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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei März 2008 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom März 2008 im PDF-Format


Nach einem Gespräch mit dem GdP-Landesvorsitzenden Karsten Schmidt übergab Innenminister Holger Hövelmann dem Abteilungsleiter 2 im Innenministerium den Auftrag, Forderungen der GdP nach einem echten Personalentwicklungskonzept in eine Vorlage für den Finanzminister einzuarbeiten und kurzfristig auf den Weg zu bringen. Vorangegangen waren Spitzengespräche mit dem Innen- und dem Finanzminister in der vergangenen Woche.

KUNDGEBUNG - „Kein Platz für Rechts!“

„Kein Platz für Rechts! - ein Plakat mit dieser Aufschrift war in der dritten Januarwoche an der Fassade des Innenministeriums befestigt.

STELLUNGNAHME DER GdP - Frühpensionierung und verbesserte Altersteilzeit in der Polizei

Die Gewerkschaften wurden um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher, besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Regelungen gebeten.

FACHAUSSCHUSS K - Wo klemmt die Säge?

Entsprechend eines Beschlusses auf unserer letzten Beratung im alten Jahr, hat sich der Fachausschuss K am 15. Januar 2008 in den Geschäftsräumen des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes (GLBV) getroffen.

SENIORENGRUPPE - Anschrift nicht „geheim halten“ - Ein Appell, nicht nur an Pensionäre

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen gegenwärtig wieder einige Briefe vor, die mit dem Vermerk der Post „Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ versehen sind.

TARIFRECHT - TV-L und leistungsbezogenes Entgelt

Der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) legt im § 18 die Einführung eines Leistungsentgelts zusätzlich zum Tabellenentgelt fest. Er setzt damit den Kerngedanken der Tarifreform, die Einführung leistungsbezogener Bezahlung, um.

LANDESFRAUENGRUPPE - Gleichstellungsbeauftragte wählen!

Unsere Landesfrauengruppe forderte die Mitglieder unserer Gewerkschaft im Polizeihauptpersonalrat auf, sich umgehend für die Neuwahlen von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragen (EGB) in den neuen Polizeidirektionen einzusetzen.

BEZIRKSGRUPPE Nord - Kreisgruppe Harz der GdP gebildet

Am 16. Januar 2008 fand die Wahl des Vorstandes der neuen Kreisgruppe Harz der Gewerkschaft der Polizei statt. Diese neue Kreisgruppe setzt sich aus den ehemaligen Kreisgruppen Quedlinburg, Halberstadt, Wernigerode und der Kreisgruppe Polizeidirektion Haus zusammen.


GESPRÄCH MIT INNENMINISTER - GdP-Forderungen in Personalentwicklungskonzept einarbeiten

Magdeburg. Nach einem Gespräch mit dem GdP-Landesvorsitzenden Karsten Schmidt übergab Innenminister Holger Hövelmann dem Abteilungsleiter 2 im Innenministerium den Auftrag, Forderungen der GdP nach einem echten Personalentwicklungskonzept in eine Vorlage für den Finanzminister einzuarbeiten und kurzfristig auf den Weg zu bringen. Vorangegangen waren Spitzengespräche mit dem Innen- und dem Finanzminister in der vergangenen Woche.

Bei dem Treffen am 31. Januar 2008 setzte sich der GdP-Landesvorsitzende für ein Stellenhebungsprogramm im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes in der Landespolizei ein. Mit diesem sollen 2.000 Stellen des mittleren Dienstes gewandelt und somit der Anteil des gehobenen Dienstes mittelfristig auf 70 Prozent erhöht werden. Mit der Umsetzung des Stellenhebungsprogramms ist die Aufstellung eines Beförderungskonzeptes zu verwirklichen, mit dem vorrangigen Ziel, den Beförderungsstau in den Eingangsämtern zu beseitigen.

Die GdP erwartet, dass die finanziellen Einsparungen aus dem Stellenabbau vollständig für Neueinstellungen verwendet werden. Im Vorgriff auf die Frühpensionierung und die Altersteilzeit müssen noch in diesem Jahr mindesten 100 Neueinstellungen erfolgen

Die Gesprächsteilnehmer verständigten sich darauf, die Gespräche zur Erstellung eines echten Personalentwicklungskonzeptes für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt fortzusetzen und die jetzt erzielten Ergebnisse mit einfließen zu lassen.

KUNDGEBUNG - „Kein Platz für Rechts!“

Magdeburg. „Kein Platz für Rechts! - ein Plakat mit dieser Aufschrift war in der dritten Januarwoche an der Fassade des Innenministeriums befestigt.

