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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei August 2017 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Sie können den Landesteil aus Sachsen-Anhalt auch als PDF-Datei lesen, wenn Sie auf das Vorschaubild klicken.

Inhaltsverzeichnis

GdP und Social Media - Die GdP „zwitschert*“ jetzt
Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt ist ab sofort beim Kurz-Nachrichtendienst Twitter präsent.

Förderverein Aktuell - Ein gelungenes Hoffest 2017 des Kinderdorfhauses bei Familie Meininger.

Am 17. Juni folgten wir einer Einladung des Kinderdorfhauses Meininger vom Albert-Schweitzer Familienwerk.

Leserbrief - Die „Reichsbürger“

Mit diesem Art. soll ein kleiner Überblick über die Ideen der „Reichsbürger“ erbracht werden. Woran glauben sie, was ist deren Wahrheit? Woran scheitert ihre Ideologie?

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte - Gewalt und kein Ende?

Die Ereignisse der Nacht vom 23.06.17 zum 24.06.2017 am Hasselbachplatz in Magdeburg haben gezeigt, dass der Schutz unserer Einsatzkräfte dringender denn je vorangetrieben werden muss.

Tag der offenen Tür an der Fachhochschule

Am 10.06.2017 war der Förderverein der GdP (FöV) auf dem Tag der offenen Tür an der FH Polizei präsent.

Einsatzversorgung der KG Saalekreis - Für euch unterwegs

Am 17.06.2017 fanden in Merseburg, wie schon in den vergangenen Jahren zu diesem Anlass, mehrere Aktionen verschiedener Bündnisse und eine NPD-Demo s

Seniorengruppe Sandersdorf

Am 22.05.2017 um 14 Uhr fand das 33. Seniorengruppentreffen statt.

Seniorentermine

Gelacht oder Nachgedacht


GdP und Social Media - Die GdP „zwitschert*“ jetzt

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt ist ab sofort beim Kurz-Nachrichtendienst Twitter präsent.

Unter den Link twitter.com/GdP_LSA werden interessante Nachrichten rund um das Thema Polizei, Exklusiv-Meldungen aus der täglichen Gewerkschaftsarbeit sowie spannende Hintergrundberichte veröffentlicht. Was ist Twitter?

Auf maximal 140 Zeichen können registrierte User Textnachrichten eingeben. Diese so genannten Tweets werden allen Benutzern angezeigt, die der GdP_LSA folgen, also unsere Updates abonniert haben – das in Echtzeit.

Für den Bereich Social-Media-Management (Facebook und Twitter) wird die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt von der kevennau.press|Journalisten-Partnerschaftsgesellschaft aus Halle unterstützt. Neben der Erstellung von aktuellen Texten sowie die Streuung der Inhalte in den sozialen Netzwerken begleitet uns das Journalisten-Team um Keven Nau und Rocco Pfaff bei der Kampagne „Einstellungen 2017“.

P.S.: Kurz nach der Zusammenarbeit knackte ein Facebookposting die Marke von über 22.000 erreichte Personen und wurde sogar 68 Mal geteilt.


KN

*Die wörtliche Übersetzung der Nutzung des Kurznachrichtendienstes Twitter, dem twittern, lautet zwitschern.


Förderverein Aktuell - Ein gelungenes Hoffest 2017 des Kinderdorfhauses bei Familie Meininger.

Am 17. Juni folgten wir einer Einladung des Kinderdorfhauses Meininger vom Albert-Schweitzer Familienwerk.

Auch in diesem Jahr hatten sich die Familie Meininger und die Kinder sehr viel Mühe gegeben, allen ein erlebnisreiches Sommerfest zu bieten. Viele fleißige Helfer sorgten für ein überwältigendes Angebot an Getränken, Kaffee und Kuchen.

Für die Kinder waren Spielgeräte, ein Trampolin und eine große Hüpfburg das wahre Paradies. Das High-light des Nachmittags war der Auftritt der Band „The Base Kids“, ein wahrlich gelungener. Ronja, Gina, Niklas und Michel spielen seit geraumer Zeit in der Band und nahmen im Jahr 2016 auch drei Songs als CD auf, einfach nur Spitze, was hier gemeinsam mit den Jugendlichen erreicht wurde.

Für uns immer wieder auch ein Grund, die Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und das taten wir, indem wir auch dieses Mal eine Scheck der Kinderdorffamilie in Höhe vom 300,00 € überreichten.


