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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei November 2008 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom November 2008 im PDF-Format


Aschersleben. Die älteste Stadt Sachsen-Anhalts war am 26. September 2008 der Ort, an dem sich die Mitglieder des Landesbezirksvorstandes der GdP zu ihrer turnusmäßigen Sitzung trafen.

DIENSTRECHT - Befördert - oder doch nicht?

Wieder einmal waren in der Landespolizei Beförderungen und wiederum kam es für eine Vielzahl von betroffenen Kollegen und Kolleginnen dazu, dass sie zu dem beabsichtigten Stichtag nicht in ein anderes Amt befördert werden konnten. Grund dieser - zumeist nur vorübergehenden - Erscheinung ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz.

TARIFVERTRÄGE - Strukturausgleich muss gezahlt werden!

Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) wurde die Entgeltstruktur im öffentlichen Dienst neu geordnet. Da jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Entgeltordnung vorhanden war, wurden die Beschäftigten nur in die neuen Entgeltgruppen übergeleitet. Die der Eingruppierung zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale richten sich weiter nach altem Recht.

TARIFVERTRÄGE - Tarifverträge fortführen?

Der Staatssekretär des Ministeriums für Finanzen, Dr. Sundermann, hat der Gewerkschaft der Polizei am 19. September 2008 offiziell die Fortführung des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung (TV-LSA 2007) ab dem Jahre 2010 angeboten.

LANDESSENIORENGRUPPE - Die Politik hat geantwortet

Ich hatte mich am 5. September 2008 mit einem Schreiben zur beabsichtigten Personalentwicklung in der Polizei an den Ministerpräsidenten Herrn Prof. Dr. Böhmer gewandt.

GdP- BOWLINGTURNIER 2008 Zum zweiten Mal Landessieger

Am 27. September 2008 gegen 17.00 Uhr war es bereits amtlich. Die 1. Mannschaft der GdP-Bezirksgruppe der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost hat es wieder einmal geschafft: Landessieger 2008 der GdP im Bowling!


GdP- LANDESVORSTAND - Problemlösung als Herausforderung

Aschersleben. Die älteste Stadt Sachsen-Anhalts war am 26. September 2008 der Ort, an dem sich die Mitglieder des Landesbezirksvorstandes der GdP zu ihrer turnusmäßigen Sitzung trafen.

Als Sitz der Fachhochschule Polizei hat Aschersleben seit jeher eine besonders Bedeutung für alle Polizeibeschäftigten und es gibt wohl in der Polizei kaum jemanden, der die altehrwürdige Stadt im Vorharz noch nicht besucht hat. Obwohl Aschersleben somit auch an der Polizeigeschichte Sachsen-Anhalts „mitgeschrieben“ hat, ging es bei der LBV-Sitzung nicht um historische Themen. Die aktuellsten griff Karsten Schmidt, Vorsitzender des GdP-Landesbezirks, in seiner Berichterstattung auf und zog so eine Bilanz der Arbeit des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes (GLBV) in den letzten Monaten.

Der „Tarifvertrag zur sozialen Absicherung“, den die GdP und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Landesregierung abgeschlossen hatten, um betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern, läuft Ende 2009 aus. Die GdP hatte geplant, Mitte nächsten Jahres über eine Weiterführung des Vertrages und die Bedingungen dafür zu verhandeln. Nun kam es aber am 19. September 2008 schon zu ersten Gesprächen im Finanzministerium, da die Partnergewerkschaft verdi wegen der Tarifverhandlungen im Jahr 2009 angefragt hatte. „Staatssekretär Sundermann aus dem Finanzministerium,“ sagte Karsten Schmidt, „ist sofort bereit, den Tarifvertrag unverändert weiterlaufen zu lassen. Die Frage ist: Wollen das auch unsere Tarifbeschäftigten? Immerhin bedeutet dies, weitere finanzielle Einbußen.“ Aus diesem Grund haben alle GdP-Mitglieder, die Tarifbeschäftigte sind, einen Fragebogen erhalten, auf dem sie ihre Meinung zum künftigen Tarifvertrag darlegen können. Der GLBV bittet darum, diesen Fragebogen so schnell wie möglich an das GdP-Landesbüro zurückzuschicken. (Beiträge dazu auf Seite 5.)

