Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei November 2007 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698


GdP-LANDESVORSTAND - „Probleme nicht nur ansprechen, sondern Lösungsvarianten erarbeiten“

Halle-Peißen. Nach Sommerferien und Sommerurlaub nahm in der GdP im September die gewerkschaftliche Arbeit wieder Fahrt auf, denn auch die Verhandlungspartner aus der Politik waren wieder in ihre Amtsstuben zurückgekehrt.

FACHAUSSCHUSS VERWALTUNG - Ja, uns gibt es auch noch!

Zur Zeit haben wir noch 1479 (lt. Finanzministerium) Stellen in der Polizei, Stellen die im Kassenanschlag stehen, denn auf vielen unserer Stellen sitzen leider keine Verwaltungsbeamte oder Tarifbeschäftigte.

DEMONSTRATION - GdP: Wir lassen uns nicht abkochen!

Nach einem Hilferuf des GdP-Landesbezirks Hessen und einem Unterstützungsaufruf des Bundesvorstandes machte sich am frühen Morgen des 26. September 2007 eine kleine Delegation aus Sachsen-Anhalt auf den Weg.

GdP- RECHTSSCHUTZ - Fünfzig oder fünftausend Euro?

Die Gewährung von Rechtsschutz gehört zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Gewerkschaft der Polizei. Sie gewährt nach § 3 ihrer Satzung den Mitgliedern Rechtsschutz nach der Rechtsschutzordnung. Dies hat für das Mitglied viele Vorteile.

2.GdP-BOWLINGTURNIER -

Bitterfelder gewannen den GdP- Wanderpokal

Haben wir es geschafft?

GdP-LANDESVORSTAND - „Probleme nicht nur ansprechen, sondern Lösungsvarianten erarbeiten“

Halle-Peißen. Nach Sommerferien und Sommerurlaub nahm in der GdP im September die gewerkschaftliche Arbeit wieder Fahrt auf, denn auch die Verhandlungspartner aus der Politik waren wieder in ihre Amtsstuben zurückgekehrt.

Der 21. und 22. September war also ein guter Zeitpunkt für eine turnusmäßige Landesvorstandssitzung, um die kommenden Aufgaben in einer größeren Runde zu beraten. Trotz der Urlaubszeit war die Strukturreform in den Polizeidienststellen Sachsen-Anhalts vorangetrieben worden und die Personalräte hatten und haben alle Hände voll zu tun, um bei den Personalentscheidungen von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.

Föderalisierung auch in der GdP

Bevor die Situation in der Polizei unseres Bundeslandes auf der Tagesordnung stand, informierte der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt die Mitglieder des Landesvorstandes über die Ergebnisse der Sitzung des GdP-Bundesvorstandes. An dieser Beratung in Nürnberg hatte auch der DGB-Bundesvorsitzende Michael Sommer teilgenommen. Mit ihm diskutierten die GdP-Vertreter besonders die Konsequenzen der Föderalismusreform für die Arbeit des DGB. Einig waren sich die Gesprächspartner darin, dass der DGB für die neuen Anforderungen besser aufgestellt sein muss. Besonders die Fragen, die in der Rechtsvertretung des DGB auftreten, müssen umgehend gelöst werden. Inzwischen wirkt sich die Föderalisierung auch innerhalb der GdP aus. Da nach und nach unterschiedliche Landesbesoldungen entstehen, wird es auch in Zukunft keine einheitlichen Mitgliedsbeiträge in der GdP mehr geben. Einen Vorgeschmack auf diese Aufsplitterung der Besoldungen gibt die in den Ländern unterschiedliche lineare Anpassung an die Tarifabschlüsse. Es gilt, auch die unterschiedlichen Anpassungstermine in den Besoldungsgruppen zu beachten. Der Mitgliederbestandspflege in den Bezirksgruppen und im GdP-Landesbüro kommt deshalb eine noch größere Bedeutung zu.

