Weitere Information zum Verfahren zur altersdiskriminierenden Besoldung
Achtung, Terminsache

Nach Versendung der ersten positiven Bescheide zur Zahlung einer Entschädigung bis zu 1.600 Euro bitten wir zur weiteren Klärung rückwirkend geltender Ansprüche im Rahmen des umfassenden Rechtsschutzes im erstinstanzlichen Verwaltungsrechtsstreit um weitere Mitarbeit.

Nach Erhalt des klagefähigen Widerspruchsbescheides des Finanzamtes/Bezügestelle bitten wir die Betroffenen um sofortige Kontaktaufnahme mit den Vertretern der Bezirksgruppen.

Die Kolleginnen und Kollegen der Bezirksgruppen informieren die Betroffenen über den weiteren Verfahrensablauf. Weitere Informationen sind auch auf unserer Webseite, im internen Bereich zu finden.

Übrigens, es fehlen nach wie vor noch Vollmachten. Sendet diese bitte umgehend an das Landesbüro.


Ohne Vollmacht, keine Zahlung!

Nach wie vor gilt:

1. keine Rechtsschutzanträge stellen

2. keine Einschaltung von Rechtsanwälten

Weitere Informationen folgen.