissen wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollen.

Wo ist unser Selbstbewusstsein und der Stolz für das Erreichte geblieben?

Wenn die Zukunft heißen soll:

- Weniger Lohn für gleiche Arbeit.

- Weniger Rente, und Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre.

Und das trifft für eine hohe Prozentzahl unserer Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich für die nächsten zwanzig Jahre zu.

Das Gesagte sollte uns genügend Anregung geben, um uns in unserer anschließenden Diskussion auch zu diesen Themen auszutauschen.

Aus den Gegebenheiten in den einzelnen Polizeidirektionen und -einrichtungen müssen wir endlich eine klare Strukturierung, und Stellenzuweisungen einschließlich der Tätigkeitsbeschreibungen einfordern, damit endlich die Unsicherheit für die Beschäftigten beenden wird.

Ich rege deshalb weiterhin an, zukünftig interessierte Kolleginnen in Arbeitskreisen mit einzubinden und besonders natürlich in unseren Fachausschüssen präsent zu sein.

Im Zeitalter der Globalisierung der Arbeit und der Gehälter müssen wir uns einig sein

Im Fokus dieser Tage steht eine klare Kampfansage gegen den weiteren Raubbau von gewerkschaftlichen Errungenschaften zur Sanierung leerer Haushaltskassen unter dem Deckmantel von Haushaltszwängen. Wir müssen uns in der Polizei den neuen gesellschaftlichen Forderungen stellen um endlich Sicherheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Gewährleistung verfassungsmäßig zugesagter Grundsätze zu bekommen.

Klarstellen möchte ich noch einmal, wir alle müssen uns den neuen Veränderungen mit neu erworbenem Wissen stellen. Wer heute noch denkt, dass ihm vieles gebracht wird, nicht selbst tätig wird und handelt, lebt in einer anderen Welt.

Im Zeitalter der Globalisierung der Arbeit und der Gehälter müssen wir uns einig sein, denn die Europäische Union hat in den nächsten Jahren einen immensen Einfluss auf all unsere Aufgaben in der Polizei, diese Fokussierung muss einfach da sein.

Ich möchte mich hiermit noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen des Landesbüros bedanken, die dafür Sorge getragen haben, dass wir heute unsere Veranstaltung in Halberstadt durchführen können.

Auf eins möchte ich Euch noch Aufmerksam machen und es sei mir gestattet mit einem Zitat der Schriftstellerin Virginia Satir aus Südafrika zu enden:

„Das Leben ist zu kostbar, um es mit Anpassung zu verschwenden.“

Dafür wünsche ich uns die nötige Energie, Gesundheit und auch den nötigen Optimismus für die Zukunft.

Cornelia Schiergott, (ehem.) Vorsitzende Landesfrauengruppe

rgerlicher Ungehorsam gegen Beamtenpensionen?

Der nachstehende Artikel erschien am 20. März 2004 in der „Voksstimme“, Magdeburg. Darin drückt der ehemalige Haushaltsexperte von B 90/Die Grünen, Oswald Metzger, seine Meinung zur Beamtenversorgung aus.

Was meinen die Leser der „DP“ - hat Herr Metzger Recht?

Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen." Dieses Sprichwort passt bestens auch zur aktuellen Debatte um die üppigen Altersbezüge der Beamten. Die Entscheider darüber sitzen in den Parlamenten - darunter sehr viele Beamte. Die Parlamentarier wissen: Wenn es an die Beamtenversorgung geht, gibt es bald auch Diskussionen um die eigene Ruhestands-Überversorgung. Ich war selbst Abgeordneter und finde es obszön, dass ich nach acht Bundestagsjahren schon einen Versorgungsanspruch von knapp 2300 Euro ab 65 habe, ohne dass ich je einen Beitrags-Cent eingezahlt hätte. Dafür müsste ein Rentner 90 Jahre arbeiten!

Der Versorgungs-Skandal beschränkt sich aber nicht auf die Beamten-„Bundesliga“. Das belegt eine jüngst veröffentlichte Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Berechnungen weisen zum Beispiel nach, dass ein Arbeitnehmer in der Wirtschaft im 65. Lebensjahr pro Jahr fast 18 000 Euro mehr verdienen müsste als ein A-6-Beamter, um eine identische Altersversorgung zu bekommen.