Vera Ruppricht, Vorsitzende des Fördervereins


Leserbrief - Die „Reichsbürger“

Mit diesem Art. soll ein kleiner Überblick über die Ideen der „Reichsbürger“ erbracht werden. Woran glauben sie, was ist deren Wahrheit? Woran scheitert ihre Ideologie?

Die Bewegung der „Reichsbürger“ gibt es schon seit den 1980er Jahren. Seit 2010 werden sie vermehrt durch die Medien wahrgenommen.

Eines der Hauptmerkmale der „Reichsbürger“ ist die Nichtakzeptanz der äußeren Grenzen Deutschlands. Je nach Gruppierung liegen diese nämlich entweder in den Grenzen von 1937 oder aber von 1914.

Die „Reichsbürger“ gehen zum Einen davon aus, dass die Weimarer Verfassung weder von den Nationalsozialisten noch von den Siegermächten abgeschafft wurde.

Dem steht aber gegenüber, dass bereits 1934 durch die Nationalsozialisten durch Art. 4 des Gesetztes über den Neuaufbau des Reiches die Weimarer Verfassung gegenstandslos wurde.

Auch nach 1945 blieb die Weimarer Verfassung weiterhin außer Funktion. Die Art. 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Verfassung sind 1949 durch den Art. 140 Bestandteil des Grundgesetzes geworden. Die sonstigen Normen der Verfassung gelten, soweit sie nicht dem Grundgesetz widersprachen, als einfaches Bundesrecht fort.


Ist Deutschland nur eine GmbH?

Darüber hinaus wird die Behauptung aufgestellt, die Bundesrepublik Deutschland wäre eine GmbH. Als Beleg gilt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

Nun, dieses Unternehmen wurde am 19. September 2000 vom Bund gegründet und führt seit 2001 die Kreditaufnahme des deutschen Staates und dessen Schuldenmanagement durch. Es ist also ein zentraler Dienstleister für die Bundesrepublik Deutschland.

Im Übrigen, erklären die „Reichsbürger“, sei das Deutsche Reich noch immer von Alliierten besetzt und befinde sich im Kriegszustand. Hier wird auf die ausländischen Militärbasen (Art. 120 GG*1) und die bis heute existierende UN-Feindstaatenklausel verwiesen. Dem steht gegenüber, dass in der heutigen internationalen Politik die Feindstaatenklausel keine Rolle mehr spielt. Nach heutiger Meinung in der Völkerrechtswissenschaft ist sie längst veraltet.

Die „Reichsbürger“ fordern die Ablösung des Grundgesetzes, indem sie auf Art. 146 GG*2 verweisen.


Deutschland ist ein souveräner Staat!

Dagegen spricht, dass spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Erlangung der vollen Souveränität entweder das Deutsche Reich mangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat entstanden ist oder aber die heutige Bundesrepublik seither völkerrechtlich vollidentisch (subjektsidentisch) mit dem Deutschen Reich ist.

Der Deutsche Bundestag hat sich auf eine Anfrage hin mit dem Status der Bundesrepublik beschäftigt

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964


Fazit:

Was bringt es, in die Vergangenheit zu schauen und altem Gedankengut nachzuhängen? Außer, dass man festsitzt, nicht weiter kommt? Schauen wir in die Zukunft und machen das Beste daraus. Als Polizist*innen, als Bürger*innen unseres schönen Landes, als Menschen, als Freunde mit unseren Familien.

Jeder Einzelne hat die Chance, dieses Land im Guten mitzugestalten. Geht am 24. September wählen und tretet weiterhin für das Gute ein.

In diesem Sinne wünsche ich euch noch viele schöne Momente.

*1Grundgesetz Artikel 120:

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

*2Grundgesetz Artikel 146:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Der Autor ist der Redaktion bekannt


Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte - Gewalt und kein Ende?

Die Ereignisse der Nacht vom 23.06.17 zum 24.06.2017 am Hasselbachplatz in Magdeburg haben gezeigt, dass der Schutz unserer Einsatzkräfte dringender denn je vorangetrieben werden muss.

15 Verletzte Polizeibeamte in einer Nacht, weil ein alkoholisierter und enthemmter Mob meint, man kann Polizeibeamte beleidigen, bedrängen, schlagen oder mit allen zur Verfügung stehenden Materialien bewerfen.


