Wir setzen uns für euch ein
Schreiben an den Innenminister
unter Bezug auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011, indem die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei als rechtswidrig befunden wurde, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, dem Urteilstenor zu folgen.
Nach meinem Dafürhalten hat das Urteil Auswirkungen auf alle zukünftigen mehrtägigen Einsätze, bei denen bisher zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeit unterschieden wurde.
Gleichzeitig bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie Sie beabsichtigen, mit entsprechenden Anträgen von betroffenen Beamten umzugehen.
Nach Informationen von Mitgliedern der GdP gehe ich davon aus, dass es eine ganze Reihe von Anträgen geben wird, in denen betroffene Beamte die rückwirkende Neuberechnung ihrer Dienstzeit einfordern werden.
In Erwartung einer positiven Reaktion verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Uwe Petermann, Landesbezirksvorsitzender