Eilfertig weisen Beamten-Verbände auf die Versteuerung der Pensionen hin. Ein albernes Argument! Denn erstens bleibt der Abstand auch nach Steuer riesig. Zweitens muss der normale Rentner nach Paragraf 22 Einkommensteuergesetz schon heute den so genannten Ertragsanteil versteuern. Und drittens soll der Rentner ab 2005 nach dem Gesetzentwurf zur nachgelagerten Besteuerung 50 Prozent seiner Rente - mit steigender Tendenz in den Folgejahren - versteuern.

Beamtenpensionäre profitieren obendrein von einem Versorgungsfreibetrag in Höhe von rund 3000 Euro. Und: Zusätzlich zu zwölfmal Pension erhalten sie noch eine Sonderzuwendung, die fast die Höhe eine Monatseinkommens erreicht. Rente gibt es dagegen nur zwölfmal im Jahr.

Unabhängig von den Verschleierungsversuchen der Beamtenlobby bleibt die Wahrheit: Der Beamtenstatus ist ein Luxus, den wir uns nicht länger leisten können. Das belegten schon die - letztlich noch geschönten - Versorgungsberichte des Bundes. Ein Land wie Baden-Württemberg bräuchte fast das doppelte Volumen seines Jahreshaushalts als Kapitalstock, um künftig die Versorgungsansprüche seiner heutigen Beamten bedienen zu können. Staatliche Rücklagen? In der Regel Fehlanzeige.

Ich rufe auf zum bürgerlichen Ungehorsam gegen behäbige Versorgungsmentalität von Amts wegen. Wenn sich nichts ändert, fressen die Versorgungsansprüche auch die letzten Reserven für Zukunftsinvestitionen - zum Beispiel in der Bildung.

Von Oswald Metzger, früherer Bundestagsabgeordneter von B90/Die Grünen, ist Kuratoriumsmitglied der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Hilfe, die Juristen spinnen!

Was ist denn heut` bei den Juristen los? Interessante Urteile mit ihren unterschiedlichsten Auswirkungen. Von „endlich“ und „Gott sei Dank“, bis „Hilfe die Juristen spinnen!“

Besoldung auf dem Gebiet der neuen Länder

Schwubbs, nach 14 Jahren deutsche Einheit, wurde es endlich begriffen. „DDR Kindergarten und Ost Abitur wirken in der Sache nicht nachteilig“, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss endlich festgestellt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes verfassungswidrig sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Beamten den ruhegehaltfähigen Zuschuss bis zu 100 Prozent Westgehalt verwehrt, weil dieser „Schulkind im Osten“ war. Er hätte zwar die Laufbahnausbil-dung, nicht aber den Abschluss der allgemeinen Schulausbildung im Westen absolviert.

Hier Auszüge aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.11.2003 AZ: 2 BvR 538/00.

„Es ist mit Art.3 Abs.1 unvereinbar, den Begriff der Befähigungsvoraussetzungen in §4 (1) der 2. BesÜV in Anlehnung an das Laufbahnrecht dahin auszulegen, dass die Gewährung des Zuschusses an Beamte davon abhängt, ob der Abschluss einer allgemein bildenden Schule oder eine als gleichwertig angesehene Berufsausbildung im bisherigen Bundesgebiet erworben worden ist. Wegen des festgestellten Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist das angegriffene Urteil aufzuheben.

Die Sache wurde an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. Bundesverwaltungsgericht muss neu entscheiden

Zwar wird der Beschwerdeführer nicht durch die Gewährung der abgesenkten Besoldung gemäß § 73 BBesG, § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV in seinen Rechten aus Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 33 Abs. 5 GG verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Hier wird auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - Bezug genommen. Danach ist die Aufrechterhaltung zweier unterschiedlicher Besoldungen in Ost und West derzeit verfas-sungsrechtlich nicht zu beanstanden. (Siehe Entscheidung vom Frühjahr 2003 100-Prozent-Klage.

Ungleichbehandlung: Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt.

Gemessen hieran ist die der angegriffenen Entscheidung zu Grunde liegende Auslegung der Zuschussregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren. Nach der vom Bundesverwaltungsgericht praktizierten Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Befähigungsvoraussetzungen in Anlehnung an das Laufbahnrecht hängt die Gewährung des Zuschusses bei dem Beschwerdeführer als Beamten des gehobenen Dienstes - anders als bei einem Richter oder bei einem Beamten des höheren Dienstes - auch davon ab, ob die zu einem Hochschulstudium berech-tigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bil-dungsstand im bisherigen Bundesgebiet erworben worden ist. Dies überschreitet die durch den allgemeinen Gleichheitssatz gezogene Grenze, weil es im Hinblick auf das mit der Zuschussre-gelung verfolgte Ziel sachlich nicht zu rechtfertigen ist.