Hier heißt es, Grenzen setzen!

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 126/17 vom 09.02.17) wurde aufgeführt:

„Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst seit der Einführung des Kataloges ‘Geschädigtenspezifik’ im Jahr 2011 Polizisten sowie andere Vollstreckungsbeamte nicht mehr nur als Opfer von Widerstandsdelikten, sondern umfassender als Opfer von Gewaltdelikten (zum Beispiel Körperverletzungen, Mord, Totschlag). Voraussetzung ist dabei, dass sie in Ausübung ihres Dienstes geschädigt werden (siehe Polizeiliche Kriminalstatistik – PKS – 2014 und 2015, jeweils Nummer 6.3). Im Jahr 2015 wurden 64 371 Polizisten Opfer von Straftaten (2014: 62 770; 2013: 59 044). Bei vollendeten Straftaten gab es 2015 gegenüber 2014 eine Steigerung von 1,9 Prozent (in Zahlen: 1 084 Opfer), während es 2014 gegenüber 2013 eine Steigerung von 7,0 Prozent gab (in Zahlen: 3 665 Opfer).

Vor diesem Hintergrund zielt dieser Gesetzentwurf auf eine Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten. Tätliche Angriffe auf sie mit dem ihnen innewohnenden erhöhten Gefährdungspotential für das Opfer sollen stärker sanktioniert werden. Außerdem soll auch neben der Anwendung anderer, allgemeiner Strafvorschriften gewährleistet werden, dass der spezifische Unrechtsgehalt des Angriffs auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt im Strafausspruch deutlich wird.

Zu diesem Zweck sollen die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) umgestaltet werden. Respekt und Wertschätzung verdienen aber auch die Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste. Ein Angriff auf sie ist zugleich ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit, da er zu einer Beeinträchtigung der Hilfeleistung führen kann. Die vorgeschlagenen Änderungen werden daher auch auf sie übertragen.“

Wichtig für unsere Polizeivollzugsbeamten ist es, schon in der Anzeigenerstattung und in den folgenden Ermittlungen dies klar herauszuarbeiten.


Subsidiaritätsklausel gestrichen*

Weiterhin ist zu beachten, dass: „Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zwischen den §§ 113 ff. StGB und den §§ 125, 125a StGB soll wie bei § 113 Absatz 2 StGB auch bei § 125a StGB künftig in der Regel ein besonders schwerer Fall vorliegen, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Auf eine etwaige Absicht, diese zu verwenden, soll es nicht mehr ankommen. Zugleich soll für den Landfriedensbruch die Subsidiaritätsklausel gestrichen werden, damit auch bei der Erfüllung anderer, schwerer wiegender Straftatbestände im Strafausspruch das spezifische Unrecht des Landfriedensbruchs zum Ausdruck kommt.“ (Auszug DS 126/17)

In Kraft getreten ist die Änderung im StGB am 29.05.2017, nachdem die GdP seit 2009 den Vorschlag erarbeitete, vortrug und seitdem für die Einführung des „§ 115 neu“ kämpfte.


Warum hat diese Drucksache für uns Bedeutung?

Zum neuen § 115 StGB gibt es logischerweise noch keine Rechtsprechung. Wenn man sich verschiedene Urteile der obersten Gerichte unseres Landes ansieht, stellt man fest, dass hier bei der Prüfung der Detailfragen auch die Intension des Gesetzgebers geprüft wird, um daraus eine Urteilsbegründung herzuleiten. Die Intension des Gesetzgebers ist in der Drucksache detailliert dargelegt.

Durch die umfassenden Änderungen der §§ 113, 114, 115, 125 u. a. im Strafgesetzbuch werden auch weitere Gesetze u. a. das NATO-Truppen-Schutzgesetz, die Gewerbeordnung und das Bundesjagdgesetzes, geändert.

Unser Dienstherr ist hier gefordert, im Rahmen der Weiterbildung aller Kollegen und Kolleginnen die neuen Regelungen umfassend bekannt zu machen.

Wir als GdP werden die Rechtsprechung zum § 115 StGB, vor allem die Urteilshärte und die zeitliche Nähe zum Tathergang, beobachten, um mögliche und gegebenenfalls notwendige Nachbesserungen der Gesetzgebung zu initiieren.

Im Fall der Krawalle vom Hasselbachplatz werden wir zeitnah berichten, sollten erste Täter nach dem neuen § 115 StGB verurteilt werden.