Karsten Schmidt ging auch auf die niedrigeren Mitgliedsbeiträge anderer Berufsvertretungen ein, die mit Dumping-Angeboten neue Mitglieder ködern wollen. Dazu stellte er fest: „Es ist eine Tatsache, dass die DPolG vom Deutschen Beamtenbund (DBB) finanziert wird. Hier ist es also genau umgekehrt, wie im DGB, in dem die Einzelgewerkschaften ihren Dachverband finanziell unterstützen. Der GdP-Landesvorsitzende sprach sich dagegen aus, die Abwärtsspirale bei den Beiträgen mitzumachen, weil die GdP mit den attraktiven Leistungen, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, diesen ruinösen Wettbewerb nicht gewinnen könne. „Wir sollten uns weiter darauf konzentrieren, die Kollegen mit unserer Gewerkschaftsarbeit zu überzeugen,“ sagte Karsten Schmidt.

Alarmierende Nachrichten kommen aus Hessen. Die dortige CDU-Landesregierung ist vor einiger Zeit aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgetreten und deshalb auch nicht an den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gebunden. Die hessische Landesregierung hat nun mit dem DBB für die Beamten eine Besoldungserhöhung von 2,4 Prozent ausgehandelt, die mit einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden verbunden ist. Dieses Tarifdiktat, das eine erhebliche Verschlechterung gegenüber anderen Bundsländern für die hessischen Kolleginnen und Kollegen mit sich bringen wird, ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.

Deshalb hatte der DGB für den 26. September zu einer Protestkundgebung in Wiesbaden aufgerufen. Bundesweite Bedeutung haben die Vorgänge in Hessen deshalb, weil sie kein Beispiel für andere Länder werden dürfen. (Siehe Bericht auf Seite 6)

Frühpensionierungskonzept-„still ruht der See“

Mit der Bemerkung „still ruht der See“ kommentierte Karsten Schmidt die Bemühungen der Landesregierung Sachsen-Anhalts, ein Frühpensionierungskonzept für Beamte fertig zu stellen. Der GdP-Landesvorsitzende erinnerte an den Ausgangspunkt für dieses Konzept, wo „es ausschließlich um Polizeibeamte und um die Erhöhung der Einstellungszahlen für die Polizei ging. “ Dann habe aber Ministerpräsident Böhmer festgelegt, dass das Finanzministerium ein Pensionierungskonzept für alle Landesbeamten vorlegen solle. Die anderen Ministerien sind aber gar nicht daran interessiert, Personal im Beamtenbereich abzubauen. Karsten Schmidt meinte, er habe noch Hoffnung, dass sich bei der nächsten Kabinettssitzung etwas bewegen werde.

Eine alte Forderung der GdP wird am 1. Januar 2008 Wirklichkeit: Auch für Polizeibeamte wird die Chipkarte für die Abrechnung beim Arzt eingeführt. Eigentlich sollte dies schon zum 1. Oktober 2007 erfolgen, aber die kassenärztliche Vereinigung sah sich außerstande, schon zu diesem Termin ihr Abrechnungssystem umzustellen.

Auf ein „heißes“ Thema, das die GdP auch in nächster Zeit beschäftigen wird, wies Karsten Schmidt am Schluss seiner Ausführungen hin. Starke Personalprobleme im Bereich des Wechselschichtdienstes der Schutzpolizei führen dazu, dass Kolleginnen und Kollegen seit längerer Zeit keine freien Wochenenden mehr haben. Trat dies zunächst nur bei der Landesbereitschaftspolizei auf, sind inzwischen landesweit fast alle Dienststellen davon betroffen. Nicht Berge von Überstunden sind das Problem, denn wochentags gibt es genügend Ausgleich. Statt am Wochenende etwas mit der Familie zu unternehmen, gehen die Polizeibeamten aber zum Dienst - Anlässe für Polizeieinsätze gibt es genug. Die Ursache für diese Situation sieht Karsten Schmidt in der verfehlten Politik der Landesregierung, da sie schon jetzt nur geringe Einstellungszahlen zulässt. So sollen im Jahr 2008 nur 22 Dienstanfänger eingestellt werden. Begründung: Angeblich gibt es in der Polizei immer noch einen Personalüberhang von 1200 Kolleginnen und Kollegen. Zur Lösung dieses Problems solle ein gemeinsames Personalentwicklungskonzept von Innenministerium und Polizeihauptpersonalrat (PHPR) erarbeitet werden.

