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GDP-Info "Tarif"

Wichtig Änderungen beim Teilzeit-Tarifvertrag

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung (Teilzeit- TV LSA)

Magdeburg.

Der Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) läuft zum 31. Dezember 2016 aus. Eine Verlängerung ist lt. Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 24. April 2016 nicht vorgesehen.

Schnellbrief des Ministeriums der Finanzen
In einem Schnellbrief vom 11. Oktober 2016 auf wird auf die Verfahrensweise nach dem Auslaufen des Teilzeit-TV LSA verwiesen.

Eine weitere oder erstmalige vertragliche Festlegung einer befristeten Teilzeitbeschäftigung auf der Grundlage des Teilzeit-TV LSA kann nur während der Laufzeit des Tarifvertrages, also bis Ende 2016 erfolgen.

Entsprechende Änderungsverträge müssen daher zwingend vor dem 1. Januar 2017 wirksam abgeschlossen werden und die vertraglich festgelegte Teilzeit muss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Teilzeit-TV LSA vor dem 1. Januar 2017 beginnen.

Achtung, wenn der Bedarf für eine Teilzeitbeschäftigung besteht, dann bis Ende 2016 abschließen und vor dem 1. Januar 2017 beginnen.

Außerdem empfiehlt das MF den Behörden und Einrichtungen, dass, zumindest bei der Bewilligung von Anträgen lebensälterer Beschäftigter auf Wunsch Teilzeit bis zum Tag vor Rentenbeginn zu bewilligen ist.

Den vollständigen Text des Schnellbriefes des MF findet ihr hier.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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