Altersdiskriminierende Besoldung
Gespräch mit dem StS Richter am 19.12.2016 im Finanzministerium

Das MF erkennt die Urteile des VG Halle und des OVG LSA vollständig an.

Deshalb werden alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die durch den Widerspruch der GdP vom Dezember 2009 erfasst wurden und eine entsprechende Vollmacht der GdP erteilt haben, einen Bescheid bzw. einen Änderungsbescheid und damit die ihnen im Einzelfall zustehende Entschädigung (bis zu 5.550 €) erhalten.
Einen Änderungsbescheid erhalten alle diejenigen, die bereits einen Teil, der ihnen zustehenden Entschädigung erhalten hatten und mit denen wir den Klageweg bestritten haben. Alle anderen betroffenen GdP- Mitglieder (siehe 1. Absatz) erhalten einen Bescheid über den gesamten altersdiskriminierenden Zeitraum. Dieser ist im längsten Fall vom 15.08.2006 bis zum 31.03.2011 zu berechnen (bis zu 5.550 €).

Gleichzeitig bat der Staatssekretär um Verständnis, dass sich die Bearbeitung der ca. 2.800 Einzelverfahren für die GdP–Mitglieder bis Anfang August 2017 erstrecken wird.

An dieser Stelle bedankt sich der Landesbezirksvorstand ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der DGB Rechtsschutz GmbH in Sachsen-Anhalt, dem Rechtsanwalt Frank Schröder aus Halle und den Kolleginnen und Kollegen des Landesbüros für die enorme Leistung im Zusammenhang mit der Altersdiskriminierenden Besoldung. Dieser Dank gilt im gleichen Maße den Kolleginnen und Kollegen der Sachbearbeitung in der Bezügestelle.

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