Strukturreform- Personalengpässe- Dienstbelastung

Über den Stand der Polizeistrukturreform berichtete Jürgen Naatz, Vorsitzender des PHPR. Er legte dar, dass die personelle Besetzung der neuen Strukturen am 7. September 2007 mit der Veröffentlichung des Organisationserlasses eingeleitet wurde. In diesem Erlass ist auch ein Mustergeschäftsverteilungsplan und der Sockeldienstpostenplan enthalten. Dieser Sockeldienstpostenplan, so Jürgen Naatz, ist entscheidend für die Besetzung der Dienstposten und nicht die Vorlagen für den Haushalt 2008/2009. Für die örtlichen Personalräte ist die Dienstpostenbesetzung eine große Herausforderung, zumal die Verschmelzung der Bereiche bis zum 1. Januar 2008 abgeschlossen sein soll.

In den Berichten aus den Bezirksgruppen nahmen die Themen Personalengpässe und Polizeistrukturreform den größten Raum ein. Einige Kollegen befürchten, dass sich mit den neuen Strukturen die Personalprobleme verschärfen werden. „In der Landesbereitschaftspolizei (LBP) wird die Dienstbelastung immer krasser,“ berichtet der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Jürgen Lorenz. „In der Zeit vom 7. Juli bis zum 9. September 2007 hatte kein Polizeivollzugsbeamter der LBP an einem Wochenende dienstfrei.“ Jürgen Lorenz schlug vor, dieses Thema in einer gesonderten Beratung des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes zu besprechen. Auch Heiner-Frank Schmidt, Vorsitzender der Bezirksgruppe Magdeburg bestätigte, dass für seine Kollegen die Dienstbelastung erheblich angewachsen ist. „Die Rechten bestimmen den Feierabend unserer Kollegen. Sie melden nachts um zwei oder drei Uhr Demos an und wir müssen die Einsätze fahren. Das ist mit ein Grund für die saumäßige Stimmung.“ Holger Jungklaus von der Bezirksgruppe Halle stellt die Dienstvereinbarung über das dezentrale Schichtdienstmanagement (DSM) in Frage: „Wenn Kollegen bis zu zehn Wochenenden hintereinander Dienst haben, wenn es nur noch Pflichtdienst gibt und die eigentlichen dienstlichen Aufgaben nicht mehr gelöst werden können, dann funktioniert der Kerngedanke des DSM nicht mehr.“

Auch die Umsetzung der Polizeistrukturreform läuft in den Dienststellen bei weitem nicht reibungslos. Große Unterschiede sind hier vor allem zwischen der Polizeidirektion Nord und der Polizeidirektion Süd zu beobachten. „Im Süden wurde sehr zeitig mit der Umsetzung der Reform begonnen, dabei wurden aber auch Fehler gemacht, die hätten vermieden werden können. Es wurden einfach zu viele Arbeitsgruppen und Stäbe gebildet. Vieles läuft nicht koordiniert genug,“ berichtete Holger Jungklaus. „Die Information der Kollegen ist sehr mangelhaft. Diese Defizite wurden erst durch die Aufklärungsarbeit der GdP-Funktionsträger ausgefüllt,“ ergänzte Edgar Pilz, Bezirksgruppe Merseburg. Holger Jungklaus kritisierte die organisatorischen Fehler, die von dienstlicher Seite bei der Umsetzung der Strukturreform gemacht wurden: „Bei der Besetzung in der Kriminalpolizei wurde das Pferd vom Schwanz aufgezäumt. Statt zuerst die Aufgabenzuteilung zu klären, wurde zunächst das Personal auf die neuen Dienststellen verteilt. Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, was auf den einzelnen Dienstposten geleistet werden soll.“ In der GdP-Arbeit im Süden treten solche Diskrepanzen nicht auf. „Am 24. November 2007 werden sich die Bezirksgruppen Halle und Merseburg auf einer außerordentlichen Delegiertenkonferenz vereinigen. Es wird ein Vorstand gewählt und danach werden die Kreisgruppen gebildet,“ teilte Edgar Pilz mit.

