„Gut, dass es uns gibt!“
Frauengruppe der GdP im Sozialministerium
Seit Februar 2008 kritisiert unsere Frauengruppe den fehlenden Rechtsanspruch ehrenamtlicher Gleichstellungsbeauftragte auf Teilnahme an den Sitzungen der Stufenpersonalräte. Nach Meinung unseres Ministeriums haben die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten nur ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der Örtlichen Personalräte, jedoch nicht an den Stufenpersonalratssitzungen, da sie hierfür nicht legitimiert sind. Jedoch genau hier werden Personalentscheidungen getroffen.
Um diese Missstände auszuräumen wurde durch die Frauengruppe der GdP die zuständige Ministerin angeschrieben und es kam am 17. September endlich zu einer Zusammenkunft. An diesem Gespräch nahmen Frau Dr. Baumann, sowie die stellvertretende Referatsleiterin Frau Lehnert und von der GdP die Kolleginnen Viola Wölfer und Vera Ruppricht teil. In einem offenen und sachlichen Informationsaustausch erläuterten die GdP – Kolleginnen den derzeitigen Stand.
Um diese Missstände auszuräumen wurde durch die Frauengruppe der GdP die zuständige Ministerin angeschrieben und es kam am 17. September endlich zu einer Zusammenkunft. An diesem Gespräch nahmen Frau Dr. Baumann, sowie die stellvertretende Referatsleiterin Frau Lehnert und von der GdP die Kolleginnen Viola Wölfer und Vera Ruppricht teil. In einem offenen und sachlichen Informationsaustausch erläuterten die GdP – Kolleginnen den derzeitigen Stand.
Abschließend waren sich die Teilnehmerinnen einig, dass nur eine Änderung des Frauenfördergesetzes in Betracht kommen kann. Das Frauenfördergesetz befindet sich zurzeit im Überarbeitungsprozess und es wurde den Kolleginnen Viola Wölfer und Vera Ruppricht zugesagt unsere Anliegen in vollem Umfang zu berücksichtigen.