Finanzminister plant erhebliche Kürzungen
U.a. will der Finanzminister die im Beamtenversorgungsrecht enthaltene Regelung zum Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen streichen.
Damit würde dem Polizeivollzugsbeamten ein Betrag bis zu 4019 Euro brutto verloren gehen, der bisher als Einmalzahlung bei Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird.
Damit würde dem Polizeivollzugsbeamten ein Betrag bis zu 4019 Euro brutto verloren gehen, der bisher als Einmalzahlung bei Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird.
Wir sind gemäß Landesbeamtengesetz aufgefordert, zu diesem (skandalösen) Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Fachausschuss Beamtenrecht arbeitet derzeit daran.
Wir werden weiter berichten.