Große Unsicherheiten bei der Umsetzung der neuen Polizeistrukturen gibt es im Norden, vor allem in der Landeshauptstadt. Der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Heiner-Frank Schmidt berichtet von einer großen Unruhe unter seinen Kollegen, die nicht wissen, wo sie künftig eingesetzt werden. „Dagegen ist die Besetzung der Dienstposten im höheren Dienst gesichert und die Inhaber dieser Dienstposten lassen dies auch die ihnen Unterstellten wissen,“ sagte der Bezirksgruppenvorsitzende.

Gerald Friese von der Bezirksgruppe der Fachhochschule Polizei (FH Pol) in Aschersleben erklärte, dass seine Dienststelle zwar nicht von der Polizeistrukturreform betroffen sei, sich aber in Zukunft auch verändern werde. Er berichtete über die Festwoche anlässlich des zehnjährigen Bestehens der FH Pol und die Aktivitäten der GdP. Außerdem sei es gelungen, von den 35 Auszubildenden, die neu eingestellt wurden, eine große Anzahl für die GdP zu werben.

Arbeitsgruppe gebildet

Zum Schluss der Beratungen griff der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt das Thema „Dienstbelastung“ auf und schlug vor, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit den Erfahrungen, die in den Dienststellen mit der erhöhten Belastung durch Mehrarbeit, mit dem Dienst an Wochenenden und mit den Auswirkungen auf das DSM gemacht wurden, befassen soll. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt und gleichzeitig über die personelle Besetzung der Arbeitgruppe entschieden. Neben den Mitgliedern des Fachausschusses Schutzpolizei werden Michael Wiegert. Thomas Friedrich, Heiner-Frank Schmidt und Holger Jungklaus in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. Dieses Gremium wird im Januar 2008 über seine Arbeit berichten und konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten.

Karsten Schmidt forderte, auch in der Öffentlichkeitsarbeit der GdP mehr auf das Thema Arbeitsbelastung der Polizeibeamten einzugehen und für die Bevölkerung darzustellen, welche unmittelbaren Auswirkungen dies auf die Innere Sicherheit hat.

Sichtlich erfreut zeigt sich der GdP-Landesvorsitzende am Schluss der zweitägigen Beratungen des Landesvorstandes. „Wir haben es geschafft, Probleme nicht nur anzusprechen, sondern auch Lösungsvarianten zu erarbeiten. Das ist ein echtes Beispiel für gute Gewerkschaftsarbeit.“

Lothar Jeschke

FACHAUSSCHUSS VERWALTUNG - Ja, uns gibt es auch noch!

Zur Zeit haben wir noch 1479 (lt. Finanzministerium) Stellen in der Polizei, Stellen die im Kassenanschlag stehen, denn auf vielen unserer Stellen sitzen leider keine Verwaltungsbeamte oder Tarifbeschäftigte.

Das war nur ein Aspekt, den der Fachausschuss Verwaltung am 27. September 2007 auf seiner Sitzung diskutierte. Polizeistrukturreform, Personalentwicklungskonzept – gleichzeitig Streichungen im Verwaltungsbereich von 610 Stellen bis zum Jahr 2020.

Wir sind nur eine Minderheit im Bereich der Polizei. Uns stellt sich aber nicht die Frage: Werden wir benötigt? Wir wissen, welche Aufgabe wir Tag für Tag erledigen. Oder nehmen wir uns zu wichtig, weil viele der frei werdenden Stellen in der Verwaltung mit Vollzugsbeamten besetzt werden oder den Vollzugsbeamten Verwaltungsaufgaben übertragen werden?