Damit protestierte die GdP Sachsen-Anhalt gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten, der am 19. Januar vor dem Gebäude und in der Magdeburger Innenstadt stattfand.

Mit ihrem Aufmarsch provozierten die Neonazis nicht nur, sondern sie missbrauchen damit einen der wichtigsten Gedenktage der jüngeren Geschichte Magdeburgs für ihre politischen Zwecke. Am 16. Januar 1945 wurde die heutige Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts bei einem schweren Angriff alliierter Bomber in weiten Teilen zerstört. 63 Jahre nach diesem furchtbaren Geschehen sollen auch die Magdeburger Kriegsopfer missbraucht werden und den Hintergrund bieten für Völkerhetze, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Nationalsozialistisches Gedankegut soll wieder salonfähig werden. Gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen hatte sich ein breites „Bündnis gegen Rechts“, dem u.a. der DGB und zahlreiche Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens angehörten, formiert. Das Bündnis rief die Magdeburger Einwohner zu friedlichen Protesten auf und veranstaltete eine Mahnwache vor dem Hundertwasserhaus, in dem sich ein rechter Szene-Laden befindet. Neben Prominenten aus Politik und Polizeiführung wie Innenminister Holger Hövelmann und Polizeipräsident Johann Lottmann nahmen auch Mitglieder des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes der GdP an den Protestveranstaltungen teil.

Die befürchteten Krawalle blieben, sicher auch wegen der hohen Polizeipräsenz, aus. Krawall ganz anderer Art betrieb im Nachgang die DPolG. Diese hatte sich zwar nicht an den Protesten beteiligt, aber den Versuch unternommen, in einer E-Mail an die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen das Transparent der GdP als gewerkschaftspolitische Kampagne zu diffamieren. Die Landtagsabgeordneten werteten dies als Peinlichkeit und ließen sich nicht für politische Spielchen missbrauchen.

Lothar Jeschke

STELLUNGNAHME DER GdP - Frühpensionierung und verbesserte Altersteilzeit in der Polizei

Die Gewerkschaften wurden um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher, besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Regelungen gebeten.

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes der Landesregierung liegt in der Einführung eines Alterteilzeitzuschlages auf 88 Prozent der maßgeblichen Nettobesoldung sowie eines Frühpensionierungsmodells für Polizeibeamte im mittleren. bzw. gehobenen Dienst. Dabei sollen die versorgungsrechtlichen Regelungen attraktiver als bisher gestaltet werden. Hier wird jetzt

• Ein Anspruch auf Heilfürsorge für die Zeit der vorgezogenen Pension,

• ein Verzicht auf den Versorgungsabschlag,

• die Anrechnung der Zeiten der vorgezogenen Pension als ruhegehaltsfähige Dienstzeit,

• die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes und

• die Zahlung eines Ausgleiches bei Eintritt in den Ruhestand vorgeschlagen.

Grundsätzlich begrüßt die GdP die geänderten Regelungen zur Altersteilzeit und Frühpensionierung. Die GdP fordert aber, dass diese Regelungen für alle Beschäftigten (Beamte, einschl. der im höheren Dienst und Tarifbeschäftigte) der Polizei und für die anderen Beschäftigten des Landes gelten.

Durch diese Gesetzesänderungen wird der Altersdurchschnitt in der Polizei allerdings nicht wesentlich verbessert. Es fehlt eine deutliche Vergrößerung des Einstellungskorridors. Hinzu kommt, dass das Personalkonzept, das dem Abbau zugrunde liegt, von einer deutlich zu niedrigen Polizeidichte ausgeht. Die Relation Polizeivollzugsbeamte zur Einwohnerzahl ist als Orientierungsmaßstab zu undifferenziert und damit untauglich.

Im einzelnen schlägt die GdP vor, den Gesetzentwurf wie nachfolgend beschrieben, zu ändern bzw. zu ergänzen:

• Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.9.2010 für Frühpensionierung

• Im Absatz IV des § 120 sollte die Antragsfrist bis zum 30.9.2010 verlängert werden, da dann erst die Ost- an West-Angleichung zum Zuge kommt

• Zahlung einer Verwendungszulage nach den §§ 45 und 46 BBesG

In Artikel 2 sollte zusätzlich im § 1 S.1 „mit Ausnahme die §§ 45, 46 BBesG gestrichen werden. Das Bundesbesoldungsgesetz muss in vollem Umfang gelten. Dies entspricht auch der Rechtsprechung in Sachsen Anhalt. Siehe Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg vom 6.11.07 Az.: 5A110/07.