Es kommt also nur auf die spezifisch fachbezogene Vorbildung, nicht aber auf Vorbildungsvoraussetzungen an. Auf deutsch: Es kann also nicht zum Nachteil ausgelegt werden, dass wir im DDR Kindergarten und hier in der Schule waren. Auch das DDR-Abitur darf nicht zum Nachteil gereichen. Da bin ich ja mal gespannt wie sie sich da wieder herauswinden.

Hilfe die Juristen spinnen!

(Quelle: Eulenspiegel 2/04 Seite 33 und Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes AZ: L 3 U 323/01 vom 06.Mai 2003)

Während der Arbeitszeit beim Pullern nicht versichert.

Wenn man sich während der Arbeitszeit auf der Toilette bei der Verrichtung der Notdurft verletzt: Ist das ein Arbeitsunfall ????? Also, ist doch logisch:

Verletzung auf dem Weg zur Toilette=Arbeitsunfall: Ja. Verletzung im Toilettenraum bei der Verrichtung der Notdurft: Arbeitsunfall: Nein!! So entschied das bayerische Landessozialgericht am 6. Mai 2003.

Was war passiert? Die Klägerin war auf Toilette und hatte wahrscheinlich vergessen die Toilettentür zu verschließen. Eine nachfolgende Kollegin öffnete die Tür und verletzte die Klägerin, mit der Türklinke am Auge. Die Kollegin verlangte nun leider erfolglos Schadenersatz vom Arbeitgeber wegen der erlittenen Verletzung.

Hier ein Auszug aus der juristische Meisterleistung:

Auf dem versicherten Weg zur Toilette habe sich zwar die Klägerin in ihrer Arbeitsstätte befunden. Notdurft wäre aber keine betriebliche, sondern eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit.

Somit ende der Versicherungsschutz mit dem Durchschreiten der Außentür zum Toilettenbereich, da dort die ei-genwirtschaftliche Tätigkeit, nämlich die eigentliche Verrichtung der Notdurft, beginne. Der Toilettenraum gehöre demnach nicht zu dem unter dem Versicherungsschutz stehenden Bereich und das Verrichten der Notdurft sei eine dem persönlichen und daher unversicherten Bereich zuzurechnende Betätigung, außer der Aufenthalt auf der Toilette selbst wäre mit betriebspezifischen Risiken verbunden.

Also wenn z.B. die Toiletten und die Toilettenräume selbst eine besondere Gefahrenquelle darstellen und auch die Ursache des Unfalls waren. Welche besonderen Gefahrenquellen das wären, bleibt allerdings offen. Also doch nur, wie der Autor im Eulenspiegel feststellt, eine

„Notdürftige Rechtsprechung oder der Scheiß-versicherungsschutz“.

Keine Besoldungserhöhung auf Grund früherer Tätigkeit bei den Grenztruppen der ehemaligen DDR (§ 30 Bundesbesoldungsgesetz)

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 19.2.2004 entschieden. (Nr. 11/2004: BVerwG 2 C 5.03):

„Tätigkeiten als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen DDR werden besoldungsrechtlich nicht zu Gunsten eines Beamten berücksichtigt. Da diese Dienstzeiten mit dem Makel der Zugehörigkeit zu einem rechtsstaatswidrigen Organ der ehemaligen DDR behaftet sind, sollen sie sich nicht besol-dungserhöhend auswirken. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß.“ So die Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Dieses Urteil ist nicht nur schädlich für die monatlichen Bezüge Betroffener, sondern auch eventuell später bei den Ruhestandsbezügen.