Höhergruppierung umgehen?

Sind diese Aufgaben vielleicht doch Vollzugstätigkeiten? Oder nimmt man nur höherwertige Aufgaben von den Stellen damit man Höhengruppierungen umgeht? Wie viele Verwaltungsbeamte im mittleren und auch in gehobenen Dienst haben Chancen, im Endamt der Laufbahnen in den Ruhestand zu gehen?

Der Fachausschuss diskutierte sehr umfangreich, was die Verwaltungsbeamten und das Tarifpersonal täglich beschäftigt, vielfach ärgert und auch demotiviert. Die Mitglieder des Fachausschusses haben sich verständigt, sich bei der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Polizei, aktiv mit einzubringen. Es muss, wie für den Vollzugsbeamten auch, Entwicklungsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich geben. Es sollten umfangreichere Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden, diese sind dann auch zu würdigen. Für die Verwaltungsbeamten sollte analog dem Vollzug ebenfalls ein Konzept zum erleichterten Aufstieg erarbeitet werden. Alle Stellen der Verwaltung sind auch der Verwaltung zuzuschreiben und nicht mit Vollzugsbeamten zu besetzen. Gleichfalls muss ein Konzept zur Einstellung von Fachkräften her. Konzepte müssen erarbeitet werden, um frei werdende Stellen von Kollegen, die die Altersteilzeit gewählt haben, wieder zu besetzen. Vielerorts wird es dem Selbstlauf überlassen, irgendeiner wird sich der Aufgaben schon annehmen. Wenn nicht, wird die Arbeit verteilt und danach geschaut, ob wir den Tarifbeschäftigten zum Dank nicht noch herabgruppieren können.

Polizeistrukturreform - wie weiter? Viel Hoffnung setzen die Fachausschussmitglieder in die ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstvereinbarungen. Unsere Beschäftigten im Tarifbereich sind nun mal nicht die Großverdiener - und überwiegend Frauen.

Wir haben ein großes Betätigungsfeld, wir werden uns einbringen, denn nur gemeinsam werden wir die immer umfangreicheren Aufgaben im Polizeibereich meistern.

VR

DEMONSTRATION - GdP: Wir lassen uns nicht abkochen!

Nach einem Hilferuf des GdP-Landesbezirks Hessen und einem Unterstützungsaufruf des Bundesvorstandes machte sich am frühen Morgen des 26. September 2007 eine kleine Delegation aus Sachsen-Anhalt auf den Weg.

Die Fahrt nach Wiesbaden wurde mit einem Kleinbus T 4 organisiert. Es waren fünf Kollegen aus der Bezirksgruppe Halberstadt unterwegs. Es handelte sich dabei um die Kollegen Arnd Kanitz, Hartwig Rudolph, Wolfgang Ebbecke und Fred Lehmann, sowie dem Unterzeichner.

In Wiesbaden angekommen, gegen 14.00 Uhr, mussten wir feststellen, dass das Dernsche Gelände, auf dem die Demo stattfinden sollte, noch von einem Wochenmarkt besiedelt war.

Da wir nun pünktlich dort waren, haben wir uns noch um den Marktplatz umgesehen. Ich muss sagen: Wiesbaden ist eine Reise wert. Die Veranstaltung, wegen der wir nach Wiesbaden gefahren waren, begann gegen 15.30 Uhr.

Die Kundgebung wurde von einer Musikgruppe begleitet, es waren Gäste geladen, wie die Vorsitzenden der GdP, des DGB und von verdi. In ihren Ansprachen bekundeten sie den Unmut der Gewerkschaftsmitglieder über die Sparmaßnahmen der hessischen Landesregierung mit dem CDU-Ministerpräsidenten Koch.

Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg bekräftigte nochmals die Beteiligung der Kollegen, die in Uniform an der Kundgebung teilnahmen, da den hessischen Kollegen dieses durch die Landesregierung untersagt wurde.

