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Mitglieder-Info

Änderung bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für den Polizeivollzug

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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Magdeburg.

Während der Anhörung im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 8.11.2017 haben die Vertreter der Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zur Verfahrensweise der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für den Polizeivollzug eingebracht.

Die Anhebung soll demnach schrittweise für alle Polizeivollzugsbeamten bis zum 62. Lebensjahr erfolgen. Gleichzeitig sollen besonders belastende Dienstzeiten für die Betroffenen auf die Lebensarbeitszeit angerechnet werden.
      Beginn der Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird der 1.1.2019 (Jahrgänge 1954 für Verwaltungsbeamte bzw 1959 für Polizeivollzugsbeamte) sein.
Auf der Sitzung des Haushaltsausschuss wurde außerdem beschlossen, dass im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung die Sonderzahlung für dieses Jahr im Dezember gezahlt werden soll.

Während der Anhörung machte der GdP-Landesvorsitzende, Uwe Petermann deutlich, dass die Verlängerung Lebensarbeitszeit durch die GdP dem Grunde nach und auch inhaltlich abgelehnt wird.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die bisherige Regelung der Zahlung eines Ausgleichsbetrages (§ 10 BesVersEG LSA) nicht fortgeführt werden soll, „da diese einmalige Leistung in Höhe von 4.091 Euro den Lebenszuschnitt der Beamtinnen und Beamten nicht prägt“.

      Uwe Petermann machte hierzu deutlich, dass die bisherige Regelung der Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 4.091 Euro bei Pensionseintritt für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beibehalten werden muss. Dieser Ausgleich wird bisher Beamtinnen und Beamten gewährt, die aufgrund einer besonderen Altersgrenze von 60 Jahren in den Ruhestand treten.
Zum „Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung“ verwies Uwe Petermann auf den Beförderungsstau und das Fehlen einer Zulage für die Wahrnahme höherwertiger Tätigkeiten. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

Flugblatt 06/2017: Mitglieder-Info: Änderung bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für den Polizeivollzug

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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GdP-Stellungnahme vom 27.07.2017 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

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