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Magdeburg. 02.01.2012


Erschwerniszulagenverordnung LSA seit 01.01.2012 in Kraft
Ernüchterung überwiegt - Forderungen der GdP weitestgehend ignoriert

Bei aller Freude über die Erhöhungen der Zulage für das fliegende Personal der PHuSt und die Aufnahme der Personenschützer in den anspruchsberechtigten Personenkreis der Zulage für besondere Einsätze bleibt unterm Strich stehen:

Die wesentlichen Forderungen der GdP wurden schlichtweg ignoriert.

Insbesondere die Wertschätzung der gesundheitsschädlichen Verwendung im Schichtdienst lässt deutlich zu wünschen übrig. Die GdP-Forderung nach „5 Euro DuZ“ lief ins Leere. Es bleibt weiterhin bei den teils lächerlichen Stundensätzen wie bspw. 77 Cent am Samstag von 13 bis 20 Uhr oder 1,28 Euro für den Nachtdienst.

Leidtragende sind die „Schichtdienstler“, die aufgrund des Personalabbaus auch immer öfter des Nachts und an den Wochenenden Dienst versehen müssen. Die Zulagen stehen in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bis hin zur Gefahr eines Burn-out und den familiären Entbehrungen. Des Weiteren muss der DuZ auch im Kontext mit folgenden Fakten betrachtet werden:

    • steigende Gewalt gegen Polizeibeamte
    • steigende Anforderungen / Arbeitsdichte
    • Überalterung der Polizei.
Die GdP erneuert daher ihre Forderung nach einer angemessenen Entschädigung für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, die die besonderen Tätigkeiten der Polizei berücksichtigt.

Ebenso übt die GdP deutliche Kritik an den Zulagen für die Beamtinnen und Beamten des MEK / SEK. Trotz erfolgter Erhöhung besteht hier weiterhin eine Differenz zu den Zulagen, die bspw. der Bund seinen Spezialeinheiten gewährt.


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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