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Magdeburg. 05.11.2011

Bundesfachausschuss Kriminalpolizei hat getagt

Außergewöhnlich, weil bereits zur zweiten diesjährigen Sitzung hat sich der Bundesfachausschuss Kriminalpolizei (BFA K) am 02. und 03.11.2011 in Berlin getroffen. Ich komme von dort mit der klaren Botschaft, dass der Bundesvorstand nach der Neuwahl weiterhin auf unseren fachlichen Rat setzen wird. Im Wesentlichen soll dieser Beitrag aber einen kurzen Jahresrückblick versuchen.


Bereits im Frühjahr hatte es eine Sitzung in Berlin gegeben. Dort wurde eindeutig beschlossen, dass wir die Zusammenarbeit der Landesfachausschüsse im Bundesfachausschuss weiterhin für wichtig und alternativ los halten. Wir haben zunächst eine neue Geschäftsordnung beschlossen und dann einen neuen Vorstand gewählt. Der neue Vorsitzende des BFA K ist Norbert Meiners (Saarland), sein Stellvertreter ist Gerhard Knorr (Bayern). In der Folge hatten wir alle Gelegenheit, Lageberichte aus unseren Ländern auszutauschen. Ich habe auftragsgemäß dargestellt, dass sich unser Landesfachausschuss in Sachsen Anhalt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Personals Sorgen um die künftige Rolle der Kriminalpolizei im Gesamtgebilde Polizei macht.
Ähnliche, aber sehr differenzierte, Beobachtungen machen die Fachausschüsse anderer Bundesländer. Vergleichbar mit unseren Problemen sind am ehesten die Berichte der Vertreter der neuen Bundesländer. Einigkeit herrscht eigentlich in einem Punkt: Sparzwang und Personalabbau in der Polizei. Mehrere Vertreter berichteten, dass gleichzeitig die polizeilichen Aufgaben und Anforderungen steigen.

In der nächsten Zeit wird der BFA K sein Hauptaugenmerk auf folgende Themen richten: Drogen/Alkohol, Jugendkriminalität und Extremismus. Gegenwärtig werden nach längerem Diskussionsprozess, zwei Positionspapiere des BFA K zur „Bekämpfung der Rockerkriminalität“ und zur „Organisierten Kriminalität“ erarbeitet. Gleichwohl sind wir uns einig, dass diese zwei Themen eigentlich eng miteinander zu verflechten sind. Weitere Themenschwerpunkte in diesem Zusammenhang waren u.a. Cyber-Crime, Internationale Rechtshilfe, Vermögensabschöpfung, Prostitutionsgesetz.

Die Position der GdP wird in einem Katalog von Forderungen Ausdruck finden. Ein Punkt dürfte aus meiner Sicht sein, dass es sich um so genannte Kontrollkriminalität handelt, die ausreichend personell untersetzt sein muss. Das ist nicht nur eine Frage der Anzahl der Polizeibeamten sondern auch nach der Qualität der Ausbildung des eingesetzten Personals. Hier erinnere ich an unsere langjährige Forderung: Bereits in einem frühen Stadium der Ausbildung Spezialisierung von Polizeibeamten zu Kriminalbeamten und weitere Spezialisierung nach Deliktfeldern.

Eine Bemerkung zu den Brandstiftungen in Berlin: Mit Unterstützung der Bundespolizei werden täglich 600 zusätzliche Beamte nachts zur Gewährleistung der Sicherheit eingesetzt. Die Landespolizei kann die Anforderungen solcher Lagen offenbar nicht bewältigen.

Am 20.09.2011 hatte der Bundesvorstand der GdP in Berlin eine sehr kompetente Fachtagung „Sicherungsverwahrung“ besonders gefährlicher Straftäter organisiert. Im Ergebnis kann insbesondere auf folgende Punkte verwiesen werden. Das Abstandsgebot (vereinfacht gesagt: Trennung von Strafverbüßung und Sicherungsverwahrung) stellt einen qualitativen Sprung dar. Man kann von einem Paradigmenwechsel sprechen. Früher saßen solche Täter viele Jahre ohne Therapie ein. Heute herrscht breiter Konsens darüber, dass man ihnen rechtzeitig vor Ablauf ihrer Strafverbüßung Therapieangebote machen und Perspektiven aufzeigen muss. Der Betroffene muss auf seine Entlassung vorbereitet werden. Allein mit der elektronischen Fußfessel kann man den Themenkomplex nicht lösen, sie ist lediglich ein Hilfsmittel. Einige ausführlichere Ausführungen dazu werde ich später an dieser Stelle bzw. auf der Homepage der GdP veröffentlichen.

Unser FA K wird in diesem Jahr nochmals tagen. Ergebnisse werden wir im Januar vorlegen.

Rolf Strehler, Vorsitzender


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