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Presse - INFO

Neuer Griff in die Taschen der KollegInnen

Änderung in den Heilfürsorgebestimmungen

Magdeburg.

Der Innenminister beabsichtigt eine neuerliche Erhöhung der Kostenbeteiligung der Heilfürsorgeberechtigten sowie die Gewährung von Leistungen auf Grund der Regelung der Heilfürsorgebestimmungen. Das wird durch die GdP entschieden abgelehnt.

Die GdP sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Erhöhung der Beteiligung der PolizeibeamtInnen an den Kosten der Heilfürsorge. Be-sonders die Pflicht zur vollen Hingabe des Polizeibeamten sollte den besonderen Schutz des Dienstherrn in vollem Umfang zur Folge haben.
Wir betrachten die Neufassung der Heilfürsorgebestimmungen als neuerlichen Eingriff in die finanzielle Situation unserer KollegInnen.

Nachdem im Dezember 2004 ein tiefgreifender Einschnitt in die Besoldung mit dem fast vollständigen Wegfall der Sonderzahlung erfolgte, findet nur einen Monat später ein erneuter Einschnitt statt. Das ist für unsere KollegInnen nicht zumutbar.

Die GdP fordert den Innenminister auf , die Änderungen der Heilfürsorgebestimmungen auszusetzen und auf eine weitere Belastung unserer KollegInnen zu verzichten.

Presse 22.1.2005.pdf

Flugblatt MI - Heilfürsorge 21.1.2005.pdf

Flugblatt MI - Heilfürsorge 21.1.2005 grau.pdf

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