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GdP-Rechtsauffassung zur altersdiskriminierenden Besoldung

Lieber erst Mal den Spatz in der Hand,…

Magdeburg.

Der Erfolg der GdP in der Klage zur altersdiskriminierenden Besoldung, Zahlung von 1600,-€ pro Kollegen, wird natürlich auch kritisch hinterfragt.

Warum ist nicht der gesamte Zeitraum von 2006 bis 2011 durch die Klage geklärt? Warum kriege ich keine 5400 € vom Land, obwohl das Urteil vorliegt?
Das Land will/muss sparen. „Schlaue“ Leute im MF sagen einfach mal, hier haben wir das Urteil und wir, die gut ausgebildeten Juristen im Finanzbereich, lesen daraus, dass nur 1.600 € fällig werden. Das ist unsere Rechtsauffassung. Der Landesvorstand entschied im Interesse unserer Kollegen, das Finanzministerium aufzufordern, seine Rechtsauffassung zu überdenken.

Das kostet Zeit. Viel Zeit. Es geschieht zurzeit.

In unserem Geltendmachungsschreiben wurde der Anspruch (Besoldung aus der höchsten Altersstufe), die Anspruchsgrundlage (AGG, Altersdiskriminierung) sowie der Anspruchszeitraum (im Rahmen der geltenden Verjährungsregelungen, auch 2006 bis November 2009) konkret benannt, so- dass nach hiesiger GdP-Ansicht die Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer diskriminierenden Besoldung sich nicht nur auf den Zeitraum vom 1.12.2009 bis zum 31.3.2011 beziehen, sondern auch den Zeitraum von August 2006 bis zumNovember 2009 umfassen.

Wir bleiben dran! Mit uns – für euch!

Der Landesvorstand

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