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Stellungnahme der GdP - Polizei 2020

Die GdP lehnt (derzeit) alle beiden Modelle ab.

Magdeburg.

Unter der Überschrift: „Vorschläge für eine strategische Neuausrichtung der Landespolizei in Bezug auf die Aufbauorganisation, die Organisation des (Sofort-)Einsatzes der Polizei und der Kriminalitätsbekämpfung sowie den Erhalt von polizeilicher Flächenpräsenz“. hat der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht diese der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt und deutlich das Modell A als das zukunftssichere Modell präferiert.

Bewertung durch die GdP
Die GdP lehnt (derzeit) alle beiden Modelle ab.

Sie betrachtet die Aufgabe der PG als noch nicht abgeschlossen, da derzeit weder eine Aufgabenanalyse und –kritik noch eine seriöse und nachvollziehbare Berechnung des notwendigen Personals für die Polizei, unter Beachtung der Aufgaben in der Verwaltung vorliegen.

Erst danach sollte nach Auffassung der GdP, eine Anpassung der Aufbauorganisation der Polizei erfolgen.

Die GdP kann derzeit die fachlichen Gründe (soweit sie bekannt sind), die für das Modell A sprechen sollten nicht nachvollziehen.

Durch die derzeit vorliegenden Information kann die GdP nicht erkennen, wie besonders die Projektgrundsätze 11 ; 22 ; 43 ; 74 ; 85 und 96 umgesetzt werden sollen.

Anmerkungen

Der maßgebliche Faktor, durch den sich die Beschäftigten in der Polizeiverwaltung von der allgemeinen Verwaltung unterscheiden, ist der der Integration in den Gesamtauftrag Polizei. Diese Integration findet statt, weil ein hohes Maß an Motivation durch Einbindung in den gemeinsamen übergeordneten Aufgabenzusammenhang erreicht wird.

Ganzheitlichkeit, Einheitlichkeit, innerer Zusammenhalt und Integrität innerhalb der Gesamtorganisation Polizei sind wesentliche Garanten für den sozialen Status der Polizei, ihr positives Bild bei den Bürgerinnen und Bürgern, das von Verlässlichkeit und Vertrauen geprägt ist.

Eine Zentralisierung der Querschnittsverwaltung und der „polizeinahen“ Verwaltung widerspricht diesem.

Forderungen im Zusammenhang mit den Vorschlägen „Polizei 2020“

    1. Stopp des Stellen- und Personalabbaus im Vollzug und in der Verwaltung,
    2. Novellierung der derzeitigen Struktur und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten (Stellenabbau bzw. Demografischer Wandel in Sachsen-Anhalt),
    3. seriöse Berechnung des notwendigen Personals für die Polizei, unter Beachtung der Aufgabenanalyse und –kritik, unter besonderer Beachtung der Aufgaben in der Verwaltung,
    4. Keine Strukturreformen, ohne den Nachweis von Vorteilen für die Organisation und die Beschäftigten,
    5. Verwaltungsarbeit muss auch zukünftig durch Beschäftigte der Verwaltung in der Fläche erledigt werden, der Polizeivollzug muss von Verwaltungsarbeiten entlastet werden,
    6. Ausreichende Beförderungsmittel zur Verfügung zu stellen, insbesondere für die Eingangsämter und das Stellenhebungsprogramm,
    7. Erarbeitung eines umfassenden Liegenschaftskonzeptes zur Sanierung und
    8. Beschaffung der notwendigen FEM sowie Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände.
weitere Forderungen der GdP
    • Erstellung eines echten PEK und einem Attraktivitätsprogramm für die Polizei
    • Verbesserung der Stellenplanobergrenzen- Verordnung
    • Strukturzulage für alle Beschäftigten in der Polizei
    • Festlegen der Bewertung der DP im Streifendienst mindestens A 9
    • Einführung einer Fachlaufbahn für die Polizeiverwaltung
    • Keine Kürzung von Einkommensbestandteilen

1 1. Grundsatz - Beibehaltung einer hohen polizeilichen Präsenz und der flächendeckenden Dislozierung von Organisationseinheiten.
2 2. Grundsatz - Beschränkung des Personal- und Ressourcenaufwandes für Führung und Administration auf das notwendige Maß, um eine Erfüllung der polizeilichen Kernaufgaben bei weiter schwindenden Ressourcen auch künftig gewährleisten zu können. Der Anteil des Personals, das in den sachbearbeitenden und einsatz- sowie ermittlungsunterstützenden Bereichen (Einsatz, Verkehr, Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminaltechnik, Spezialeinheiten usw.) eingesetzt wird, ist zu erhöhen.
3 4. Grundsatz - Gewährleistung einer flachen Hierarchie mit möglichst wenigen nachgeordneten Führungsebenen und einer zweckmäßigen Führungsspanne. Eine professionelle und insbesondere auf die vollzugspolizeilichen Erfordernisse ausgerichtete Führung ist sicherzustellen.
4 7. Grundsatz - Die Erfüllung der vollzugspolizeilichen Aufgaben erfolgt grundsätzlich durch in dezentralen Dienststellen vorgehaltenen Ressourcen. Eine Zentralisierung erfolgt, wenn dadurch die Effektivität und Effizienz der polizeilichen Aufgabenerfüllung erhöht werden kann.
5 8. Grundsatz - Rund um die Uhr wird gewährleistet, dass bedarfsorientiert spezielle polizeiliche Ressourcen zeitnah im gesamten Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen. Dazu ist insbesondere die Fähigkeit der Polizei zu erhöhen, die für den Ersten Angriff erforderlichen kriminalpolizeilichen und kriminaltechnischen Einsatzkräfte und –mittel schnell zum Einsatz bringen zu können.
6 9. Grundsatz - Gewährleistung der Einräumigkeit der Verwaltung. Jeder Landrat bzw. die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich einen polizeilichen Ansprechpartner. Landkreise werden durch geänderte regionale polizeiliche Zuständigkeitsbereiche nicht durchschnitten.


Hier gibt es die Pressemeldung als PDF-Datei

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