Eine Menge Fragen hatte auch die Beförderungsrunde ausgelöst, die während der Sommermonate in den Behörden vorbereitet und Anfang September umgesetzt wurde.

„Konkurrentenklagen“ und GdP-Rechtsschutz

Die Fragen ergaben sich u.a. bei etlichen Kollegen, die vor dem Beförderungstermin noch auf der Liste standen, dann aber doch nicht befördert wurden, weil von einem Verwaltungsgericht „einstweiliger Rechtsschutz“ ergangen war. Das bedeutete im Klartext: Mindestens ein Kollege hatte beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt und damit den Verwaltungsakt der Beförderung zunächst gestoppt. Ein anderer Ausdruck für diesen Vorgang: „Konkurrentenklage“. Diese „Klagefreudigkeit“, wie Karsten Schmidt es ausdrückte, hat für die GdP finanzielle Folgen, denn auch GdP-Kollegen strengten Konkurrentenklagen an und beantragten dafür Rechtsschutz bei ihrer Gewerkschaft. Die Nachteile dieser Klagen, nämlich die ausgesetzte Beförderung, hatten oft auch andere GdP-Kollegen zu erleiden- eine nicht gerade erfreuliche Situation.(Siehe auch Beitrag auf Seite 3.) Karsten Schmidt machte auch noch auf einen anderen Aspekt der „Klagefreudigkeit“ aufmerksam. Die Kosten für den GdP-Rechtsschutz steigen weiter an, sie müssen jedoch begrenzt bleiben. Darüber hinaus stellte der GdP-Landesvorsitzende fest: „Viele Kollegen klagen in erster Linie wegen ihrer Beurteilung, weil sie jetzt erst merken, dass sie mit ihrer Punktezahl gar keine Chance auf eine Beförderung haben. Das ist eindeutig zu spät. Wer mit seiner Beurteilung nicht einverstanden ist, muss vorher etwas unternehmen. Das haben wir als GdP schon vor Jahren gesagt und dazu gibt es auch ein entsprechendes Merkblatt. In den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen muss darauf nochmals hingewiesen werden.“

Ansonsten, so Karsten Schmidt, seien die Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Dienst weitgehend ausgeschöpft. Reserven gebe aber noch im gehobenen Dienst und bei den Verwaltungsbeamten. Auch beim Tarifpersonal sei noch etwas möglich.

Ein schlechtes Verhältnis, konstatierte Karsten Schmidt, herrschte im Sommer zwischen dem Innen- und dem Finanzminister. Dies hatte die GdP feststellen müssen, als der Finanzminister das Personalentwicklungskonzept vorstellte. So gab es keine klärenden Gespräche zwischen diesen beiden Ressorts über die Personalentwicklung in der Polizei, insbesondere zum Einstellungskorridor. Darum habe sich der GLBV entschlossen, mit dem Ministerpräsidenten über das Stellenentwicklungskonzept für die Polizei zu sprechen. Anke Günther, stellvertretende Landesbezirksvorsitzende und im GLBV verantwortlich für Tariffragen, ergänzte die Ausführungen von Karsten Schmidt. Sie hob hervor, dass man in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften über flexiblere Arbeitzeitmodelle im Tarifbereich reden müsse. „Wer es möchte, sollte seine Arbeitszeit auch um noch mehr, als fünf Prozent absenken können“, so Anke Günther. Auch die schon bestehenden Ausnahmeregelungen sollten erhalten bleiben. Die Befragung der Mitglieder bleibe aber abzuwarten und in einer Beratung im Oktober werde der Fachausschuss Tarif über die weitere Verhandlungsstrategie entscheiden.

Wie zu erwarten, spielte das Thema Beförderungen auch in den Berichten aus den Bezirksgruppen eine große Rolle. Teilweise waren in den Polizeidirektionen auch noch Beförderungstermine offen. Trotzdem waren einige Unterschiede bei der Art und Weise, wie befördert wurde, festzustellen. Während in der Polizeidirektion (PD) Sachsen-Anhalt Süd Beförderungsrichtlinien erlassen wurden, verfuhren alle anderen Behörden und Einrichtungen noch nach der bisherigen Praxis der Rangliste, die anhand der letzten Beurteilung gefertigt wurde. In der PD Süd konnte auch mit Gesprächen erreicht werden, dass zwei Kollegen ihre Rechtsschutzanträge gegen Beförderungen zurückzogen. In der PD Nord bereiteten unterschiedliche Beurteilungen Probleme. Es zeigte sich, dass die Praxis hier in den ehemaligen drei Polizeidirektionen sehr verschieden und nicht vergleichbar ist. Wie Karsten Schmidt später bemerkte, hatte die GdP auf diese Ungleichgewichte schon vor längerer Zeit hingewiesen.

