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Wir kämpfen und erzählen nicht nur

Verlängerung Lebensarbeitszeit

Magdeburg.

Am 11.März 2015 fand die Anhörung vor dem Ausschuss für Finanzen im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes statt.

Zu diesem Gesetzentwurf und seinem Inhalt hatte die GdP bereits schriftlich Stellung genommen und diese dem Ausschuss übergeben.
Die GdP bat darum, ungeachtet aller berechtigten Kritik, das Versorgungsgesetz aus dem Paket auszugliedern und dieses in den Landtag einzubringen, da es eine Vielzahl von notwendigen Regelungen für unsere KollegInnen enthält.

In der Anhörung wollte die GdP aber auch die Möglichkeit nutzen, den Abgeordneten des Finanzausschusses noch einige Gründe für bestimmte Sonderregelungen oder zeitliche Verschiebungen von Teilen des Gesetzentwurfes deutlich zu machen.

Insgesamt 17 Vertreter von Berufsgruppen und Gewerkschaften waren eingeladen. In den Redebeiträgen war bei den meisten eine allgemeine Zustimmung zum Gesetzentwurf zu erkennen und es gab wenig Gegenwehr. Lediglich die GdP und die ver.di- Kollegen der Feuerwehr waren gegen eine generelle Anhebung der Lebensarbeitszeit um 2 Jahre.

    Unsere Kernforderung: Absenkung der Altersgrenze von 62 um jeweils einen Monat pro Jahr geleistet Arbeit in den besonders belasteten Bereichen, wie dem Wechsel- und Schichtdienst, Bereitschaftspolizei, Sondereinheiten (SEK/MEK), sowie speziell ausgebildeter Kräfte (z.B. Taucher).

Auch die vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren, auf eigenen Antrag, muss für Polizeivollzugsbeamte möglich sein.

Die GdP lehnt die geplante Streichung des § 10 BesVersEG LSA (Übergangsgeld) kategorisch ab.

Durch die besondere Altersgrenze bei Polizeivollzugsbeamten (kürzere Besoldungszeit von 5 Jahren im Polizeivollzugsdienst) ist diese Streichung des Übergangsgeldes nicht nachzuvollziehen. Sie wird insbesondere abgelehnt, weil es die Polizeivollzugsbeamten im Hinblick auf die erreichbare Höchstversorgung benachteiligt.

Dies trifft zumindest solange zu, bis die Polizeivollzugsbeamten allein durch ihre Dienstzeit die Höchstversorgung von 71,75 v. H. erreichen können.

Leider fehlten die Vertreter der DPolG, um mit Ihrer Meinung die Interessen der Beamtinnen und Beamten gegenüber dem Gesetzentwurf zu vertreten.

Der Vertreter des BdK nahm in seiner Stellungnahme vorbehaltlos die Inhalte des Gesetzentwurfes an.

Sollten die Vorschläge der GdP zum Gesetzentwurf keinen Widerhall finden, werden wir weiter für die Umsetzung von Sonderregelungen zur vorzeitigen Pensionierung und Beibehaltung des Übergangsgeldes kämpfen, auch wenn unser einziger Verbündeter dann nur noch die Feuerwehr ist.


Personalratsvertreter und Gewerkschaften sollten das Personal vertreten – immer und überall!

Der Landesvorstand


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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