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neue Polizeistruktur in Sachsen-Anhalt

künftig drei Polizeidirektionen

Magdeburg.

Heute hat die Landesregierung die Eckpunkte für die zukünftige Oranisation der Landespolizei beschlossen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatskanzlei hervor.

Landesregierung beschließt Gerüst für neue Polizeistruktur: künftig drei Polizeidirektionen in Sachsen-Anhalt


Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das Grundgerüst der neuen Polizeistrukturen beschlossen. Künftig soll es in Sachsen-Anhalt statt sechs nur noch drei Polizeidirektionen geben. Innenminister Holger Hövelmann: „Die Reform ist notwendig, weil wir auf Veränderungen reagieren müssen, um Polizeiarbeit optimal zu organisieren, und weil wir in Zeiten knapper Kassen kein Geld für nicht mehr benötigte Organisationseinheiten ausgeben dürfen. Alle Modelle von zwei bis fünf Direktionen wurden sorgfältig durchgeprüft. Am Ende fiel die Entscheidung für das Drei-Direktionen-Modell, weil es die fachlichen Anforderungen an eine leistungsfähige Polizeistruktur am besten mit den fachlichen und politischen Anforderungen an die Raumentwicklung unseres Landes verbindet. In jedem der drei Oberzentren Sachsen-Anhalts wird es künftig eine Polizeidirektion geben.“

In der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart, die Polizeiorganisation an die zum 1. Juli 2007 in Kraft tretende Kreisgebietsneugliederung anzupassen. Das Kabinett beschloss dazu heute, die derzeitig bestehenden sechs Polizeidirektionen aufzulösen und an deren Stelle drei Polizeidirektionen einzurichten:
  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord mit Sitz in Magdeburg für die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Harz, Jerichower Land, Salzland und Stendal sowie die Landeshauptstadt Magdeburg
  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost mit Sitz in Dessau-Roßlau für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie die Stadt Dessau-Roßlau
  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd mit Sitz in Halle (Saale) für die Landkreise Burgenland, Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie die Stadt Halle (Saale)

Hövelmann: „Mit diesem Modell werden die Kompetenzen der Polizeireviere gestärkt. Eine Reihe von polizeilichen Aufgaben, die derzeit noch die Polizeidirektionen wahrnehmen und die nicht zwingend einer zentralen Aufgabenwahrnehmung bedürfen, werden künftig den Polizeirevieren übertragen.“

Gleichzeitig berücksichtigt dieses Modell in hohem Maße kriminalgeografische, verkehrsstrukturelle und einsatztaktische Aspekte, da alle zusammenhängenden Regionen jeweils von einer Polizeidirektion betreut werden. So ist bei der Festlegung der Dienstbezirke der künftigen Polizeidirektionen insbesondere den Ballungsräumen Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau mit den angrenzenden Landkreisen eine große Bedeutung beigemessen worden.

Die Analyse zum Verkehrsunfallgeschehen lässt gleichartige Zusammenhänge erkennen. Während grundsätzlich an Verkehrsunfällen in der Fläche überwiegend örtliche Verkehrsteilnehmer beteiligt sind, stellt sich dies für die drei Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau anders dar. Dort haben lediglich etwa zwei Drittel der Unfallbeteiligten ihren Wohnsitz in der jeweiligen Stadt, während etwa 30 Prozent der Unfallbeteiligten aus den unmittelbar angrenzenden Landkreisen kommen. Entsprechende Verkehrsüberwachungs- und Präventionsprogramme können bei diesem Modell wirkungsvoller umgesetzt werden.

Herausragende Fälle im Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen erfordern regelmäßig umfangreiche übergreifende Fahndungs-, Such- und Lenkungsmaßnahmen über mehrere Revierbereiche und betreffen in vielen Fällen die Großstadt-Umland-Beziehungen. Behördengrenzen, die Ballungsräume in Gänze umfassen, gewährleisten, dass notwendige Informationen unverzüglich und adressatengerecht gesteuert sowie Kräfte zielführend und koordiniert eingesetzt werden können.

In der nächsten Phase der Polizeistrukturreform wird es um die künftige Aufgabenverteilung zwischen den neuen Polizeidirektionen und den Polizeirevieren gehen. Dabei soll für jeden Landkreis ein Polizeirevier gebildet werden.
PM 416 Polizeistrukturreform.pdf
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