In der PD Ost gab es zwar im Zusammenhang mit den Beförderungen auch vier Klagen. Diese wurden jedoch, so Bezirksgruppenvorsitzender Bernd Dudka, rechtzeitig vom Verwaltungsgericht „abgearbeitet“, d.h. abgewiesen.

Ruhe bei der Frühpensionierung

Etwas ruhig ist es in der letzten Zeit um die Frühpensionierung der Polizeivollzugsbeamten geworden, stellten die Vorsitzenden der GdP-Bezirksgruppen fest. Nach dem Angebot der GdP an ihre Mitglieder zur Berechnung der Alterteilzeit- und Versorgungsbezüge hatten auch die Bezügestellen diese Dienste angeboten. Die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Frühpensionierung beantragen wollen, wissen jetzt wie ihr Einkommen aussehen würde und können die Lage realistisch beurteilen. Die genaue Zahl der Interessenten wird erst am 1. Dezember 2008 feststehen, dem Stichtag bis zu dem die Anträge vorliegen müssen.

Ausführlicher als bei anderen Sitzungen des Landesbezirksvorstandes wurde in Aschersleben über den GdP-Rechtsschutz diskutiert. Hier muss besonders sorgfältig und verantwortungsvoll entschieden werden, denn es geht einerseits um die Rechte der GdP-Mitglieder und andererseits um die Kosten für ihre rechtliche Vertretung. Denn, wie jeder weiß, entstehen Anwalts- und Gerichtskosten auch dann, wenn ein Verfahren verloren wird. Eine genaue Prüfung und Abwägung des Risikos in der Rechtsschutzkommission ist deshalb unabdingbar. Schon seit Jahren achtet Günther Jänsch als Vorsitzender dieser Kommission darauf, dass die Rechtsschutzordnung der GdP eingehalten wird und die Kosten niedrig bleiben. Wenn allerdings, wie Günther Jänsch mitteilte, zurzeit 140 Rechtsschutzanträge, 18 Regressfälle und 6 Anträge im Eilverfahren zur Konkurrentenklage vorliegen, dann lässt sich eine Kostensteigerung nicht mehr vermeiden. Um die Rechtsschutzkommission zu unterstützen, fasste der LBV den Beschluss, die Bearbeitung der Anträge teilweise in der Rechtsanwaltskanzlei Frank Schröder, Halle vornehmen zu lassen. Die Arbeit kann so organisiert werden, dass eine Mitarbeitern sich dieser Aufgabe annimmt und alle fehlenden Informationen von dem antragstellenden GdP-Mitglied einholt. Günther Jänsch appellierte an die Vorsitzenden der Bezirksgruppen alle Rechtsschutzanträge tiefgründig zu prüfen und dies nicht allein der Rechtsschutzkommission zu überlassen.

Wie in den Sitzungen des GdP-Landesbezirksvorstandes üblich, wurden alle aktuellen Probleme, mit denen die Polizeibeschäftigten konfrontiert werden, diskutiert. Nicht immer können für diese, meist sozialen Fragen, sofort Lösungen präsentiert werden. Aber in unserer Gewerkschaft werden Probleme als Herausforderungen betrachtet, an deren Lösung gearbeitet werden muss. Dazu ist der Landesvorstand verpflichtet, aber auch alle GdP-Mitglieder sind dazu aufgerufen.

Lothar Jeschke

DIENSTRECHT - Befördert - oder doch nicht?

Wieder einmal waren in der Landespolizei Beförderungen und wiederum kam es für eine Vielzahl von betroffenen Kollegen und Kolleginnen dazu, dass sie zu dem beabsichtigten Stichtag nicht in ein anderes Amt befördert werden konnten. Grund dieser - zumeist nur vorübergehenden - Erscheinung ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz.