Der § 30 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) wirkt nicht nur für Zeiten bei den Grenztruppen, sondern auch wie folgt:

Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

(1) Für die Gleichstellung von Bezügen nach § 28 Abs. 2 Satz 4 sind Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Zeiten, die vor einer solchen Tätigkeit zurückgelegt worden sind. Satz 1 gilt auch für Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch für Zeiten einer Tätigkeit, die aufgrund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen war. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird insbesondere widerlegbar vermutet, wenn der Beamte oder Soldat

1. vor oder bei Übertragung der Tätigkeit eine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Partei oder Organisation innehatte, oder

2. als mittlere oder obere Führungskraft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft beim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in einer vergleichbaren Funktion tätig war, oder

3. hauptamtlich Lehrender an den Bildungseinrichtungen der staatstragenden Parteien oder einer Massen- oder gesellschaftlichen Organisation war, oder

4. Absolvent der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung war.

Bei GdP-Musterklage endlich Bewegung

Auch wenn sie leider nur abgewiesen wurde. Denn auch hier wirkt sich nämlich der oben genannte § 30 Bundesbesoldungsgesetz nachteilig aus.

Streichung des Ruhegehaltes bei Ossis rechtens.

So sah es zumindest das Verwaltungsgericht Dessau am 21.01.2004. AZ:1 A 2227/03 DE im Gegensatz zur Auffassung des Bundesinnenministeriums.

Der Kläger habe keinen Anspruch, dass ihm seine Versorgungsbezüge in Höhe des erdienten Ruhegehaltes neben der Rente gezahlt wird.

Wir haben darüber bereits mehrfach berichtet. Das heißt, der Kollege müsse damit leben, dass seine Dienstjahre als Beamter für seine Alterseinkünfte keine Rolle spielen, dass ihm sieben Arbeitsjahre einfach geklaut werden. Er hat kein Recht auf eine Pension für diese Zeit weil er früher mal IM war und muss nun vom Grunde her nur mit seiner DDR Rente und einem Zuschuss bis zur Mindestversorgung auskommen.

Er wurde wegen der §§ 12 a und 55 Beamtenversorgungsgesetz mit 65 Jahren, bei Erhalt einer Rente von der BfA für seine DDR-Arbeitsjahre, plötzlich wieder Mindestversorgungsempfänger, weil 1991/92 nach § 30 Bundesbesoldungsgesetz nicht alle Dienstzeiten anerkannt wurden. Hätte er sich damals nicht verbeamten lassen sondern wäre er Angestellter im Vollzugsdienst geblieben, wären seine Alterseinkünfte jetzt mindestens 250 Euro höher. Doch darüber, so die Richter, hätte sich der Beamte 1991 vor seiner Verbeamtung selbst informieren müssen. Er hätte die Gesetze lesen und nachfragen müssen

Jetzt kommt’s, denn die Dessauer Richter stellen fest, dass es dem Beamten zuzumuten ist, das Beamtenversorgungsrecht zu lesen auch wenn sie zugeben, dass sich diese Ruhensregelungen beim ersten Lesen schwer erschließen. Er hätte sich, wenn er was nicht versteht, dann bei den entsprechenden Stellen erkundigen müssen.

Die Richter finden es auch nicht komisch, dass Wahlbeamte z.B. auf alle Fälle ihr erdientes Ruhegehalt bekommen auch wenn sie inoffizielle Mitarbeiter waren.

Was meinte das BVerfG zum Thema Ungleichbehandlung? „Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt.“

Aber solange Westrichter über Ostfälle richten dürfen, werden wir auch diesen „Klasse(n)urteilen“ begegnen.

Natürlich werden wir dem Kollegen helfen und gehen mit dieser GdP-Musterklage bis in die letzte Instanz. Es ist aber halt so eine Sache mit den unabhängigen Westrichtern und den schlimmen Ostproblemen.

Sybille Staliwe

Aufmerksame Leser in der Staatskanzlei

Magdeburg. Auch außerhalb der GdP und der Polizei wird offensichtlich das Landesjournal der „Deutschen Polizei“ aufmerksam gelesen. Dies führt unter Umständen z.B. zu nachfolgend beschriebener Reaktion. Aus dem Büro des Ministerpräsidenten erreichte unseren Landesvorsitzenden folgendes Schreiben:

„Sehr geehrter Herr Schmidt,

in Ihrer Zeitschrift „Deutsche Polizei" Nr. 1 vom Januar 2004 ist auf den Seiten des Landesjournals der Hinweis zu finden, dass Sie sich in einem Brief an die Landesregierung gewandt haben. Weiter wird ausgeführt, dieser Brief sei seitens der Landesregierung unbeantwortet geblieben.