Einführung einer dynamischer Altersgrenze für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsatzes

In § 14a Abs. 3 S.1 sollte die Formulierung wie folgt geändert werden: „die gesetzliche Altersrentegrenze ohne Abschläge erreicht wird“.

Durch die Reform der gesetzlichen Altersrente wird dort das Einstiegsalter im Laufe der nächsten Jahre auf 67 Jahre festgelegt. Bei Beamten bleibt es bisher bei 65 bzw. 60 Jahren.

Zahlung des erdienten Ruhegehaltes

Im Zuge dieser Gesetzesänderungen sollte auch eine weitere Änderung im Landesbesoldungsgesetz vorgenommen werden.

Der § 30 BBesG in Verbindung mit § 12a und § 55 BeamtVG muss in Bezug auf die unterstellte Systemnähe dahingehend geändert werden, dass den Beamten nach Anwendung der Höchstgrenzenregelung gem. § 55 BeamtVG zumindest das erdiente Ruhegehalt verbleibt. Es muss deutlicher geregelt werden, dass die Anrechnung der Rente auf die Versorgung zumindest nicht den Anspruch auf den erdienten Teil des Ruhegehalts berührt.

Für etliche Beamte der neuen Bundesländer bedeutet die jetzige Regelung, dass neben der Rente (für ihre Arbeitsjahre vor dem 3. Oktober 1990) keine oder nur minimale Beamtenversorgungsbezüge (für die Dienstjahre nach 1990) mehr bezahlt werden.

(Nach einer Information des GLBV)

FACHAUSSCHUSS K - Wo klemmt die Säge?

Magdeburg. Entsprechend eines Beschlusses auf unserer letzten Beratung im alten Jahr, hat sich der Fachausschuss K am 15. Januar 2008 in den Geschäftsräumen des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes (GLBV) getroffen.

Wir hatten uns darauf verständigt, dass wir uns kritisch mit Erscheinungen und Problemen beschäftigen wollen, die bei der Umsetzung der neuen Polizeistruktur sichtbar geworden sind. Dabei geht es uns insbesondere um die Frage: Welche Auswirkungen hat die PSR tatsächlich auf die Kriminalpolizei und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen?

Wir sind in einem ersten kurzen Erfahrungsaustausch übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es einige unübersehbare „Unwuchten“ gibt, die sich auch in absehbarer Zeit nicht abstellen lassen werden, wenn niemand korrigierend eingreift.

Wir sind von der Überlegung ausgegangen, dass nach einer gewissen Phase der allgemeinen Umgewöhnung, die neue Struktur greifen und funktionieren muss. Diese Phase darf nicht zu lange dauern, denn die Vorgangsbelastung und die vielfältigen kriminalpolizeilichen Aufgaben sind eben auch dann tägliche Realität, wenn sich die Polizei mit sich selbst beschäftigen muss…

Bis die ersten Fazite gezogen werden, möchten wir unseren GLBV in die Lage versetzen, konstruktiv, sachlich und fachlich fundiert, die Situation zu beurteilen und auf notwendige Korrekturen zu dringen. Wichtigster Tagesordnungspunkt war deshalb die Vorbereitung einer für den 3./4. April geplanten Arbeitstagung unseres Fachausschusses zu den hier angedeuteten Problemfeldern.

Bis dahin sind wir für kurze Erfahrungsberichte zum Thema „Auswirkungen der PSR auf die unmittelbare Arbeit der Kriminalpolizei“ dankbar. Wo klemmt die Säge mehr, als man in der allgemeinen Umbruchphase tolerieren kann?

Wer also unser Anliegen unterstützen möchte, wird gebeten, seinen Beitrag unter dem Kennwort: „Fachausschuss K – PSR“ an den GLBV zu senden.

Rolf Strehler, Vorsitzender

SENIORENGRUPPE - Anschrift nicht „geheim halten“ - Ein Appell, nicht nur an Pensionäre

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mir liegen gegenwärtig wieder einige Briefe vor, die mit dem Vermerk der Post „Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ versehen sind.

Inhalt: Glückwünsche zum besonderen Geburtstag vom Landesvorsitzenden, die zurückgesandt und nicht zugestellt werden, weil uns die aktuelle Adresse fehlt.

