Ich möchte Ihnen die nachfolgende Stellungnahme nicht vorenthalten und Sie auf unseren Vorschlag in dieser Sache aufmerksam machen.
In der Begründung zur Gesetzesvorlage wird ausgeführt, dass durch die zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses Mehrkosten in Höhe von insgesamt 43 Mio. Euro entstehen würden.
Dies ist die konkrete Summe, die in den nächsten Jahren durch die Beamtinnen und Beamten des Landes zur Konsolidierung des Haushaltes getragen werden soll.
Die GdP schlägt deshalb vor, wenn es nicht zur zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen sollte, ca. 25% der Summe in zusätzliche Beförderungen zu investieren, um endlich den unsäglichen Beförderungsstau aufzulösen. Dies wäre ein echter Beitrag, die innere Unzufriedenheit zu beseitigen und endlich den Beamtinnen und Beamten in der Polizei, in gebührender Art und Weise, Dank zu sagen.
Die angestrebte Regelung, das Inkrafttreten der Anpassungsstufen um drei Monate zum 1. Juni 2015 und zum 1. Juni 2016 hinauszuschieben, wird seitens der GdP abgelehnt und kritisiert.
Das Hinausschieben der Übernahme des Tarifabschlusses dient aus Sicht der GdP, allein der Konsolidierung des Haushaltes und stellt erneut den Versuch dar, die Beamtinnen und Beamten über Gebühr zu belasten.
In den vergangen Jahren haben die Beamtinnen und Beamten bereits einen großen und für jeden einzelnen Polizisten auch einschneidenden Beitrag geleistet.
Die Liste der Sparmaßnahmen beginnt bei:
Im Auftrag
Uwe Petermann, Landesvorsitzender