Aufgrund dieser Mitteilung an Ihre Verbandsmitglieder habe ich versucht, den Verbleib des Briefes zu recherchieren. Ich muss Ihnen mitteilen, dass dieser Brief nie die Staatskanzlei erreicht hat. Meine Recherche hat ergeben, dass Sie den Brief, gerichtet an den Ministerpräsidenten, nicht an die Staatskanzlei, sondern an die Adresse des Landtages gerichtet haben. Auch meine Nachfragen in der Landtagsverwaltung und in der CDU-Landtagsfraktion ergaben, dass ein Eingang Ihres Schreibens dort nicht festgestellt werden konnte.

Ich stelle daher fest, dass weder Ministerpräsident noch Landesregierung vom Inhalt Ihres Schreibens Kenntnis nehmen konnten. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie in geeigneter Form in Ihrer Zeitschrift darauf hinweisen könnten, dass Ihr Schreiben aus vorgenannten Gründen unbeantwortet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Prick, Leiter des Büros“

Dazu stellt der GLBV fest: Dieser offene Brief, auch als Presserklärung veröffentlicht, war an die Abgeordneten des Landtages gerichtet. Mitglieder der Landesregierung sind ebenfalls Abgeordnete des Landtages. Zukünftig werden wir darauf achten, dass der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung unsere Auffassungen und Meinungen nicht nur aus der Presse erfahren.

Im Auftrag

Uwe Petermann

Leserbrief - Totale Sparmaßnahmen treffen die Bürger

Über einen Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11. März 2004 machen sich die Leser in unserem Lande so ihre Gedanken. Kann man mit diesem Sparkurs der schwarz-gelben Regierung eigentlich noch die Sicherheit unserer Menschen gewährleisten? Ich glaube: Nein. Es besteht die Gefahr, dass man die Polizei kaputt sparen will. Wenn auch Behauptungen des Innenministeriums dagegen sprechen und man dort meint, die Innere Sicherheit sei nicht in Gefahr, es sieht doch bei den Polizeibeamten anders aus, wie auch der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Thomas Friedrich real einschätzte.

Die Lage bei der Polizei in Sachsen-Anhalt hat sich nach dem Regierungswechsel im Jahre 2002 durchaus verschlechtert. Muss man nicht schwarz sehen, wenn man bedenkt, dass der Etat für Personal, laufende Ausgaben und Investitionen um über ein Viertel reduziert wurde? Ich habe da eine besondere Meinung: Wenn man bei der Polizei so stark spart, hat man wenig Interesse an einer stabilen Ordnung und Sicherheit. Also treffen diese totalen Sparmaßnahmen am Ende unsere Bürger, d.h. die Steuerzahler unseres Landes. Sie verstehen kaum, dass die Polizei trotz des gewichtigen Steuerpaketes mit einer überalterten Technik arbeiten muss. So laufen Tag und Nacht über 5 000 Computer, die ein altersschwaches Dasein fristen. Nicht anders sieht es in den Fuhrparks der verschiedensten Polizeidienststellen unseres Landes aus. Eine Erneuerung der Fahrzeuge und der anderen Technik ist wohl bei solchen Spareinschnitten nicht in Sicht.

Ganz richtig fand ich die Worte von Thomas Friedrich zur Fußball-WM 2006: „Die Beamten können dort weder die Aufgaben lösen, noch mit der Gegenseite mithalten.“ Diese Worte sollten doch den Politikern zu denken geben.

Klar und deutlich muss man unseren Landespolitikern von CDU und FDP die Frage stellen, ob es noch tragbar ist, dass Beamte zum Teil bis zu 150 Überstunden vor sich her schieben müssen und am Ende diesem Druck nicht mehr standhalten, so dass sie gesundheitlich ausfallen. Ich frage mich nun: ist das der Sinn der Sparmaßnahmen bei unserer Polizei?

Martin Händler, BG Dessau

Offener Brief - Angehörige melden sich zu Wort

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten öfters über die desolate Motivationslage in der Polizei des Landes berichtet. Neben unseren Kolleginnen und Kollegen wollen nun auch deren Angehörige sich zu Wort melden. Sie bekommen täglich die verheerenden Auswirkungen der verfehlten Finanzpolitik des Landes in der Familie zu spüren. Deshalb wandte sich die Frau eines Polizisten in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten, Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böhmer:

„Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Böhmer,

bezugnehmend auf meine E-Mail an Sie persönlich am 21.03.2004 möchte ich mich heute noch einmal, aber mit einem öffentlichen Brief, an Sie wenden, da ich mit der Antwort des Herrn Staatssekretär Prick nicht einverstanden sein kann.