Es nahmen ca. 3000 GdP-Gewerkschafter in Uniform an der Kundgebung teil. Die Kolleginnen und Kollegen waren aus Niedersachen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Sachsen, Saarland und Thüringen angereist.

Nähere Informationen findet im Bundesteil bzw. im Internet

Hans-Jürgen Berens, BG Halberstadt

GdP- RECHTSSCHUTZ - Fünfzig oder fünftausend Euro?

Die Gewährung von Rechtsschutz gehört zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Gewerkschaft der Polizei. Sie gewährt nach § 3 ihrer Satzung den Mitgliedern Rechtsschutz nach der Rechtsschutzordnung. Dies hat für das Mitglied viele Vorteile.

Zum einen muss es diesen Bereich nicht extra versichern, denn im Regelfall werden alle Risiken aus dem Arbeits-, Dienst- und Haftungsrecht bzw. dienstbezogenem Strafrecht gedeckt und zum anderen hat es gegenüber den Leistungen einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung z.B. den Vorteil, dass auch Rechtsschutz gewährt wird, wenn das GdP-Mitglied im Strafverfahren wegen einer Vorsatztat beschuldigt wird.

Hinzu kommt, dass die GdP dem Beschäftigten im Haftungsfalle sowohl die entstandenen Schäden, als auch die Kosten einer eventuellen Rechtsverteidigung übernimmt.

Im Laufe der Jahre konnte über die Gewährung von Rechtsschutz in außergerichtlichen bzw. in gerichtlichen Angelegenheiten eine Vielzahl von Erfolgen für die Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Dabei stand für die GdP immer die möglichst optimale Betreuung der Kolleginnen und Kollegen im Vordergrund. Dies betrifft sowohl den Bereich der eigentlichen Vertretung durch Rechtsanwälte als auch den Bereich der Genehmigung der Rechtsschutzanträge und deren weitere Bearbeitung bis hin zur Zahlung der Kosten. An dieser Stelle sei die Arbeit der Kollegin Babara Kühne im Landesbüro besonders hervorgehoben.

Zu beachten ist, dass die GdP vornehmlich mit auf das Verwaltungs-, Beamten- bzw. Arbeits- und Sozialrecht spezialisierten Kanzleien und Rechtsanwälten zusammenarbeitet, um möglichst eine optimale Vertretung der Kollegen sicherzustellen. Daneben darf nicht vergessen werden, dass der Rechtsschutz der GdP auch für die Beratung in kollektivrechtlichen Angelegenheiten, das sind z.B. Auseinandersetzungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat, Rechtsschutz gewährt bzw. kompetente Rechtsanwälte zur Rechtsvertretung vermittelt. So konnte bereits in mehreren Beschlussverfahren die Mitbestimmung und die Rechtsstellung der Personalräte gesichert werden.

Der Hauptanteil der Rechtsschutzfälle liegt jedoch im Bereich des Beamten- und Arbeitsrechts. Vor allem in beamtenrechtlicher Hinsicht kann sich die Bilanz unseres gewerkschaftlichen Rechtsschutzes sehen lassen. Hierzu zählt die erfolgreiche Rechtsvertretung der Kolleginnen und Kollegen bei der Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn in den Bereichen Vertretung in Straf- und Disziplinarverfahren, Erstellung und Abänderung von Beurteilungen, Zahlung von Zulagen, Versetzungen, vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, Zahlung von Heilfürsorge bzw. Beihilfe, und vielem mehr. Im Bereich des Tarifpersonals geht es vor allem um die tarifgerechte Eingruppierung, die Zahlung des korrekten Entgeltes, um die Frage der korrekten Überleitung der Beschäftigten in das Tarifwerk des TV-L und vereinzelt auch um Kündigung bzw. Auseinandersetzungen, die auf Grund der Privatisierung von Teilbereichen in der Polizei entstehen.

