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Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird neu aufgenommen.

Magdeburg.

Verschiedene Medien fragten bei der Gewerkschaft der Polizei zur Wiederaufnahme des Prozesses nach.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt, Koll. Uwe Petermann, ist vom Urteil des BGH zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh überrascht. Es gab seiner Ansicht nach Anzeichen, dass der BGH die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau mittragen würde. Koll. Petermann bezweifelt den Sinn der erneuten Prozessaufnahme, da das Gericht Dessau-Roßlau die Beweise ausreichend gewürdigt hatte. Neue Beweise wird es seines Erachtens nicht geben.
Die Polizei Konsequenzen aus dem Tod Oury Jallohs gezogen habe, betont der Vorsitzende. Der Fall habe dazu geführt, dass die Meldeanlagen auf den neuesten Stand der Technik gebracht wurden. Die Matratzen in den Gewahrsamszellen sind ausgetauscht worden, außerdem habe es Schulungsmaßnahmen für Kollegen für den Umgang mit Personen im Gewahrsam gegeben. Nicht zuletzt wurde in der Folge in Sachsen-Anhalt im Ministerium des Innern eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei eingerichtet. Der Vorwurf einer Vertuschungsmentalität bei der Polizei wird zurückgewiesen.
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