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Landesregierung missachtet den Willen des Landtages

Gesetz doch noch veröffentlicht und in Kraft

Magdeburg.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen beschlossen.

Als eine offensichtlich bisher nie dagewesene Handlungsweise bezeichnet der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Karsten Schmidt die äußerst lange Verzögerung der Veröffentlichung des Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen durch die Landesregierung.
Die Mitglieder des Landestages hatten bereits am 26.6.2008 das Gesetz mit einigen Änderungen beschlossen. Das Gesetz tritt aber erst mit der Veröffentlichung in Kraft.

Die Erwartungshaltung bei den in Frage kommenden KollegInnen ist sehr hoch, um so unverständlicher ist die Verzögerung bei der Veröffentlichung. Die GdP erwartet die sofortige Veröffentlichung des Gesetzes durch die Landesregierung.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im GVBl. 17/2008 am 18.8.2008 trat dieses auch in Kraft.

Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages G2008.17.0290.pdf

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