Der Landesvorstand
Subsidiarität im deutschen Strafrecht! Hauptartikel: Konkurrenz (Strafrecht Deutschlands) Quelle Wikipedia

Im deutschen Strafrecht bedeutet Subsidiarität, dass ein Straftatbestand für den Fall keine Geltung beansprucht, dass ein anderer Tatbestand ebenfalls erfüllt ist.

In diesem Fall wird der Täter also nicht wegen zwei verschiedener Delikte bestraft, sondern nur wegen des nicht subsidiären Delikts.

Es gibt sowohl eine formelle als auch eine materielle Subsidiarität. Formelle Subsidiarität liegt vor, wenn ein Tatbestand ausdrücklich bestimmt, dass der Täter wegen dieses Delikts nicht bestraft wird, falls ein anderer Tatbestand eingreift (beispielsweise Unterschlagung gemäß § 246 Abs. 1 des Strafgesetzbuches Deutschlands (StGB): „wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist“).

Umstritten ist nur teilweise, ob die ausdrückliche Subsidiarität nur gegenüber schutzrechtsverwandten Delikten bei Unterschlagung (beispielsweise Raub und Diebstahl) eingreift, oder ob sie gegenüber allen Delikten gilt.

Die Rechtsprechung in Deutschland zieht in solchen Fällen aus dem Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG den Schluss, dass eine Beschränkung der Subsidiaritätsklausel ausdrücklich im Gesetz aufgeführt werden müsste, eine andere Auffassung also verfassungsrechtlich unzulässig ist.

Quelle: Wikipedia - https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarität


Tag der offenen Tür an der Fachhochschule

Am 10.06.2017 war der Förderverein der GdP (FöV) auf dem Tag der offenen Tür an der FH Polizei präsent.

Der FöV hatte an seinen Stand wieder eine große Auswahl der Werbemittel der GdP und jede Menge Informationsmaterial parat.

Wie immer bei solchen Anlässen, gab es einen speziellen Button, den man für eine kleine Spende erhielt. Dabei kam eine Gesamtspendensumme von 47,25 € zusammen.


Der Förderverein der GdP


Einsatzversorgung der KG Saalekreis - Für euch unterwegs

Am 17.06.2017 fanden in Merseburg, wie schon in den vergangenen Jahren zu diesem Anlass, mehrere Aktionen verschiedener Bündnisse und eine NPD-Demo statt.

Die Einsatzkräfte wurden traditionell mit gekühlten Getränken, wie Cappuccino, Latte Macchiato und Espresso, durch Mitglieder der KG Saalekreis versorgt.

Für die Unterstützung durch unsere Senioren Viola Angermann und Uwe Stürtz möchten wir uns nochmals ganz herzlich bedanken.

Durch die Einsatzkräfte wurde diese Form der Versorgung für sehr gut befunden und gut angenommen.

Wir werden uns auch im nächsten Jahr wieder um unsere Einsatzkräfte kümmern.


Annette Werner und Elmer Siol, GdP-Kreisgruppe Saalekreis


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Seniorengruppe Sandersdorf

Am 22.05.2017 um 14 Uhr fand das 33. Seniorengruppentreffen statt.

Die stellvertretende Bürgermeisterin, Sabine Montag, informierte über aktuelle Geschehnisse in der Verwaltung und im Stadtgebiet.

Im weiteren Verlauf wurde über die aktuelle Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade aufgeklärt: geringe, erhebliche, schwere, schwerste Beeinträchtigung und schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Leistung. Dazu wurde den Anwesenden Informationsmaterial überreicht.

Im dritten Teil der Veranstaltung berichtete der RBB Herr Kedziora über Taschen- und Fahrraddiebstähle, Einbruchsicherheit, Sicherheit im öffentlichen Verkehr und verschiedene Betrugsmaschen, vor denen sich besonders Senioren in Acht nehmen sollten. Für Fragen, Anregungen und Hinweise sind er und seine Kollegin Frau Strobel über die Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna (Tel. 03493/801-0) oder dem Polizeikommissariat Bitterfeld (Tel. 03493/30-10) zu erreichen.