Angesprochen ist hier die jedem Beamten offen stehende Möglichkeit der Einlegung einer Konkurrentenklage. Die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens geschieht nach Artikel 33 Abs. 2 GG ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei der Konkurrenz von mehreren Beamten um einen Beförderungsdienstposten hat der Dienstherr deshalb auf Grundlage der vorgenannten Kriterien eine ermessensfehlerfreie Auswahl zu treffen.

Diese Auswahlentscheidung kann der Beamte, sollte er der Meinung sein, dass der Dienstherr bei der Auswahl einen Fehler begangen hat, rechtlich überprüfen lassen.

Der Dienstherr hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verpflichtung, den Beamten einer Dienststelle mitzuteilen, wer befördert werden soll. Dies hat den Grund, dem gegebenenfalls nicht berücksichtigten Beamten die Möglichkeit der Überprüfung oder sogar die Einlegung von Rechtsmitteln zu geben.

Gegen eine bevorstehende Beförderung vorzugehen, kann auf verschiedene Weise erfolgen.

Zunächst besteht für einen übergangenen Beförderungsbewerber die Möglichkeit, gegen die Nichtberücksichtigung Widerspruch einzulegen. Dies hätte wenig Sinn, da der Widerspruch die Beförderung eines anderen Beamten rechtlich nicht verhindern würde. Befördert die Dienststelle tatsächlich durch die Übergabe der entsprechenden Urkunden, kann sie diesen Verwaltungsakt nur in ganz bestimmten (höchst seltenen) Ausnahmefällen wieder rückgängig machen, denn bei den beförderten Beamten ist ein Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit entstanden.

Des Weiteren ist es möglich, von der Behörde zu verlangen, so gestellt zu werden, als ob man befördert worden wäre. Bei dieser Variante akzeptiert ein betroffener Beamter faktisch die „ fehlerhafte“ Beförderung eines Kollegen, klagt danach aber den ihm entstandenen materiellen Verlust (z.B. A 8 zu A 9) ein. In diesem Fall kann der Beamte nicht die Verleihung eines Beförderungsamtes erreichen, sondern nur den Schaden ersetzt bekommen, der ihm durch die Nichtbeförderung, dies ist in der Regel der Unterschiedsbetrag zwischen den Besoldungsgruppen, entsteht.

Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, im so genannten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Beförderungsentscheidung überprüfen zu lassen. Der betroffene Beamte stellt in einem solchen Fall den Antrag, eine bestimmte Beförderungsentscheidung der Behörde für einen Mitkonkurrenten zu untersagen, solange nicht über die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Behörde entschieden worden ist.

Faktisch bedeutet dies, dass die Behörde nicht befördern kann, solange das Gericht diese Prüfung nicht abgeschlossen hat. In der Praxis dauern diese Prozesse nicht selten mehrere Wochen an, da die Behörde dem Gericht neben sämtlichen Verwaltungsvorgängen auch noch alle beförderungsrelevante Unterlagen vorlegen muss. In der Regel ist es auch so, dass die von einer Beförderungsentscheidung betroffenen Mitbewerber in den Prozess als beigeladene Personen einbezogen werden. Das Gericht prüft dann über mehr oder weniger lange Zeiträume, ob die Auswahlentscheidung der Behörde ermessensfehlerfrei erfolgt ist und korrigiert die Beförderungsentscheidung bei etwaigen Fehlern.

Jeder Beschäftigte der diese Art des Rechtsschutzes gegen eine vermeintlich unberechtigt nicht vorgenommene Beförderung seiner Person wahrnimmt, muss sich im Klaren sein, dass er damit zu mindestens zeitweilig die Beförderung seiner Kolleginnen und Kollegen verhindert. Er muss weiter bedenken, dass durch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes nicht zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden, sondern dass insoweit nur anders verteilt wird, was an Beförderungsmöglichkeiten tatsächlich vorhanden ist. Vor der Einlegung von Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes ist es auf jeden Fall ratsam, die Chancen eines solchen Verfahrens sorgsam zu prüfen. In dieser Hinsicht spielt die zuletzt erteilte Beurteilung eine wesentliche Rolle. Die befördernde Behörde wird sich aus Gründen der Rechtssicherheit im Zweifel immer an die aktuell gültige Beurteilung des Beamten halten. Anderweitige Hilfskriterien wird sie restriktiv berücksichtigen.

