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Pressemeldung

Besoldung - Beförderung in der Polizei - eine traurige Geschichte

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Derzeit gibt es im Land mehr als 20.000 Landesbeamte. Nach den Aussagen in den kleinen Anfragen  sind derzeit 2.762 beförderungsreif.

Dies entspricht einer Quote von 13,42%.
In der Landespolizei gibt es 1.519 beförderungsreife Polizeivollzugsbeamte, dies entspricht einer Quote von 54,99% aller beförderungsreifen Landesbeamten.

Dazu kommen eigentlich noch 432 Polizeivollzugsbeamte, die derzeit zwei Ämter höherwertiger, nicht amtsangemessen verwendet werden. Außerdem gibt es 10 Polizeivollzugsbeamte, mit drei Ämtern niedriger, die höherwertigen Aufgaben bewältigen. Das bedeutet, dass ein Polizeikommissar A 9, Aufgaben nach A 11 bewältigt.

Die Mehrzahl der Beamtinnen und Beamten haben derzeit kaum eine Chance, in naher Zukunft adäquat befördert zu werden.

Die GdP wiederholt ihre Forderung, dass die vorhandenen Beförderungsmittel nach den Notwendigkeiten der Beförderungssituation verteilt werden.

Sollte die Landesregierung auch in diesem Jahr 5 Mill. Euro für Beförderungen zur Verfügung stellen, bedeutet dies, dass der Polizei rechnerisch 2,8 Mio. € aus dem Beförderungstopf zustehen.

Die GdP verweist auf den gesetzlichen Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung, der eine amtsangemessene Beschäftigung der Beamten erfordert. Ihnen sollen Funktionsämter, d.h. Aufgabenbereiche, übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Statusamt entspricht. Die Verknüpfung von Status und Funktion gehört zu dem geschützten Kernbestand von Strukturprinzipien i.S.d. Art. 33 GG. Sie korreliert mit dem Prinzip der Übertragung aller einer Laufbahn zugeordneten Ämter auf Lebenszeit, dem Leistungsprinzip und dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation.

Der Landesbezirksvorstand

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