Klaus Düring, Seniorenbeauftragter der Stadt Sandersdorf-Brehna


Die GdP beim evangelischen Kirchentag in Wittenberg - Unsere Aufgabe: Einsatzbetreuung

Es ist ja weder eine Neuigkeit, noch ein Geheimnis, dass es sich die Gewerkschaft der Polizei bei polizeilichen Großlagen zur Aufgabe gemacht hat unsere Mitglieder, aber auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen zu betreuen.

Dabei geht es uns natürlich nicht darum, die komplette Versorgung abzusichern, das kann und soll nicht unsere Aufgabe sein und muss natürlich auf dienstlicher Schiene abgesichert sein. Ob das in jedem Falle, zu jeder Zeit und an jedem Ort immer so klappt, wie sich der Einzelne das vorstellt, ist eine völlig andere Frage und ist natürlich auch in der Auswertung eines Einsatzes extra zu betrachten.

Auch dieser Frage werden wir uns zum gegebenen Zeitpunkt und an den entsprechenden Stellen widmen und auch ganz kritisch nachfragen. Wenn man vor Ort unterwegs ist, bekommt man natürlich auch die vielen kleinen Probleme mitgeteilt, welche aber für den Einzelnen von Bedeutung sind. Die polizeiliche Einsatzlage ist, denke ich, sehr gut gemeistert worden, dafür auch an jeden Beteiligten Dank von unserer Seite.

In vielen, vielen Gesprächen vor Ort konnte man jedoch auch feststellen, dass nicht alles ohne Probleme lief. Wenn man dann bedenkt, dass lange Arbeitszeiten, hohe Temperaturen, lange Anfahrtswege, Ortsunkenntnis vieler Kolleginnen und Kollegen und manchmal eben auch eine unklare gegenseitige Kommunikation eine durchaus spannende Mischung ergeben, ist wohl jedem klar, dass es genug auszuwerten gibt.

Als GdP-Landesbezirk Sachsen-Anhalt waren wir an verschiedenen Tagen mit insgesamt vier Betreuungsteams unterwegs, unsere Fahrzeuge wie auch Rucksäcke waren gefüllt mit kleinen Gewerkschaftsaufmerksamkeiten, Getränken und Süßigkeiten.

Aber das eigentlich Wertvolle an solchen Tagen sind die Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus unserem Lande, aus anderen Bundesländern und auch der Bundespolizei. Auf gewerkschaftlicher Ebene vor Ort für unsere GdP Mitglieder da zu sein und auch für alle anderen Kolleginnen und Kollegen, ist eine schöne Erfahrung und ein Grundgedanke gewerkschaftlicher Tätigkeit.

Wir als Gewerkschaft der Polizei werden dies auch künftig bei weiteren Einsätzen so handhaben und dadurch dokumentieren, dass wir an der Seite unserer Einsatzkräfte stehen und ihre schwere und verantwortungsvolle Tätigkeit auch dadurch wertschätzen, dass wir sie durch unsere kleinen Gesten unterstützen.


Uwe Spallek


Hilferuf einer Seniorengruppe der GdP - Bitte meldet Euch weiterhin

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich wende mich mit einem Hilferuf an euch und hoffe auf eine positive Reaktion.

Ihr werdet alle eines Tages in den ersehnten Ruhestand treten und dann aus der Kreisgruppe in eine Seniorengruppe wechseln. Sicherlich erwartet ihr dann auch ein interessantes, erlebnis- und abwechslungsreiches Gruppenleben.

Dies ist jedoch nur auf der Grundlage einer aktiven, intensiven und initiativreichen Arbeit des Gruppenvorstandes möglich.

Wer soll die Lücken in den Vorständen schließen?

Nun zeigt sich ein Problem auf, welches so gut wie in allen Seniorengruppen auftritt, dass ein großer Teil der Mitglieder in den Gruppenvorständen überaltert und abgekämpft ist und mit Ende der Legislaturperiode aus den Vorständen ausscheiden wird. Aber wer, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll diese Lücke einmal schließen, wenn nicht ihr?

Ich bin seit 1991 im Vorstand und seit 1995 als Vorstandsvorsitzender der GdP-Seniorengruppe Wittenberg tätig. Auch meine Mitstreiter sind schon Jahrzehnte an meiner Seite, für deren aktive Unterstützung ich mich recht herzlich bedanken möchte.

Seit mehr als 25 Jahren bin ich im Vorstand

Mir blutet das Herz, wenn ich daran denke, was aus unserer Gruppe wird, wenn wir definitiv mit der nächsten Gruppenwahl ausscheiden werden.

