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Antrag der Berliner CDU-Fration

Kennzeichnungspflicht für Polizisten stoppen!

Berlin.

Neue Informationen der GdP-Berlin zur geplanten Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhaus hat mit Drucksache 16/3746 eine Antrag eingebracht, mit den sie die selben Sachargumente gegen die Kennzeichnung aufgreift, die auch die GdP immer wieder ins Feld führt.

Abgeordnetenhaus von Berlin - 16. Wahlperiode - Drucksache 16/3746

Antrag der Fraktion der CDU
Kennzeichnungspflicht für Polizisten stoppen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, den Polizeipräsidenten anzuweisen, die Dienstanweisung zur individuellen Kennzeichnung der Polizisten zurück zu nehmen.

Begründung:

Trotz berechtigter Befürchtungen soll für Berliner Polizisten eine individuelle Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Gleich, ob die betroffenen Beamten namentlich gekennzeichnet sind oder eine individuelle Nummer tragen müssen, die individuelle Kennzeichnung ist nachteilig oder sogar gefährlich für die Polizeibeamten.

Individuelle Kennzeichnungen führen zwangsläufig zu einer erheblichen Steigerung taktischer, im Zweifel verleumderischer Anzeigen. Selbst wenn sich die Vorwürfe als haltlos erweisen sollten, bedeutet das eine Beförderungssperre für die betroffenen Beamten. Individuelle Kennzeichnungen sind besonders für die Polizeibeamten gefährlich, die gegen organisierte Kriminalität oder politische Extremisten vorgehen müssen. Schon jetzt sind diese Beamten häufig Ziel von Bedrohungen und Straftaten.
Nach der von linken Kreisen jüngst veröffentlichten Dokumentation über die Arbeit der Polizei stellt sich diese Gefahr noch stärker dar.

Wer in der Lage ist, Taktiken, Einsatzmittel und Fahrzeuge - bei den Zivilfahrzeugen sogar unter Nennung der Kennzeichen - darzustellen, kann auch Listen über individuell gekennzeichnete Polizisten erstellen und veröffentlichen. Die präzisen Angaben in der Dokumentation zeigen, dass die Verfasser die Berliner Polizei geradezu ausgespäht haben. Es wäre naiv zu glauben, dass die Gegner der Polizei ihre reichlich vorhandene Freizeit nicht auch zum Ausspähen einzelner Polizeibeamter und ihrer Familien nutzten, um so auf die individuell gekennzeichneten Polizisten auch individuellen Druck auszuüben.

Der Berliner Senat und Polizeipräsident Glietsch sollten nicht stolz darauf sein, dass Berlin als erstes Bundesland die individuelle Kennzeichnung verbindlich einführen möchte, vielmehr sollten sie sich fragen, warum die anderen Bundesländer es nicht tun.

In der heutigen vernetzten Gesellschaft gefährdet eine individuelle Kennzeichnung Berliner Polizisten deren Leib und Leben - denn auch Gewalttäter sind vernetzt, seien sie rechts- oder linksradikal oder Angehörige der organisierten Kriminalität.

Der Senat gefährdet durch die Kennzeichnung Beamte, für die er doch zur Fürsorge verpflichtet ist. Sie verdienen für ihre schwierige Arbeit unser volles Vertrauen und unsere Unterstützung!

Neben den möglichen Konsequenzen ist eine verpflichtende Kennzeichnung von Polizisten auch deshalb nicht sinnvoll, weil es keine Belege für eine deutliche Erleichterung der Ermittlungsarbeit gibt. Die bestehenden Regelungen, beispielsweise die Kennzeichnung von Hundertschaften, haben sich bewährt und sind auch vollkommen ausreichend.

Berlin, 03. Januar 2011

Henkel, Dr. Juhnke, Trapp und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

DER LANDESBEZIRKSVORSTAND

http://www.gdp-berlin.de



Die komplette GdP-Info Berlin: Nr. 4/2011 gibt es hier als PDF-Datei.

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