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Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn

Magdeburg.

Die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Beamten ist nach wie vor besorgniserregend hoch. Ein guter Teil der Beamten setzt deshalb gegen dingfest gemachte Gewalttäter erfolgreich Schmerzensgeldansprüche durch, sei es im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren oder auf dem Zivilrechtsweg.

Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen der Beamtinnen oder Beamten durch den Dienstherrn

Nach dem es gelungen ist, im Landesbeamtengesetz den § 83a „Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen“ aufzunehmen, nutzen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zusehends die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. Bei erfolglosen Vollstreckungsversuchen kann dann auf Antrag des Betroffenen, die Dienststelle das rechtskräftig festgestellte Schmerzensgeld übernehmen.

Klar, einige Bedingungen müssen erfüllt sein,

  • rechtskräftiger Anspruch auf Schmerzensgeld, wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den der Betroffene in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamtin oder Beamter erlitten hat,
  • die Vollstreckung über einen Betrag von mindestens 250 € erfolglos geblieben ist,
  • ACHTUNG, die Übernahme der Erfüllung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Eintreten der Rechtskraft zu beantragen.

Seit Dezember 2019 ist das Finanzministerium auf Drängen der GdP Sachsen-Anhalt (Schnellbrief MF) dem Ansinnen gefolgt, aus Gleichbehandlungsgründen diese Regelungen auch auf Tarifbeschäftigte zu erweitern.

Übrigens, wer GdP-Mitglied ist, kann bei den Vollstreckungsversuchen auf die Hilfe der GdP zählen!

Infos auch auf der GdP Website unter Leistungen -> Rechtsschutz

Siehe auch die Mitglieder-Info 9. Mai 2018

Zum Öffnen der Mitglieder-Info klicke bitte auf das Bild.

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