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GdP kritisiert Umgang mit Stalking

bessere Gesetze notwendig

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert im Hinblick auf Stalking-Fälle mehr Unterstützung durch die Gesetzgebung. In Sachsen-Anhalt würden jährlich rund 200 Fälle von Stalking zur Anzeige gebracht.

In der öffentlichen Wahrnahme betrifft das aber leider nur Prominente. Sicherlich hat dies mit der Tatsache zu tun, dass es in den Medien dann eine große Rolle spielt, aber schnell wieder zum Alltag übergegangen wird.
Die GdP stellt fest, dass dies aber nur ein Teil der wirklichen Straftaten bedeutet, ein Großteil wird überhaupt nicht angezeigt oder als solches erkannt. Die GdP geht von einer Dunkelziffer von ca. 1000 Straftaten im Land aus.sy

Die Geschädigten leiden unter dem enormen Eingriff in die Persönlichkeitsrechten, der psychischen und physischen Belastung. Unter Umständen zerbrechen die Betroffenen daran, die Selbstmordgefährdung ist hier enorm hoch.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesrats, Stalking in einem neuen § 238 StGB unter Strafe zu stellen. Allein die Tatsache, dass sich eine Beweislast weg vom Opfer hin zu den Strafverfolgungsbehörden verlagert, trägt der Forderung eines opferorientierten Strafrechts Rechnung.

Wenn die gesetzlichen Grundlagen zur Stalking- Abwehr von der Justiz angemessen eingesetzt werden, könnten dadurch viele Stalking- Exzesse wie Körperverletzung und sogar Tötungsdelikte in einem wesentlich früheren Stadium verhindert werden.

Fraglich ist allerdings ob es selbst bei ermittelten Tatbeständen und anschließendem Gerichtsverfahren überhaupt zu nennenswerten Verurteilungen kommen wird. In der Regel handelt es sich bei Stalking- Taten um Beziehungsdelikte. Meist ist es so, dass bis dahin völlig unauffällige Menschen durch Beziehungskrisen oder ähnliches derart aus der Bahn geworfen werden, dass sie aus den verschiedensten Motivationslagen heraus das Opfer attackieren. Vor Gericht dürfte daher bei diesen Ersttätern kaum ein spürbarer Strafausspruch zu erwarten sein.

Zu bedenken ist in jedem Fall auch, dass Stalking- Delikte in der Praxis sehr schwer beweisbar sein werden. Zu befürchten steht, dass die Bekämpfung von Stalking sehr personalintensiv ist. Z.B. bei Telefonterror gegen das Opfer oder Angehörige etc.

Ausdrücklich anzumahnen ist darüber hinaus die Schaffung eines Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auch für diesen neuen Straftatbestand, da nur so ein effektiver Schutz für die Opfer zu gewährleisten ist. Problematisch dürfte es auch sein, dass es sehr oft psychisch labile bzw. kranke Menschen sind, die zu Stalking- Tätern werden. Da in vielen Fällen die Schuldfähigkeit unter Umständen ausgeschlossen ist, müssen hierfür entsprechende Reaktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die GdP fordert darüber hinaus die Legislative auf, einen Straftatbestand zu schaffen und somit den Opfern, aber auch der Polizei, Rechtssicherheit gewährt wird. Des weiteren muss auch die Polizei für den Umgang mit Stalking geschult werden.

Presse Umgang mit Stalker 22.12.pdf

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