Meist wird – auch zur Vorlage beim zuständigen Personalrat – eine so genannte „Rankingliste“ erstellt, in der eine Reihenfolge der zu befördernden Beamten entsprechend den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen enthalten ist. Insbesondere die Punktzahl in einer Beurteilung beeinflusst maßgeblich die Stellung eines Beamten auf dieser Rankingliste.

Stehen in einer Behörde nur zehn Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung und steht ein Beamter mit der Punktzahl aus seiner Beurteilung „nur“ auf Platz 26 der Rankingliste so sind seine Chancen, eine Beförderung über die Inanspruchnahme des einstweiligen Rechtsschutzes zu erlangen, äußerst gering.

Zur Erinnerung sei noch einmal gesagt: Die Beförderungsauswahl einer Behörde kann nur dann verändert werden, wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen falsch berücksichtigt worden sind. Der klagende Beamte muss dann darlegen, dass er alle anderen Mitkonkurrenten „verdrängen“ würde, er also der bessere ist.

Da diese Entscheidung maßgeblich von der vorliegenden Beurteilung abhängt, wird im Regelfall im gerichtlichen Verfahren von den dort erzielten Punkten ausgegangen. Im gerichtlichen Verfahren wird aber im Allgemeinen nicht die Wirksamkeit der dienstlichen Beurteilung geprüft. Diese kann nur in einem selbstständigen Verfahren überprüft werden.

Zusammengefasst sollte sich der seiner Meinung nach zu Unrecht übergangene Beamte diese Abläufe vergewissern und selbst prüfen, ob er reelle Chancen vor Gericht hat. Dafür genügt meist eine Anfrage bei dem zuständigen Personaldezernat und eine entsprechende Einsicht in die „Rankingliste“. Natürlich kann eine Beförderung auch aus anderen Gründen anfechtbar sein. Die Beförderungsliste ist allerdings in den meisten Fällen ein wichtiger Maßstab, um die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens einschätzen zu können.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren sind die Möglichkeiten der Überprüfung einer Beurteilung meist nicht gegeben, so dass Fehler in dienstlichen Beurteilungen schon vor Beförderungsentscheidungen der Behörde geltend gemacht werden sollten. Damit kann schon unmittelbar nach der Eröffnung der Beurteilung begonnen werden.

In jeden Fall ist es ratsam, seine Chancen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung sorgsam zu prüfen und sich der vorgenannten Verfahrensabläufe zu vergewissern.

Frank Schröder, Rechtsanwalt

TARIFVERTRÄGE - Strukturausgleich muss gezahlt werden!

Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) wurde die Entgeltstruktur im öffentlichen Dienst neu geordnet. Da jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Entgeltordnung vorhanden war, wurden die Beschäftigten nur in die neuen Entgeltgruppen übergeleitet. Die der Eingruppierung zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale richten sich weiter nach altem Recht.

Vom Zeitpunkt der Überleitung (1. November 2006) gilt ein zweijähriger Übergangszeitraum bis zum 31. Oktober 2008. Für die Beschäftigten wird in dieser Zeit ein Vergleichsentgelt gebildet, das als „individuelle Zwischenstufe“ bezeichnet wird. Meist deckte sich diese „individuelle Zwischenstufe“ nicht mit den Entgeltbeträgen in der Tabelle. Diese Verfahrensweise regelte der zum eigentlichen Tarifvertrag am 12. Oktober 2006 abgeschlossene Tarifvertrag zur Überleitung in den TV-L und zur Regelung des Überleitungsrechts (TV-Ü-Länder).

Nach diesem TV-Ü TV-L steigen die Beschäftigten nunmehr mit Wirkung vom 1. November 2008 in die betragsmäßig nächst höhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf (§ 6 TVÜ-Länder) auf. D.h. ich bekomme die nächst höhere Stufe in meiner Entgeltgruppe, wenn ich nicht schon in der Endstufe angelangt bin. Diese Verfahrensweise führt dazu, dass jedem Betroffenen mehr Geld gezahlt wird. Mit dem „Einrücken“ aller Beschäftigten in den normalen Stufenrhythmus darf niemand weniger Geld bekommen. In der Regel sind auch nur ehemalige Angestellte betroffen, da sich die Überleitung der Arbeiter wesentlich nach ihrer Beschäftigungszeit richtet.