Wir ärgern uns darüber, dass wir nicht rechtzeitig gratulieren konnten und der betreffende Kollege ärgert sich weil ihn die GdP „vergessen“ hat. Dass er selbst die Ursache für dieses „Vergessen“ gesetzt hat, weil er seine Adresse „geheim halten“ muss, bedenkt er dabei oft nicht.

So sind wir aber auch nicht in der Lage, diese Kollegen mit den ihnen zugedachten Informationen zu versorgen. Dann ist es natürlich einfach zu meckern: „ Ich erfahre ja nichts“.

Im Bereich der noch aktiven Bediensteten ist es noch relativ einfach, diese Adressen bei Kollegen zu erfragen. Wie schwierig ist das aber im Seniorenbereich, wenn er allein in einem kleinen Ort wohnt?. Wen soll man dann befragen? Da sind acht Wochen schnell vorbei und der Frust bei dem Kollegen wird immer größer. Frust, den er sich selbst verursacht hat.

Als besonders intelligent ist mir eine Ausrede in Erinnerung die da lautete: „Was wollt ihr denn, ich habe doch der Personalstelle meiner Direktion die neue Anschrift mitgeteilt“. Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben das die Personalstelle den Berufsvertretungen derartige Angaben nicht automatisch weitergeben darf. Es hat die Personalstelle auch nicht zu interessieren, in welcher Berufsvertretung der Bedienstete organisiert ist, weil die Vorstände der Berufsvertretungen diese Angaben auch nicht an die Personalstellen weitergeben dürfen.

Ich schreibe diese Zeilen auch, weil in der gegenwärtigen Strukturveränderung Kolleginnen und Kollegen in Größenordnungen umgesetzt werden und es sehr schwierig sein wird, immer rechtzeitig zu erfahren, wer in welchem Bereich tätig ist oder wird. Das stellt die bisherigen Vorstände vor komplizierte Aufgaben.

Hier richtet sich mein Appell an alle Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirkes Sachsen-Anhalt, sich bei den bisherigen Vorstandsmitgliedern oder Vertrauensleuten zu melden und zu sagen wohin sie gehen oder zu sagen: Hier bin ich. Ich bin Mitglied der GdP und war bisher da und da tätig. Selbstverständlich kann man sich auch unter der Tel.-Nr.: 0391/6 11 60 10 an unser Landesbüro wenden bzw. den Änderungsdienst auf den Webseiten der GdP nutzen.

So können alle Mitglieder der GdP einen wirksamen Beitrag zur Neuorganisation und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Kreisgruppen leisten. Dazu allen viel Erfolg.

Ich wünsche allen Mitgliedern und ihren Angehörigen ein Frohes Osterfest und einen guten Start in den Frühling.

Wolfgang Jung, Vorsitzender Seniorengruppe

TARIFRECHT - TV-L und leistungsbezogenes Entgelt

Der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) legt im § 18 die Einführung eines Leistungsentgelts zusätzlich zum Tabellenentgelt fest. Er setzt damit den Kerngedanken der Tarifreform, die Einführung leistungsbezogener Bezahlung, um.

Die näheren Regelungen zur Ausgestaltung des Leistungsentgelts sollen nach § 18 Abs. 4 in einem landesbezirklichen Tarifvertrag vereinbart werden. Da es bisher noch keine Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften mit dem Land gab, wurde das Leistungsentgelt nach § 18 Abs. 5 pauschal gezahlt. Danach erhielten alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 12 v. H. des Tabellenentgelts ausgezahlt, das für den Monat September 2007 zugestanden hat.

Der Anspruch auf Tabellenentgelt für jeweils mindestens einen Kalendertag der jeweiligen Monate erfüllt die Voraussetzung zur Zahlung des Leistungsentgelts bereits.

Aufgrund der „Stichtagsregelegung“ ergeben sich Konsequenzen für die Beschäftigten, nach denen Leistungsentgelt nicht oder anteilig gezahlt wird:

Es ist keine Zwölftelregelung vereinbart. z.B.

• Beschäftigungsbeginn im Oktober 2007 – es erfolgt keine Zahlung

• Keine Entgeltzahlung im September 2007 – es erfolgt keine Zahlung

• Keine Entgeltzahlung im Dezember 2007 – es erfolgt keine Zahlung

• Beschäftigungsbeginn im August 2007 – Zahlung erfolgt in voller Höhe(12 v. H. des Tabellenentgelts für den Monat September)

• Beschäftigungsbeginn am 15. September 2007 – die Zahlung erfolgt anteilig

• Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 30. November 2007 – es erfolgt keine Zahlung (auch nicht anteilig)

• Teilzeitbeschäftigung im September 2007 und im Dezember 2007 Vollzeitbeschäftigung – die Zahlung erfolgt entsprechend des Beschäftigungsumfanges im September 2007

• Vollzeitbeschäftigung im September 2007 und im Dezember 2007 Teilzeitbeschäftigung – die Zahlung erfolgt in voller Höhe

Anm: Es ist unbeachtlich, wenn sich der vereinbarte Beschäftigungsumfang nach dem Monat September geändert hat.

