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Gesetz zur Änderung landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften.

Einkommensverbesserungen für Beamte und Richter

"Gut, dass es uns gibt!" - Die etwas bessere Nachricht

Magdeburg.

Der Landtag hat am12.07.2007 Einkommensverbesserungen für Beamte und Richter beschlossen. Entsprechend dem Gesetzentwurf der Landeregierung wird damit ein Teil des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter übertragen und die Angleichung an die Westgehälter gesetzlich geregelt.

Das Gesetz sieht im Wesentlichen Einkommensverbesserungen durch eine Einmalzahlung und eine lineare Anpassung der Bezüge vor.
So soll allen Beamten und Richtern unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe für das Jahr 2007 im August eine Einmalzahlung in Höhe von 620 Euro gewährt werden. Die Versorgungsempfänger erhalten eine Einmalzahlung entsprechend ihres jeweiligen Ruhegehaltsatzes; Anwärter in Höhe von 310 Euro.

Ab 1. Mai 2008 ist eine lineare Anhebung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Höhe von 2,9 Prozent, analog zum Tarifergebnis, vorgesehen.

Im Übrigen stellt das Gesetz klar, dass die bereits durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 fest vereinbarte Ost-West-Angleichung auf 100 Prozent zum 1. Januar 2008 für die Besoldungsgruppen bis A 9 und zum 1. Januar 2010 für die übrigen Besoldungsgruppen ohne weitere Zwischenschritte vorgenommen wird.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt dieses Gesetz und sieht dies als Ergebnis gewerkschaftlichen Kampfes. Noch am 23.1.2007 äußerte sich der Ministerpräsident sehr negativ über die Verbesserung der Besoldung.

Die GdP macht aber darauf aufmerksam, dass damit immer noch nicht die Sonderzahlungen geregelt sind. Damit bleibt Sachsen-Anhalt, neben Niedersachsen, das einzige Bundesland, dass keine Sonderzahlungen gewährt.

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