Ab dem 1. November 2008 bekommen ehemalige Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen einen „Strukturausgleich“ gezahlt. Dies rührt daher, dass manche (meist jüngere) Angestellte, nicht durch die Einführung des TV-L benachteiligt werden sollten. Zur Abmilderung der im Vergleich zu der Vergütung nach BAT/BAT-O langfristig zu erwartenden Einkommensverluste wurde die Zahlung eines so genannten „Strukturausgleichs“ vereinbart. Dieser Strukturausgleich wird erstmalig zum 1. November 2008 gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Der individuelle Anspruch hängt gemäß § 12 TVÜ-L von der Entgeltgruppe, der Lebensalterstrufe, dem Ortzuschlag sowie den Aufstiegszeiten am Stichtag, dem 1. November 2006, ab. In der Anlage 3 zum TV-Ü-L ist eine tabellarische Übersicht zu den Entgeltgruppen, nach denen ein Anspruch auf Strukturausgleich besteht. Wir gehen davon aus, dass nur wenige Tarifbeschäftigte innerhalb der Landespolizei diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Problematisch ist jedoch, dass die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) die Rechtsaufassung vertritt, dass nur die originäre Eingruppierung als Anspruchsvoraussetzung für den Strukturausgleich maßgeblich sei. Damit wären Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege, die vor dem 1. November 2006 erfolgt sind, nicht mehr berücksichtigt. Diese Praxis entspricht nach unserer Auffassung nicht dem § 12 TVÜ-L und ist tarifwidrig. Deshalb bitten wir alle Tarifbeschäftigten, die nach Anlage 3 zum TVÜ einen Anspruch auf Strukturausgleich haben, ihre Gehaltsmitteilung für den Monat November 2008 zu prüfen.

Frank Schröder

TARIFVERTRÄGE - Tarifverträge fortführen?

Der Staatssekretär des Ministeriums für Finanzen, Dr. Sundermann, hat der Gewerkschaft der Polizei am 19. September 2008 offiziell die Fortführung des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung (TV-LSA 2007) ab dem Jahre 2010 angeboten.

Dieser Tarifvertrag ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten und hat noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2009. Er senkt die Arbeitszeit und das Entgelt um 5 bzw. 7,5 Prozent ab und garantiert dafür den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.

Der Fachausschuss Tarif der GdP hat eine Umfrage an alle Tarifbeschäftigten, die Mitglied der GdP sind, gestartet. Wir wollen allen betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern die Möglichkeit geben, ihre Meinung zur Verlängerung des Tarifvertrages zu äußern.

Der Fachausschuss Tarif vertritt die Auffassung, dass das bisherige Niveau der Arbeitszeit- und Entgeltabsenkung mit einer Verlängerung des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung nicht erhöht werden darf. Es darf keinen Tarifabschluss geben, der zu schlechteren Bedingungen für die Tarifbeschäftigten führt, also keine Erhöhung der Arbeitszeit- und Entgeltabsenkung.

Der erste Verhandlungstermin ist für den 5. November 2008 vorgesehen. Es bleibt für uns also nicht mehr viel Zeit. Deshalb ist uns eure Meinung zur Verlängerung des TV soziale Absicherung für uns sehr wichtig. Wir hoffen sehr, dass sich alle Mitglieder an dieser Umfrage beteiligen, denn es geht um die Sicherheit eures Arbeitsplatzes.

Euer Fachausschuss Tarif

LANDESSENIORENGRUPPE - Die Politik hat geantwortet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder ist ein Monat zu Ende und das neue und gleichzeitig vorletzte Heft des Jahrganges 2008 haltet ihr in den Händen.

Ich hatte mich am 5. September 2008 mit einem Schreiben zur beabsichtigten Personalentwicklung in der Polizei an den Ministerpräsidenten Herrn Prof. Dr. Böhmer gewandt. Ich tat das aus Sorge, ob nach der Einschätzung des Finanzministers und dem daraus folgenden Stellenabbau die Polizei noch in der Lage sein wird, die Sicherheit und Freiheit der Bürger unseres Landes zu gewährleisten. In diesem Schreiben habe ich auch aus dem Grußwort des ehemaligen Vorsitzenden der CDU, Helmut Kohl, zum 30.Geburtstag der GdP (1980!) zitiert.