Gemäß dem Schnellbrief des Ministeriums der Finanzen vom 3. Januar 2008 wird das Leistungsentgelt auch dann gezahlt, wenn Beschäftigte wenigstens an einem Tag im September und/oder Dezember einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach § 22 TV-L hatten.

Auch wenn Beschäftigte keinen Anspruch auf Tabellenentgelt (oder Krankengeldzuschuss) im September oder Dezember aufgrund der Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder Wehrübungen hatten, wird das Leistungsentgelt gezahlt. Die Bemessungsgrundlage ist das fiktive Septemberentgelt.

In den Fällen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und Zusatzurlaub (nach § 27 TV-L Wechselschicht- und Schichtarbeit) bleibt der Anspruch auf Zahlung des Leistungsentgelts unverändert bestehen. Wenn eine Beschäftigte wegen des Beschäftigungsverbots nach § 3 Mutterschutzgesetz kein Entgelt erhalten hat, wird das Leistungsentgelt trotzdem gezahlt und das fiktive Septemberentgelt als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Das Leistungsentgelt ist auch an Beschäftigte zu zahlen, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells der Altersteilzeit befinden.

Nach § 18 Ab. 2 TV-L haben die Arbeitgeber die Pflicht zur Auszahlung des Leistungsentgelts. Für die Beschäftigten ist es wichtig zu wissen, dass das ausgezahlte Leistungsentgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist. Es ist zudem vorgesehen, zukünftig den ausschüttungspflichtigen Leistungstopf von bisher 1 v. H. auf 8 v. H. zu erhöhen.

Da bislang nicht absehbar ist, ob landesbezirkliche Tarifverträge zum Leistungsentgelt vereinbart werden, wären die kommenden Tarifrunden 2008 und 2009 abzuwarten.

Anke Günther

LANDESFRAUENGRUPPE - Gleichstellungsbeauftragte wählen!

Unsere Landesfrauengruppe forderte die Mitglieder unserer Gewerkschaft im Polizeihauptpersonalrat auf, sich umgehend für die Neuwahlen von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragen (EGB) in den neuen Polizeidirektionen einzusetzen.

Aufgrund der Polizeistrukturreform und der Zusammenlegung der sechs Polizeidirektionen zu drei Polizeidirektionen sind gemäß § 17 Abs. 12 Frauenfördergesetz Neuwahlen durchzuführen. Zurzeit ist dies noch in keiner Polizeidirektion durchgeführt worden, somit ist eine Vertretung in Sinne des Frauenfördergesetzes nicht mehr gewährleistet. Hier muss schnellstens Abhilfe geschaffen und Neuwahlen müssen organisiert werden.

In der Sitzung des Polizeihauptpersonalrates wurde von unseren Vertretern der Beschluss eingebracht, das Innenministerium aufzufordern die Behörden anzuweisen, die Wahlen zu den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu veranlassen. Die EGB können gemäß § 38 (2) PersVG LSA an den Sitzungen der Personalvertretung teilnehmen. Da eine Neuwahl noch nicht stattfand stellt sich jedoch die Frage „Wer?“

Ebenfalls wurde durch uns gefordert, dass das Innenministerium sich für die Wahlen von EGB im Bereich der gesamten Behörde einsetzt. Mit Erlass vom 17. Januar 2008 wurde seitens des Innenministeriums dem umgehend Rechnung getragen und angewiesen, die Wahlen zu den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten durchzuführen.

EGB in die Stufenvertretung

Zur Zeit ist den EGB der Zugang zu der Stufenpersonalvertretung verschlossen, sie besitzen keinen Rechtsanspruch, an den Sitzungen der Stufenpersonalräte teilzunehmen.

Darüber hinaus spricht sich die Frauengruppe unserer Gewerkschaft dafür aus, mindestens in den Polizeidirektionen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu berufen. Durch die Zusammenlegung der Polizeidirektionen sind die Personalbestände immens gestiegen, weiterhin unterscheiden sich die Aufgaben der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sehr von denen der ehrenamtlichen, so dass eine Bestellung begründet ist.