Besonders erwähnenswert sind gegenwärtig die Problematik der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltes von Pensionären nach § 14a Beamtenversorgungsgesetz, der Zahlung einer Verwendungszulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz oder der Eingruppierung von Systemverwaltern.

So hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2005 eine grundlegend verbesserte Berechnung des Ruhegehaltes für Pensionäre zu erfolgen. Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Rechtssprechung leider nicht ohne weiteres übernommen, sondern will erst den Ausgang von mit der GdP vereinbarten Musterprozessen abwarten. Die GdP gewährte allen Musterklägern Rechtsschutz. Erste Erfolge wurden bereits erzielt.

Urteile bestätigen Rechtsauffassung der GdP

Durch die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 23. August 2006, des Verwaltungsgerichts Dessau vom 30. August 2006, des OVG Magdeburg vom 15. November 2006 und des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 6. März 2007 wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt und entschieden, dass der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem vorgenannten Urteil zu folgen ist. Hier liegt abschließend noch keine Entscheidung vor, aber wichtige Hürden wurden bereits genommen - mit Unterstützung durch die GdP.

In einem weiteren sehr wichtigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 6. Juni 2005 ist festgestellt worden, dass Beamte, die nicht nur vorübergehend einen höherwertigen Dienstposten ausfüllen, dafür eine Verwendungszulage zu erhalten haben. Dies ist im Bereich der Polizei von großer Wichtigkeit, denn bei uns ist es oftmals so, dass Kolleginnen und Kollegen höherwertige Aufgaben wahrnehmen, dafür aber nicht die entsprechende Besoldung erhalten. Hier hat das OVG Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 6. Juni 2005 eindeutig den Kolleginnen und Kollegen Recht gegeben.

Nicht unerwähnt bleiben darf auch der Bereich der Eingruppierung der Systemverwalter. Hier ging es um die Frage, wie diese nach dem BAT-O bzw. jetzt nach dem TV-L richtig eingruppiert werden. Durch den Rechtsschutz der GdP wurde in einem Eingruppierungsverfahren geklärt, dass diese in die EG 9 TV-L einzugruppieren sind. Derzeit erfolgt durch die zuständige Behörde die Umsetzung dieser Entscheidung, mehr als 28 Kolleginnen und Kollegen sind davon betroffen. Wenn das nichts ist!

Schließlich muss noch ein besonders krasses Beispiel für die Wichtigkeit des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes Erwähnung finden. Zwei Kollegen ist das Malheur der Falschbetankung eines Dienst- fz passiert und beide wurden dafür in Regress genommen. Der Kollege ohne Unterstützung durch die GdP hat den gesamten am Fahrzeug entstandenen Schaden in Höhe von ca. 5.000,00 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen, der andere betroffene Kollege musste nur die 50,00 Euro Selbstbeteiligung an die in den Rechtsschutz integrierte Regress-Versicherung zahlen. An dieser Stelle erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

Dies sind nur einige Beispiele, die belegen, dass die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes äußerst wichtig ist, um den Kolleginnen und Kollegen in der GdP ihre Rechte zu sichern. Der Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei wird ihnen immer ein zuverlässiger Partner sein.

Frank Schröder, Rechtsanwalt

2.GdP-BOWLINGTURNIER -

Bitterfelder gewannen den GdP- Wanderpokal

Am 29. September 2007 fand das 2. GdP-Bowling- Turnier bei der Bowling Star Freizeit & Sport GmbH in Halle statt.

Dieses Turnier veranstaltete die GdP gemeinsam mit dem Förderverein der Gewerkschaft der Polizei. Alle Bezirksgruppen waren aufgefordert, sich mit einer gemischten Mannschaft und einer Seniorenmannschaft am Turnier zu beteiligen.

Koll. Karsten Schmidt eröffnete das Turnier und begrüßte alle Teilnehmer ganz herzlich. Die Mannschaften wurden durch Teams der Signal-Iduna und vom DIT Halle komplettiert.

