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Bundesrat zur Reform des öffentlichen Dienstrechts

Entwurf der Bundesregierung zurückgewiesen

Magdeburg.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme am 14.10.2005 zum Strukturreformgesetz die vorgesehene Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht begrüßt, gleichzeitig jedoch darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Überarbeitung bedürfe und Ergebnisse der Föderalismusdiskussion berücksichtigen solle.

Er sei darüber hinaus wegen des vorgesehenen dauerhaften Nebeneinanders von zwei unterschiedlichen Bezahlungsregelungen rechtlich überaus kompliziert und damit für den Verwaltungsvollzug nur schwer umsetzbar und für die Betroffenen wenig transparent. Damit verbunden sei ein erheblicher bürokratischer und finanzieller Mehraufwand. Schließlich drängt der Bundesrat darauf, die dem Entwurf zugrunde liegenden Finanzierungsgrundlagen detailliert darzustellen.
Siehe auch Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformgesetz - StruktRefG) Drucksache 615/05 (Beschluss) oder unter http://www.bundesrat.de
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