Gerade nach der Auswirkung meiner E-Mail an Sie ist mir ein persönliches Gespräch noch wichtiger geworden.

Zuallererst muss ich hier festhalten, dass es nicht mein Anliegen war und ist, die berufliche Situation meines Ehemanns zu lenken oder zu beeinflussen. Ich bin davon überzeugt, dies kann er selbst. Sollte sich die Situation für Sie so dargestellt haben, bitte ich das zu korrigieren, denn dies war nicht mein Anliegen und Ausdruck meines Anschreibens an Sie.

Aber als langjährige Angehörige eines Polizeibeamten lebe auch ich und meine Familie Polizei. In diesen Jahren habe ich Einblicke auf die Entwicklung des Polizeialltags und die damit verbundenen Aufgaben und Problematiken gewinnen können. Nachdem sich eine für mich drastische Situation, mit der Nichternennung zu Kommissaren und der Versetzung in die Bereitschaftspolizei aller Beamter, außer der Härtefallregelungen und der drei Leistungsbesten, ergab, stellte sich mir die Frage nach Wirtschaftlichkeit, Qualifikation, Motivation und insbesondere die Frage an jeden einzelnen Aufstiegsbeamten, nach dem Ziel dieser beruflichen Weiterbildung. Ja, ganz besonders an die Aufstiegsbeamten, die alle oft mit einer schon sehr speziellen, teuren Ausbildung, vielen Jahren Berufserfahrung im operativen Dienst, mit sehr guter fachlicher Erfahrung im Umgang mit den Kollegen und dem wichtigsten Aufgabengebiet, dem Bürger, vertraut sind. Wo sind diese gut ausgebildeten Beamten? Warum werden die Beamten nicht ihrer Qualifikation nach auf den Dienststellen im Bundesland eingesetzt? Dies ist doch kein Sparkonzept, dies ist ein Fass ohne Boden, so wie ich Ihnen das schon in meiner E-Mail mitteilte. Als würde ein Krankenpfleger auf Kosten der Steuerzahler Medizin studieren, um anschließend wieder als Krankenpfleger aber dann auch noch in einem anderen Fachgebiet und an einem anderen Ort seinen Dienst aufzunehmen, obwohl in anderen Dienststellen dringend auf einen solch qualifizierten Kollegen gewartet wird. Ich denke schon, dass auf den Polizeidirektionen Bedarf besteht. Sonst muss ich die Frage stellen, wieso bildet man für viel Geld Polizeibeamte weiter oder sogar Seiteneinsteiger aus, wenn man keine qualifikationsentsprechende Verwendung vorsieht? Eigentlich viel zu teuer, um sie auf einer Warteposition zu kasernieren, bis in ein paar Jahren Bedarf bestehen sollte.

Was meinen Sie, wo bleibt da die Motivation? Ich als Außenstehende und doch direkt Betroffene Ihrer Personalpolitik, sehe auf lange Zeit bei dieser Umsetzung in vielen Bereichen der Polizeiarbeit in naher Zukunft große Probleme. Hier ist das Hauptressourcing-das human ressourcing-als das wichtigste Arbeitsmittel der Polizei, der Mensch selbst. Diesen zu verschleißen, und zu demotivieren, wird gravierende Folgen für uns alle haben. Sei es in der Polizeiarbeit, in Gesundheitsfragen, ganz besonders in der Frage nach Qualifikationsmanagement und beruflicher Fortbildung. Der Bürger selbst wird dies über kurz oder lang zu spüren bekommen. Denn ein Polizeibeamter, der dies nicht mehr mit Leib und Seele ist, sondern Dienst stur nach Vorschrift versieht, kann nicht in Ihrem und unser aller Sinne sein.

Sparpolitik ja, aber zu welchem Preis?

Ich bitte Sie noch einmal um ein persönliches Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Grasse-Jänsch“

P.S.

Die Gewerkschaft der Polizei wünscht sich, dass sich noch mehr Beschäftigte und deren Angehörige zu den Missständen in der Polizei zu Wort melden, um unseren Forderungen den nötigen Nachdruck zu verleihen.

Karsten Schmidt, Landesvorsitzender

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