Die Frauengruppe wird dazu ein entsprechendes Anschreiben mit ihren Forderungen an die zuständige Ministerin, Frau Kuppe, senden. Ihr Ministerium ist für den Frauenförderplan, der die Zuständigkeiten und Aufgaben der haupt-und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten regelt, verantwortlich.

VR

BEZIRKSGRUPPE Nord - Kreisgruppe Harz der GdP gebildet

Am 16. Januar 2008 fand die Wahl des Vorstandes der neuen Kreisgruppe Harz der Gewerkschaft der Polizei statt. Diese neue Kreisgruppe setzt sich aus den ehemaligen Kreisgruppen Quedlinburg, Halberstadt, Wernigerode und der Kreisgruppe Polizeidirektion Haus zusammen.

Der Saal war gut gefüllt, 53 Mitglieder hatten den Weg zum Versammlungsort gefunden, um ihren Vorstand zu wählen. Als Gast konnten wir den stellv. Landesvorsitzenden der GdP, den Koll. Jürgen Naatz, begrüßen. Nach einer kurzen Eröffnung durch den Versammlungsleiter sprach der Vorsitzende der (noch) Bezirksgruppe Halberstadt, Michael Wiegert, zur Diskussion. Einen kleinen Teil der Ausführungen nahm die Darstellung der geleisteten Arbeit der Bezirksgruppe in den letzten Jahren ein. Mehr Aufmerksamkeit widmete er den vor der Kreisgruppe und der zukünftigen Bezirksgruppe stehenden Aufgaben. Unter anderem skizzierte er die Arbeit zum Aufbau der neuen Bezirksgruppe, ging auf die Probleme der Polizeistrukturreform PSR 2007 ein und erläuterte wie er sich die Zusammenarbeit mit den anderen Berufsvertretungen vorstellt.

PSR 2007 nicht ohne Probleme

Die Umsetzung der PSR 2007 geht auch im Harzkreis nicht ohne Probleme ab, obwohl sich diese in Grenzen halten. Der Einsatz des Verwaltungspersonals ist dabei eine der wichtigsten Aufgaben. Weiterhin gilt es, die technische Sicherstellung zu gewährleisten. Allgemein kann man sagen, dass die neuen Strukturen mit Beginn des Jahres 2008 begonnen haben, zu greifen. Die neue Kreisgruppe wird sich weiter kritisch mit der Umsetzung der PSR 2007 auseinandersetzen. Einen Schwerpunkt bildet hier die Unterbringung des Personals in landeseigenen Liegenschaften. Es darf keine Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen geben.

Die Zusammenarbeit mit den Berufsvertretungen BDK und DPolG, so Michael Wiegert, soll auf fachlicher Ebene weitergeführt werden. Dabei konzentrieren sich die Mitglieder der Kreisgruppe uns auf solche Aktionen wie im Januar 2007. Gemeinsam wollen wir auch die Probleme der PSR 2007 bewältigen. Eine Diskreditierung der GdP und eine Verunglimpfung von Funktionären werden wir aber nicht zulassen. In einem Gespräch zwischen dem Vorsitzenden der Bezirksgruppe Halberstadt der GdP und dem Vorsitzenden des Kreisverbandes der DPolG, Ende Dezember 2007, wurde insbesondere auf die Frage des Umgangs miteinander eingegangen. Auch der Wahlkampf zu den Personalratswahlen soll in einer sachlichen Atmosphäre erfolgen

In der weiteren Diskussion nahm Jürgen Naatz das Wort und erläuterte aus Sicht des Landesvorstandes und auch aus seiner Funktion als Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates die Schwerpunkte der gewerkschaftlichen Arbeit und die Arbeit der Personalvertretungen für die nächste Zeit. Dabei berührte er unter anderem solche sensiblen Themen wie den Stand der PSR 2007, die Entwicklung eines echten Personalentwicklungskonzepts, die Einführung der blauen Uniform und mögliche Beförderungen. Beide Redner appellierten an die Teilnehmer, mit Geschlossenheit und klugen Ideen ihren Vorstand zu unterstützen und die bevorstehenden Wahlen zu dem Stufenpersonalräten und den örtlichen Personalräten gut vorzubereiten. Im Anschluss daran erfolgten die Wahlen des neuen Kreisgruppenvorstandes und der Delegierten für die Bezirksgruppenwahlveranstaltung. Zum Vorsitzenden der Kreisgruppe wurde der Koll. Reiner Papendieck gewählt.

MW


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