Der Herr Ministerpräsident hat recht kurzfristig auf dieses Schreiben reagiert und den Leiter seines Büros beauftragt zu antworten. Herr Christian Fischer schreibt:

Er teilt die Auffassung, dass es Kernaufgabe der Polizei ist, die Sicherheit und Freiheit der Bürger in unserem Land zu gewährleisten. Er erkennt auch an, dass die von mir zitierte Aussage des ehemaligen Vorsitzenden der CDU, Helmut Kohl, wonach es Verpflichtung des Staates ist, für Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Polizei zu sorgen, aktueller denn je erscheint. Wenn im Koalitionsvertrag ein landesweiter Stellenabbau beschlossen wurde, muss sich die Polizei daran beteiligen. Es wird mir zugestimmt, dass es nicht immer sinnvoll ist, die Personalstärke an den Einwohnerzahlen festzumachen. Das Ministerium des Innern beabsichtigt deshalb, den Personalbedarf wegen der unterschiedlichen Struktur und der differenzierten Sicherheitslagen in den jeweiligen Bundesländern künftig stärker an Belastungsfaktoren anzupassen. Um zukünftig eine bessere Altersstruktur der Beschäftigten des Polizeivollzuges sicherzustellen, hat die Landesregierung im Personalentwicklungskonzept 2008 bis 2025 beschlossen, die Anzahl über die vorgesehenen 100 Neueinstellungen pro Jahr hinaus in den Jahren 2012 bis 2020 jährlich um 50 Neueinstellungen zu erhöhen. Damit müssen wir nun erst einmal leben. Es tröstet dann wenig, wenn uns abschließend versichert wird, dass bei allen für den Polizeibereich schmerzlichen Einschnitten sich die Gewerkschaft der Polizei dennoch als fairer und verlässlicher Partner erwiesen hat.

Soweit zur Antwort des Herrn Ministerpräsidenten auf mein Schreiben.

Zum § 14 a und meine Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt habe ich inzwischen eine Antwort bekommen, die als Zwischenbescheid gelten soll. Der Petitionsausschuss hat keine Möglichkeit in ein schwebendes Verfahren beim Verwaltungsgericht einzugreifen. Das heißt für uns weiter zu warten, bis das Verwaltungsgericht entschieden hat. Erinnert euch liebe betroffene Kolleginnen und Kollegen, die Klägerin aus Niedersachsen hat fünf Jahre warten müssen bis endgültig entschieden wurde.

Es tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten habe, aber auch diese wollte ich euch nicht vorenthalten.

Wolfgang Jung, Vorsitzender Landesseniorengruppe

GdP- BOWLINGTURNIER 2008 - Zum zweiten Mal Landessieger

Am 27. September 2008 gegen 17.00 Uhr war es bereits amtlich. Die 1. Mannschaft der GdP-Bezirksgruppe der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost hat es wieder einmal geschafft: Landessieger 2008 der GdP im Bowling!

Und das nun schon zum zweiten Mal hintereinander.

Unsere Spitzenleute waren alle angetreten, sie hatten geübt, trainiert und waren hoch motiviert. Somit waren beste Voraussetzungen gegeben, um eine gute Platzierung zu erreichen. In der 1.Runde waren die Abstände noch denkbar gering, in der Runde zwei waren die Steik’s schon atemberaubend und die Runde drei bestätigte alle Erwartungen. Der Adrenalinschub danach ließ die Rückfahrt im Bus zu einer Party werden.

Wir hatten es uns aber auch verdient. Nun gut, wir haben zwei professionelle Bowler dabei, Glück muss man aber haben dürfen. Ansonsten waren die Voraussetzungen für alle gleich.

Dass sich die Spielerinnen und Spieler der 1. Mannschaft fast ausnahmslos aus dem Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld rekrutierten, interessierte nur noch am Rande.

Sieg des Wanderpokals, Sieg im Platzierungspokal, Pokal der besten Spielerinnen mit Bahnrekord des Bowlingcenters Halle/Saale – sie alle stehen nun in der Glasvitrine unserer Dienststelle und warten darauf, im nächsten Jahr verteidigt zu werden. Dann wäre es das dritte Mal in Folge und der Pokal bleibt für immer in der Bezirksgruppe der PD Sachsen-Anhalt Ost, wäre das nicht schön...?

Auf ein nächstes Mal

Volker Kaatz, stellv. Vorsitzender der BG Ost (Mannschaftsbetreuer)


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