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Stellenabbau kontra Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum

Stellungnahme der GdP zu wesentlichen Punkten des Koalitionsvertrages

Magdeburg.

Nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages hat die GdP jetzt diesen analysiert und begrüßenswerte Vereinbarungen festgestellt und Widersprüche aufgedeckt.

Nachfolgend nimmt die GdP zu wesentlichen Punkten des Koalitionsvertrages Stellung
Die GdP begrüßt die Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA). Die Umsetzung wird der Polizei die Arbeit erleichtern bzw. zu mehr Sicherheit im polizeilichen Alltag führen.

Die GdP begrüßt des Weiteren die belastungsorientierte Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes für den Bereich der Polizei. Damit wird eine gewerkschaftliche Forderung im Koalitionsvertrag fixiert. Die Betrachtung der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbelastung im Kontext mit der Berechnung der Polizeidichte ist daher sehr begrüßenswert.

Leider sind die Kriterien dafür noch ziemlich unscharf. Fragwürdig erscheint, wie man schon vor einer eingehenden Prüfung zu konkreten Zahlen kommen kann (deutlich über 6000).

Das postulierte zentrale Anliegen der Koalitionspartner, die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum zu erhalten und eine Personalstärke im Polizeivollzugsdienst bis zum Jahr 2016 von deutlich über 6.000 Beamten zu sichern steht deutlich im Widerspruch zum Stellenabbau und der gleichzeitigen Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Das ist so eklatant, dass sich jeder Kommentar erübrigt.

Ein Satz wie "Ziel der Koalitionspartner ist es, die Landesverwaltung personell und strukturell zu modernisieren und zu reduzieren." verdient näher betrachtet zu werden, weil die letzten 4 Jahre dieser Koalition eine eindeutig andere Sprache sprechen. Aus meiner Sicht ist es schon ziemlich dreist, die Modernisierung der Verwaltung an erster Stelle zu nennen und erst danach vom Personalabbau zu sprechen.

Tatsache ist:

      • dass alle Maßnahmen dem Primat der Kasse und des Personalabbaus untergeordnet wurden und werden;
      • dass es seit Jahren zu geringe Einstellungszahlen gibt; dadurch fehlen junge, anhand der letzten Erkenntnissen ausgebildete und motivierte Mitarbeiter;
      • dass die Mittel für die Fortbildung des vorhandenen Personals in den letzten Jahren so stark reduziert wurden, dass sie in manchen Bereichen auf Null gefahren wurden.
Wie eine Verwaltungsmodernisierung mit überalterten, in der Masse vor 30 bis 40 Jahren ausgebildeten und in den letzten Jahren kaum fortgebildeten Personal erfolgen soll, bleibt ein Rätsel. Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass dieses Postulat für die Galerie und eine Umsetzung gar nicht beabsichtigt ist.

Seit Jahren wird von einem Personalentwicklungskonzept gesprochen, welches aber bei näherer Betrachtung immer nur ein Personalabbaukonzept war und offensichtlich auch bleiben soll.

Jetzt will sich die Koalition offensichtlich dem bundesweiten Druck beugen und die Lebensarbeitszeit der Beamten erhöhen. Das ist nicht nur im höchsten Maße unsozial sondern widerspricht auch den Bemühungen um den Personalabbau.

Der ungebremste Abbau beim Personal, einhergehend mit der gleichzeitigen Verlängerung der Lebensarbeitszeit und der möglicherweisen Einschränkung des Einstellungskorridors stellt derzeit eine Horrorvision für das Jahr 2020 nicht nur für die Polizei sondern für die gesamte Landesverwaltung dar.

Die GdP begrüßt die Absicht der Koalitionspartner dagegen ausdrücklich, alle Polizeimeisterinnen und Polizeimeister nach einer dreijährigen Dienstzeit in das Statusamt A 8 zu befördern und wertet es als einen Schritt in die richtige Richtung.

Damit wird einer langjährigen Forderung der GdP, dass Polizeiarbeit in der heutigen Gesellschaft mindestens mit A 9 bewertet und besoldet werden muss, ansatzweise Rechnung getragen. In der Stellungnahme der GdP zur Neufassung der Laufbahnverordnung im Jahre 2010 ist dies zuletzt noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht wurden.

Allerdings fordert die GdP, dass sich die Beförderungen in der Landespolizei nicht im Bereich A 7 zu A 8 erschöpfen dürfen.

In der Landespolizei Sachsen-Anhalt ist in allen Bereichen ein massiver Beförderungsstau zu verzeichnen. Durch die kürzlich erfolgten Stellenhebungen ist dieser in der Laufbahngruppe 2 noch einmal erheblich verschärft worden. Grundlage für eine Erhöhung der Motivation der gesamten Landespolizei sind Beförderungen in allen Ebenen, sowohl der Arbeits- als auch der Führungsebene.

Die GdP erwartet daher, dass spätestens ab dem Jahre 2012 genügend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, um lange überfällige Beförderungen endlich durchführen zu können und den Beförderungsstau damit sukzessive aufzulösen.

Das Bekenntnis zu einer ausreichenden personellen Ausstattung des LKA ist sicher positiv. Aber was ist mit den anderen Polizeibehörden und Einrichtungen? Ganz verrückt wird es bei der Aussage, eine bessere Ausstattung mit IT-Spezialisten anzustreben. Angesichts der beabsichtigten und teilweise schon vollzogenen Zentralisierung der IT der Landesverwaltung und der Polizei und der erst vor einem dreiviertel Jahr erfolgten Versetzung von IT-Spezialisten zum TPA, kann ich das nur als Zickzack-Kurs bezeichnen.

Im Interesse menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für unsere Kolleginnen und Kollegen ist es aus Sicht der GdP lobenswert, die noch ausstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen endlich durchzuführen. Die GdP erwartet jedoch, dass die dringend notwendigen Maßnahmen auch bis zum Ende der Legislaturperiode beendet sind.

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