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Magdeburg. 06.02.2015
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Kurz-Info zur GdP- Petition
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da es scheinbar noch einige Unklarheiten über den Sinn unserer GdP- Petition zur grundgesetzlichen Alimentationspflicht gibt, hier noch einige Hinweise.
Wir wollen mit der Petition erreichen, dass sich der Landtag, der die Weichen für unsere Besoldung stellt, sich mit dieser Thematik befasst und diese einer genauen Betrachtung unterzieht.
Eigentlich sollte diese Petition für jeden Betroffenen und nicht nur die Mitglieder der GdP von Interesse sein. Somit hilft jede Unterschrift.
Im Übrigen, wir scheuen nicht den Klageweg. Allerdings hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts schon eine mündliche Verhandlung in Sachen „Besoldung“ am 3. Dezember 2014 durchgeführt. Gegenstand der Verhandlung war auch das Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt. Das Verwaltungsgericht in Halle war der Auffassung, dass die Besoldung der Kläger gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip verstößt. Damit ist der Rechtsweg bereits beschritten und am Bundesverfassungsgericht angekommen.
Der Landesvorstand
Hier findet ihr die Petition
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Kontakt:
Telefon: 0391 – 611 60 – 10
Fax: 0391 – 611 60 – 11
Email: lsa@gdp-online.de
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