Landtagssitzung am 14. Juni 2007
wichtige Gesetzesvorhaben in erster Lesung
Unter TOP 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsrechtlicher Vorschriften wurde der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Damit werden die Ergebnisse des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf den o.g. Personenkreis übertragen. Danach erhalten Beamtinnen und Beamte im August 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 620 Euro; zum 1. Mai 2008 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 %.