Ich möchte auch bemerken, dass die „alten Hasen“ unseres GdP-Landesbezirks Sachsen-Anhalt nicht nur ein akzeptables Gruppenleben gestaltet, wir haben auch mit den Seniorengruppen aktive Gewerkschaftsarbeit geleistet, um die Ungerechtigkeiten, die mit der „Wendezeit“ in Erscheinung traten, anzuprangern, zu bekämpfen und zu überwinden.

Bitte übernehmt Verantwortung!

Ich wende mich daher an all die Kolleginnen und Kollegen, die künftig in den Ruhestand treten: Übernehmt bitte Verantwortung für eure Seniorengruppen und lasst euch in die Gruppenvorstände kooptieren, um Erfahrungen zu sammeln, die Arbeitsfähigkeit der Gruppe zu erhalten!

Wir brauchen euch für eine aktive Seniorenarbeit!

Ich appelliere an die Vorstandsmitglieder des GdP-Landesbezirks und der Bezirksgruppen: Verstärkt euren Einfluss, um die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Seniorengruppen zu wecken.


Peter Lembke


Seniorentermine

Seniorengruppen der PD Ost


    Bereich Sandersdorf
      am 01.08.17, 15.08.17 und am 29.08.17 von 10.00 bis 12.30 Uhr Bowling und Versammlung auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
    Bereich Wittenberg
      am 08.08.17 um 13.45 Uhr im Freizeitzentrum Elster Minigolf mit Partnern und anschließender Kaffeepause. Teilnehmermeldung bis zum 29.07.17 an Peter Lembke: 03491/5098077.
    Bereich Wolfen
      am 05.09.17 und am 07.11.17 um 15.00 Uhr Versammlung in der Gaststätte „Am Rodelberg" in Wolfen.
Seniorengruppen der PD Nord

    Bereich PD Haus/Revier/WSP
      am 18.09.17 und am 20.11.17 um 14.00 Uhr im Alten- und Service-Zentrum der Volkssolidarität in der Halberstädter Straße 115 a in Magdeburg.
    Bereich Aschersleben/Staßfurt
      am 11.09.17 und am 06.11.17 um 15.00 Uhr im Hotel "Stadt Aschersleben", Herrenbreite 17 in Aschersleben.
    Bereich Bernburg
      am 10.08.17 und am 09.11.17 um 14.00 Uhr Versammlung in „Lauf’s Restaurant“, Zepziger Weg 3 in Bernburg.
Seniorengruppen der PD Süd

    Seniorengruppe PD Haus/Revier
      am 13.09.17 und am 04.10.17 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „Zur Fähre" der Volkssolidarität, Böllberger Weg 150 (zu erreichen mit der Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle: Böllberger Weg).
    Seniorengruppe Saalekreis
      am 17.08.17 Tagesausflug nach Bad Dürrenberg und Besuch des Gradierwerks mit Führung, danach Mittagessen, Treffpunkt ist um 09.30 Uhr am Borlachturm. Teilnahme bitte bis 07.08.2017* melden.
      am 07.09.2017 Tagesausflug zum Geiseltalsee. Fahrt auf dem Geiseltalsee und anschließenden Mittagessen. Treffpunkt ist um 09.30 Uhr die Marina Mücheln, Am Anleger Schiff „Felix“. Teilnahme bitte bis 28.08.2017 melden*.
      *an Wilfried Grube Tel.: 034605/45956 oder 01520/8872400
Fachhochschule

    am 15.11.17 um 17.00 Uhr im "Pfannenhaus" in Aschersleben.

Landekriminalamt

    am 21.09.17 Teereise. Die Kosten betragen pro Person 15,00 €. Nur bei ausreichender Anmeldungen wird die Veranstaltung durchgeführt. Bis 30.06.2017 bei Carla Thielecke anmelden, denn wir müssen rechtzeitig die Teilnehmerzahl wissen, sonst müssen wir es ausfallen lassen.
Die Landesredaktion


Gelacht oder Nachgedacht


Vor 2000 Jahren hörte der Mensch auf, Katzen als Götter anzubeten. Leider hat man damals vergessen, die Katzen, darüber zu informieren.

„Wie schützt du dich vor der Sonne?“
„Ich gehe arbeiten.“

Notiz an mich: „Erst auflegen, dann Blödmann sagen.“

Der Landesvorstand


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