Ganz herzlich wurden die Fernsehkommissare Herbert Schneider alias Wolfgang Winkler und Dr. Klaus Riepe alias Klausjürgen Steinmann begrüßt. Diese hatten im Polizeiruf 110 „Tod eines Fahnders (MDR)“ am Sonntag, 19. August 2007, über die Teilnahme am Bowlingturnier gesprochen und konnten so ihr Wissen vertiefen.

Mit viel Freude und Elan spielten die Mannschaften um den Sieg. Die einen sehr engagiert, die anderen eher freizeitsportlich, bemühten sich alle um die besten Ergebnisse. Nach fast drei Stunden standen die Sieger fest. Die zweite Mannschaft der Bezirksgruppe Dessau hatte den Wanderpokal der Gewerkschaft der Polizei nach Bitterfeld geholt.

An dieser Stelle soll der ausdrückliche Dank an die Kolleginnen Carla Thielecke und Vera Ruppricht sowie an den Kollegen Edgar Pilz für die hervorragende Organisation und Durchführung gehen.

Uwe Petermann, Vors. des Fördervereins der GdP

Haben wir es geschafft?

Die GdP und der Förderverein der Gewerkschaft der Polizei riefen zum 2. GdP-Bowling-Turnier am 29. September 2007 auf. Aus einer Vielzahl an gemeldeten Kollegen des Polizeireviers Bitterfeld galt es nun, leistungsstarke Mannschaften zu bilden.

Endlich war es soweit, wir wollten einen schönen Bowlingnachmittag im Kreise der Kollegen verbringen. Schon die Begrüßung war herzlich. Jeder Teilnehmer bekam eine Tasse der GdP mit Bowlingmotiv zur Erinnerung. Es waren 17 Mannschaften gemeldet. Die Bahnverlosung brachte uns die Bahn 8. Jeder bereitete sich vor und wartete auf den Startschuss. Beim Einspielen hatten wir Gelegenheit, uns mit der Bahn vertraut zu machen. Dann ging es los. Es mussten drei Spiele absolviert werden. Nach anfänglichen kleinen Schwierigkeiten kam unser Team in Fahrt. Die Stimmung war bei allen Mannschaften sehr gut. Lauter Beifall und Jubel bei jedem Strike und Spare waren angesagt. Wir als Mannschaft waren mit unserer Leistung zufrieden und fieberten nun der Auswertung und Siegerehrung entgegen. Alle bewegte die Frage: „Haben wir es geschafft, den Wanderpokal nach Bitterfeld zu holen?“

Die Spannung wuchs, die Siegerehrung begann. In der Einzelwertung der Frauen konnte sich Christina den 1. Platz, Sandra den 2. und Marion den 3. Platz sichern. Auch die Männer Hans, Fred und Michael haben gut gespielt und standen den Frauen in nichts nach. Es kam zur Ehrung der Mannschaften und die Überraschung folgte. Unsere Mannschaft belegte den 1. Platz, holte den Wanderpokal nach Bitterfeld und somit in die Bezirksgruppe der GdP Dessau. Da war die Freude riesig bei allen „Bitterfeldern“.

Nach der ganzen Aufregung konnten sich alle an einem tollen kalten Buffett stärken. Nette Gespräche mit Kollegen und Begegnungen mit Fernsehstars aus der Fernsehreihe „Polizeiruf 110“ rundeten den Nachmittag ab.

Unsere gesamte Mannschaft des Polizeireviers Bitterfeld bedankt sich ganz herzlich bei der GdP und dem Förderverein der GdP für das sehr gut organisierte Bowling-Turnier. Dank auch an unseren Mannschaftsbetreuer der Bezirksgruppe der GdP Dessau, Volker Kaatz und an das gesamte Team des Bowlings Star Halle.

Wir freuen uns schon auf das 3. GdP-Bowling-Turnier in zwei Jahren. Ziel unserer Mannschaft ist die Verteidigung des Wanderpokals. Bis dahin werden wir fleißig trainieren und wünschen allen ein „Gut Holz“.

Fred Reumschüssel

This link is for the Robots and should not be seen.