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Wir setzen uns für euch ein

Schreiben an den Innenminister

Magdeburg.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 25.01.2011 muss die Einsatzplanung mehrtägiger Einsätze neu bewertet werden. Wir, die GdP Sachsen-Anhalt, haben uns mit diesem Brief an den Innenminister gewandt.

Sehr geehrter Innenminister,

unter Bezug auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011, indem die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei als rechtswidrig befunden wurde, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, dem Urteilstenor zu folgen.

Nach meinem Dafürhalten hat das Urteil Auswirkungen auf alle zukünftigen mehrtägigen Einsätze, bei denen bisher zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeit unterschieden wurde.

Gleichzeitig bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie Sie beabsichtigen, mit entsprechenden Anträgen von betroffenen Beamten umzugehen.

Nach Informationen von Mitgliedern der GdP gehe ich davon aus, dass es eine ganze Reihe von Anträgen geben wird, in denen betroffene Beamte die rückwirkende Neuberechnung ihrer Dienstzeit einfordern werden.

In Erwartung einer positiven Reaktion verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Uwe Petermann, Landesbezirksvorsitzender


Den kompletten Brief an den Innenminister gibt es hier als PDF-Datei.

Das Urteil des OVG kann man hier nachlesen.

Und hier gibt es die Pressemeldung des Bundesvorstandes als PDF-Datei.

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