Antwort des Ministerpräsidenten auf Brief der GdP
Sonderzahlung für Beamte
In diesem Brief führte der MP aus, "dass die Entscheidung zur Sonderzuwendung 2006 von der Landesregierung getroffen worden ist . Das Kabinett hat in der Sitzung vom 17. Oktober 2006 einen Gesetzentwurf eingehend beraten und im Ergebnis den Entwurf nicht beschlossen und das Ministerium der Finanzen beauftragt, in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2007 mindestens 15 Mio. Euro Verstärkungsmittel zur Absicherung notwendiger Änderungen des Bezügegesetzes für die Beamten einzustellen. Der notwendigen Begrenzung der erheblichen Verschuldung des Landes Sachsen-Anhalt wurde von der Landesregierung für das Jahr 2006 Vorrang gegeben.
Ungeachtet dessen waren und sind die Belange der Landespolizei besonderes Anliegen der Landesregierung. Ich erinnere daran, dass der Landespolizei ein überdurchschnittlich hoher Anteil aus dem Gesamtkorridor für Beförderungen in den Jahren 2005 und 2006 zugeordnet wurde und für Beförderungen im mittleren und gehobenen Dienst zur Kompensation für die entfallene Sonderzuwendung genutzt worden ist."
In dem Brief an den MP fordere Koll. Karsten Schmidt den MP auf, als ein zwingendes Gebot der Gerechtigkeit ein Beteiligungsverfahren zur Anpassung der Beamtenbesoldung an die jüngsten Tarifabschlüsse einzuleiten und denEntschluss, in diesem Jahr keine Sonderzahlung zu gewährleisten, zurück zu nehmen.
Ungeachtet dessen waren und sind die Belange der Landespolizei besonderes Anliegen der Landesregierung. Ich erinnere daran, dass der Landespolizei ein überdurchschnittlich hoher Anteil aus dem Gesamtkorridor für Beförderungen in den Jahren 2005 und 2006 zugeordnet wurde und für Beförderungen im mittleren und gehobenen Dienst zur Kompensation für die entfallene Sonderzuwendung genutzt worden ist."
In dem Brief an den MP fordere Koll. Karsten Schmidt den MP auf, als ein zwingendes Gebot der Gerechtigkeit ein Beteiligungsverfahren zur Anpassung der Beamtenbesoldung an die jüngsten Tarifabschlüsse einzuleiten und denEntschluss, in diesem Jahr keine Sonderzahlung zu gewährleisten, zurück zu nehmen.