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MZ berichtet über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Land muss Gehälter nach West-Tarif zahlen

279 Beamte betroffen - Richterspruch kostet sechs Millionen Euro

Magdeburg.

Magdeburg/MZ. Sachsen-Anhalt muss nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Ost-Gehalt von 279 Landesbeamten nachträglich auf die Höhe des West-Tarifs aufstocken. Sechs Millionen Euro wird das nach Schätzungen des Finanzministeriums in Magdeburg kosten, wie jetzt bekannt wurde. Das Geld soll aus dem für das Jahr 2004 vorgesehenen Personal-Budget bezahlt werden, ohne dass die Ansätze erhöht werden müssten.

VON Ute Albersmann, 25.07.04, 20:43h
Die Karlsruher Richter hatten Ende vergangenen Jahres zugunsten von zwei Justiz-Beamten entschieden, die in der DDR die Schule besuchten, ihre Berufsausbildung in Niedersachsen absolvierten und jetzt in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind. Ihnen wurde aufgrund ihrer West-Ausbildung der Anspruch auf West-Gehalt zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hob in der Folge die Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle auf, das ebenfalls zugunsten eines Beamten entschieden hatte. Die Beamten in Ostdeutschland erhalten derzeit rund 92 Prozent der West-Bezüge.

Mehrere hundert Beamte beantragten jetzt Nachzahlungen. In 279 Fällen wurde ein Anspruch laut Finanzministerium zuerkannt. Bis 1999 rückwirkend soll nachgezahlt werden, teilweise sogar bis zum Jahr 1994. Fünfstellige Beträge werden damit zum Teil fällig. Bescheide sind aber noch nicht verschickt.

Geld erhalten Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, die bereits vor 1997 im Landesdienst waren und ihre Ausbildung komplett im Westen absolviert haben, sagte Petra Hilkenbach, Besoldungs-Expertin im Finanzministerium. 700 weitere Landesbeamte, die Teile ihrer Ausbildung in den alten Ländern absolvierten, haben dagegen nach Ansicht der Landesregierung keinen Anspruch, antworte die Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage des SPD-Abgeordneten Bernward Rothe.

Sachsen-Anhalt habe Anfang der 90er Jahre aufgrund mangelnder eigener Ausbildungskapazitäten vor allem in den Bereichen Steuer- und Justizverwaltung in Niedersachsen ausbilden lassen, erläuterte Hilkenbach. In allen neuen Bundesländer sei ähnlich verfahren worden. Laut Thüringer Finanzministerium wurde im Freistaat bisher 107 Beamten ein Anspruch auf Nachzahlungen zuerkannt; über 1000 hatten die Anhebung ihrer Bezüge beantragt.

Für Landesbeamte, die nach 1997 ernannt wurden, gilt das Verfassungsgerichts-Urteil jedoch nicht. Denn seit diesem Zeitpunkt bekommen alle Berufsanfänger im Regelfall den Ost-Tarif bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie aus den alten oder neuen Bundesländern stammen und wo sie ausgebildet wurden.

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