Zum Inhalt wechseln

Anpassung Ost-West

Eckpunkte der Besoldungs- und Tarifrunden 2003 und 2005

Magdeburg.

Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie es mit der Angleichung Ost-West weitergeht. Deshalb an dieser Stelle die konkreten tariflichen bzw. gesetzlichen Festlegungen


1. Tarifergebnis 2003 – Ost-West-Anpassung
      Der Bemessungssatz für das Tarifgebiet Ost wird für alle Arbeitnehmer in zwei Anpassungsschritten auf 91 % ab dem 1. Januar 2003 und auf 92,5 % ab dem 1. Januar 2004 angehoben.

      Ferner ist die Angleichung der Bezahlung im Tarifgebiet Ost an die des Tarifgebiets West bis zum 31. Dezember 2007 für Arbeiter und Angestellte bis zur Vergütungsgruppe Vb vereinbart. Für höhere Einkommensgruppen wird bis zum 31. Dezember 2009 eine Angleichung erreicht sein. siehe VergütungsTV Nr. 7 (rechts)

      § 3 - Grundvergütung, Gesamtvergütung

      (1) ...

      Die Anpassung des Bemessungssatzes Ost wird für die Angestellten der Vergütungsgruppe X bis Vb und Kr. I bis Kr. VIII bis zum 31. Dezember 2007 und für die übrigen Angestellten bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen.

      § 7 - In-Kraft-Treten, Laufzeit

      (2) ...

      Die Kündigung von § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 ist ausgeschlossen.

2. Besoldungsergebnis 2003 – Ost-West-Anpassung

      In den neuen Ländern wird ab 1. Januar 2003 der Bemessungssatz Ost auf 91 % und ab Januar 2004 auf 92,5 % des Westniveaus angehoben. Bislang beträgt der Satz 90 %. Die vollständige Angleichung wird bis spätestens 2007 für die Besoldungsgruppen bis A 9 und bis 2009 für die übrigen Besoldungsgruppen festgeschrieben. siehe 2.BesÜV (rechts),

      § 12 Übergangsregelung,

      (2) § 2 Abs. 1 ist für die Beamten und Soldaten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 bis zum 31. Dezember 2007 anzuwenden.

      § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

      (3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

3. Tarifergebnis 2005

      Für den Bund und Kommunen liegt nachfolgendes Tarifergebnis vor.

      Für die Jahre 2005, 2006 und 2007 werden jeweils zum 1.7. die Tabellenlöhne und Vergütungen um 1,5 % angehoben (auf dann 94 %, 95,5 % und 97 % der jeweiligen Löhne/Vergütungen West).

      Alle Arbeiter/innen und Angestellten bis Vergütungsgruppe Vb werden 2007 in einem weiteren Schritt auf 100 % angehoben. Die Angestellten ab Vergütungsgruppe IVb bis 2009.

      Die Länder lehnen bislang die Übernahme des Tarifergebnisses 2005 für den Bund und die Kommunen ab.

4. Besoldungsrunde 2005
      Ver.di/GdP/GEW/DBB-Tarifunion verlangen, den mit dem Bund und den Kommunen ausgehandelten Tarifabschluss 2005 auf die Beamtinnen und Beamten in den Ländern zu übertragen.

      Auf die Nennung des Zeitpunktes zu dem die 100 % Ost-West-Angleichung (analog des Tarifabschlusses 2005 Bund/Kommunen) erreicht sein soll, wird bislang verzichtet.

This link is for the Robots and should not be seen.